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Wochenblatt VG Montabaur

Sportverein Oberelbert

Apres Ski Party

Nach der Winterwanderung am Samstag. 29.12.2001, Einkehr zur Apres Ski Party des Sportvereins Oberelbert. Beginn ist ab 14.00 Uhr auf dem Dorfplatz Oberelbert. Glühwein und Jägertee stärken die Seele und das Gemüt. Eine kräftige Pilzpfanne wird den kleinen Hunger stillen. Auch wer ohne vorherige Wanderung zu uns kommt, ist herzlich willkommen.

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Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags . .. von 18.30 bis 20.30 Uhr

Gemeindeverwaltung. Tel. und Fax.02608/204

Vermietung Grillplatz. Wilhelm Eberth. -02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439///1U

Öffnungszeiten Gemeindebücherei

montags. von 15 00 bis 16 00 Uhr

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 20.11.2001

Wirtschafts- und Fällungsplan 2002 beschlossen

Der Ortsgemeinderat verabschiedete den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2002. Gemäß den Berech­nungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 93.117,00 Euro und Gesamtausgaben von 66.880.00 Euro veranschlagt. Der Hol­zeinschlag wurde auf insgesamt 2.330 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

50 fm Eichen 1.085 fm Rotbuche 1.150 fm Fichten, Tannen 45 fm Lärchen

Aufgrund der augenblicklichen Finanzsituation der Ortsgemeinde und den nicht unerheblichen Folgekosten wurde jedoch die Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges für die Waldarbeiter abgelehnt.

FeuchtbiotopIn dert Teilern

Im Hinblick auf die künftige Dorfentwicklung und eventuell erforderliche landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen wurde darüber beraten, ob die bereits genehmigten Fördermittel des Naturparks Nassau in Anspruch genommen oder eine Einbuchung in das Ökokonto vorgenommen wer­den soll.

Im Vorfeld wurde seitens des Ortsbürgermeisters ein Gespräch mit der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises geführt, um in Erfahrung zu brin­gen, in welchem Umfang die durchgeführte Maßnahme bei den anste­henden Planungen bereits als Ausgleichsmaßnahme herangezogen wer­den könnte.

Jedoch konnten hier weder für die geplante Gewerbefläche noch für die wohnbaulichen Entwicklungsflächen konkrete Aussagen gemacht werden. Es wurde daher empfohlen, zunächst die Fördermittel in Anspruch zu neh­men, da diese - insofern die Fläche zu einem späteren Zeitpunkt als Aus­gleichsfläche benötigt würde - wieder zurückgezahlt werden könnten.

Der Ortsgemeinderat folgte dieser Empfehlung und beschloss, die För­dermittel zunächst abzurufen.

Jährliche Zuschüsse an Vereine durch die Ortsgemeinde Welschneudorf; Festsetzung in Euro ab dem 01.01.2002

Der Ortsgemeinderat beschloss, bei der erforderlichen Umstellung der DM-Beträge in Euro-Beträge die jeweiligen Zuschüsse auf volle 10,00 Euro aufzurunden.

Erlass einer Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Der Erlass der Euro-Anpassungssatzung wurde in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung wird im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur öffentlich bekanntgemacht.

Erlass von eingeschränkten Parkverbotszonen während der Winterzeit

Der Ortsgemeinderat beschloss - in Abstimmung mit dem Gemeindear­beiter - den Erlass von eingeschränkten Halteverbotszonen während der Winterzeit. Die Verkehrszeichen sollen im Frühjahr jeweils wieder entfernt werden.

Winterdienst

Der Winter steht vor der Tür aus. Aus diesem Grunde möchte ich nochmals aut die wichtigsten Bestimmungen hinweisen:

Die Durchführung des Winterdienstes durch die Ortsgemeinde ist im Streu- und Räumplan geregelt.

Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Um die Schädigung von Hecken und Grünanlagen der Anlieger zu vermeiden, werden Wohnstraßen grundsätzlich nicht mit auftauenden Stoffen gestreut und erst ab einer für den Fahrzeugverkehr störenden Schneehöhe geräumt. Der Streudienst wird insgesamt verstärkt mit abstumpfenden Mitteln durchgeführt.

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Alle Autofahrer werden gebeten, die GeschwindigkertdPMr" hältnissen anzupassen und den Räumdienst der rwül Verkl

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während der Winten ^ Gehwege obliegt grundsätzlich dem

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,« wirrt durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege erschw, ^ 1) ] ' W Q?hnpe unverzüglich wegzuraumen. Gefrorener oder t e% «"»ES oszuhacken und zu besehen.

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5 Bei Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Sind keine vege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite-

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(2) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Gründet,-d,

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so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutz! Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insowt die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundsti bzw. Überwegrichtungeinrichtungen vom gegenüberliegenden Gru anpassen.

§ 8 - Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege. Soweit kein Gehweg handen ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang Grundstücksgrenze.

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumi den Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt oder ähnliches) herzush Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen n, geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener und Schneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseiti, Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer lii richtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend beni bare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich \m an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundsti bzw. von den gegenüberliegenden Grundstücken anzupassen.

(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu| streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhrbis] 21 00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.

Torsten Schwarz, Ortsbürgemeii

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Gegendarstellung zur Veröffentlichung vom 26.10.2001

Meine Berichterstattung zur Haushaltssituation vom 26.10.2001 hatin der] jüngsten Gemeinderats-Sitzung Kritik hervorgerufen. Um falschen Bnj drücken entgegenzuwirken möchte ich daher neben der nachfolger Gegendarstellung nochmals auf folgende Punkte hinweisen:

1 .

2 .

3.

schPid nn c? d Eindruck entstehen, die getroffene Rats: mpinHn .5 sei P r,m arverantwortlich für die Kassenlage der Ortsg npph^ Ha ^ P l UrSach u e für d,e an gespannte Haushaltssifuationsii nahmense'ite ^ n ' C ^ unerbeb ^ cbe n Steuerausfälle auf der Ein

j.? cbte . lcb auch nicht die Verantwortung der Aufnal . .Endlichkeiten von mir weisen. Im Gegenteil, da wo die r im Ginne der Dorfgemeinschaft sinnvoll angelegt sind, wen iur* aucb vor d en erforderlichen Ausgaben nicht zurückschreckr mh der Formulierungmehrheitlich abgelehnt wollte ich keinesl urn Ausdruck bringen, dass es sich hier umListenentscheir gen gehandelt hat. Im vorliegenden Fall handelte es sich talsi lieh um eine breite Mehrheit.

war es, die Öffentlichkeit - wie bereits mehrfachin em Jahr geschehen - über die Entwicklung der Finanzlage im aHr*® inen und mögliche Gefahrenpunkte im speziellen zu informieren.

Gegendarstellung Tastm Sdmuz '

^ a * der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.it.MW =° ® Gegendarstellung zur Veröffentlichung des Bürgermeister»!

m Wochenblatt am 26.10.2001 beschlossen. J

ln dieser Veröffentlichung führt der Obgm aus.

a das bislang oberste Ziel der Gemeindevertretung die Bereitsten^ ?. n.and insbesondere für junge einheimische Familien, aufgrund n oti ifinon Wt ir7-_ mittel- und langfr

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