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Wochenblatt VG Montabaur ________

Autofahrer darf also nicht zügig bei Ampelrot nach rechts abbiegen, son­dern er muß - wie bei einem STOP-Schild - anhalten und darf erst los­fahren. wenn er niemanden behindert oder gefährdet.

Auf diese Regelungen ist in vielfältiger Weise durch Veröffentlichungen im Wochenblatt, in der Tagespresse und auch im Fernsehen hingewie­sen worden. Alle Informationen und Appelle sowie Polizeikontrollen und zusätzliche Informationsschilder unmittelbar an ampelgeregelten Kreu­zungen haben leider nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

Die meisten Verkehrsteilnehmer kennen sehr wohl den Vorteil, der ihnen aus dem Grünpfeil erwächst, sie nehmen allerdings die damit verbunde­ne erhöhte Sorgfaltspflicht nicht zur Kenntnis.

Dies ist um so unverständlicher, als jedem Autofahrer bewußt sein muß, dass er als Abbieger mit Grünpfeil die Wege anderer kreuzt, denen ihrer­seits von der Ampel freie Fahrt bzw. sichere Fahrbahnüberquerung sig­nalisiert wird.

Nachdem an der Ausfahrt Jos.-Kehrein-Straße / Kolpingstraße und Kol- pingstraße / Koblenzer Straße neben einem bereits eingetretenen Unfall nahezu täglich weitere gefährliche Situationen zu verzeichnen sind, muß­te die Verkehrsbehörde eine Interessenabwägung vornehmen.

Bei einer solchen Abwägung muß dem Interesse der Sicherheit der Fußgänger - und hier insbesondere der Schüler der Jos.-Kehrein-Schule auf ihrem Schulweg - Vorrang eingeräumt werden vor den Interessen der Autofahrer, ihre Wartezeit an der Ampel zu verkürzen.

So vorteilhaft die Grünpfeilregelung für die Verkehrsabwicklung auch ist, sie darf nicht zu unkalkulierbaren Risiken für Kinder führen.

Aus diesem Grund mußte die Verkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei, dem Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur als Straßenbaulastträger und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde die Entfernung dieser beiden Grünpfeile anordnen.

Nach der Entfernung der Grünpfeile wird es in diesen beiden Fahrtrich­tungen voraussichtlich wieder zu gewissen Wartezeiten kommen, aber die Verkehrsteilnehmer haben mehrheitlich durch ihr eigenes Verhalten die Aufhebung bewirkt und müssen bedauerlicher Weise auf Kosten des Verkehrsflusses die Konsequenzen ihres eigenen Verhaltens tragen.

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Verkehrsregelung

an den beiden Weihnachts-Krammärkten

(01 12.2001 und 15.12.2001)

nie Verkehrsregelung anläßlich der diesjährigen Weihnacht^ von der Regelung des Vorjahres nicht ab.

An den beiden Samstagen, jeweils ab 6 JO Uhr wird die L>a A ^m Kleinen Markt bis zur Einmündung Kaiserstraße unddasi,

nTwS aße bis zur Einmündung Water oostraße für deT^

d Vohr nesperrt. Die Anlieger der Sperrstrecken werden RedS ihre Fahrzeuge außerhalb des Veranstaltungsber£ B äpn weil ein Befahren im v.g. Zeitraum nicht möglich ist. rvo v/nllsDerrung bleibt bis ca. 20 Uhr bestehen und wird nach c

de^Kchen^Retnigungsarbeiten aufgehoben.

rvo Bushaltestelle an der Post wird an diesen Tagen ersaüos ? B /ViP Russe fahren vom Bahnhof, über den Furstenwegz^ feKonrad-Adenauer-Platz und von dort weiter zu den bekannt»

V\ür'bdten ate^Verkehrsteilnehmer und Anlieger, sich auf die

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Ordnung samt -

Mrnir des Kartenromrkaufs

Die Heiterkeit eröffnet ab dem 1. Dezember 2001 den Kartenvorverkauf

für unsere 2 Kappensitzungen.

Die Kappensitzungen finden in der Narrhalla Mons-Tabor, Koblenzerstraße, Montabaur am:

1. Kappensitzung, Sa. 19. Januar 2002,

um 20.11 Uhr

2. Kappensitzung, Sa. 26. Januar 2002,

um 20.11 Uhr

Liebe Freunde der Montabäurer Fastnacht, es würde uns freuen Sie und Ihre Bekannten, zu unserem närrischen Treiben begrüßen zu dürfen.

P.S.: Man kann auch Karten zu Weihnachten Verschenken!

i&wi

Kartenvorverkaufs stel

Lotto/Toto, Zeitschriften Rolf Langshausen,

Klostergasse 56410 Montabaur

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 07.30-18.00 Uhr Sa : 07.30-13.00 Uhr