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Wochenblatt VG Montabaur

Pflegedienste

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudruni Wolf^

Grundpflege. Behandlungspflege. Hauswirtschaft, ee Funktelefon 0171/4945275

ÄÄr-sriFW"

56235 Ransbach-Baumbach. 02b23/öu/^

PFLEGE-MOBIL Birgit Koch

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Fel Q2623/368 1 um die Uhr..

Caritas-Sozialstationen (AHZ)

Wir leisten: .

Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, auswi schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.

Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehlmq-Straße 4. 56410 Montabaur

i^b.ifunk:::::::::::. 0171/9723348

E . Ma ,l .SSt MT@caritas-westerwald.de

Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:

Heiligenroth. Ruppach-Goldhausen. Großholbach, Nomborn, Nenters­hausen. Heilberscheid. Görgeshausen. Niedererbach, Girod (Kleinhol­bach). Boden

Molsberger Straße 3 a. 56414 Wallmerod

Telefon: .06435/961255

Mobilfunk:.0171/9723349

E-Mail:.SSt Wd@caritas-westerwald.de

SENIOREN-CENTRUM KATZENELNBOGEN

Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen. Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt. Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-

Öffentl. Bekanntmachungen

Novellierung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Montabaur;

hier: Wirksam werden gemäß § 6 V des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat der Novellierung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur durch Beschluss vom 21.06.2001 abschließend zugestimmt. Die komplette Neufassung des Flächennutzungsplanes wurde von der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises am 02.11.2001 (Az. 6/60-610-12/4) genehmigt.

Die Flächennutzungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon­tabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Flächennut­zungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung wird die Novellierung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde gellend gemacht worden ist.

Mangel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind -§ 215 BauGB-,

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen Montabaur, 09.11.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

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Theodor-Fliedner-Stiftung

Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter

Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen Wohn schaftlicher Versorgung im Einzelappartement pf| eQp en Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/918?? 1,41 a.maii- infn@seninrenstift.fliedner rle

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Alten- und Pflegeheim des Hospitalfond s Montabaur

Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaurr qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fraaen Dflenen^,». ®*

Fragen pflegender Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durchf i

Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304^

Praxis für Ernährungsberatung

ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,

Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberatwm sehen Gesellschaft für Ernährung ®

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Unsere Zeit gehört Ihnen

Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose!! pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, h_ schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/7062# zeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-u enddienst 02604/706245.

Hierbei handelt es sich um eine UVP-pflichtige MaßnahmeimS Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12.02.1lJ I S.205). Das UVP-pflichtige Vorhaben ist entsprechend§3cA des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie.derlV linie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.8 (BGBl. I S. 1950) einer allgemeinen Vorprüfung zu unterziehen. ] Die allgemeine Vorprüfung des Antrages und der Unterlagenerg eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist,J grund überschlägiger Überprüfung unter Berücksichtigungderindi ge 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfungaul' Kriterien nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkunc das Vorhaben zu rechnen ist.

Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabensfc Antrags- und Planunterlagen

(Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) entnommen werden,! Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 56410 Montabaur,P meier-Platz 1, Zimmer Nr. N152 / N153, zu den folgendenT Mon/agr bis Freitag 8.30-12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinte eingesehen werden können.

Diese Feststellung ist bekannt zu geben; aber nicht selbständigai

(S.)lnM Dr. Helmuts Leiter des Um

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung einer nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ord­nung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG 1 vom 18.11.1996 (BGBl. I S. 1696), i.V.m. den §§ 72 ff. und114 ff des Wa sergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassemesetz - LWG vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt geändertdu^hdasGesetz

, VOm . J 0 -. 1999 i GVBI - S 325) und des Ges etzes über die Unweltve* traghehkertsprufung erforderlichen Feststellung entsprechend 6 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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nach Vere I-Adress netadress

Öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde am 15.11.2001 sind

Gewerbe-, Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern,

Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge .

gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie m 1 Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. I

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steue 1 gen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemei tabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer , Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegen 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen ( 0

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auf volle 1UUUM abgerundeten ^teueföu'.u-, Zwangsverfahren oder durch Postnachnahme e ' n 9 eZ | bffll $/! Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr.

Zeichen anzugeben. deI

Die Steuern und Abgaben können über folgende Kon gemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60),108° Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01), 500ui/

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