Wochenblatt VG Montabaur
Pflegedienste
Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudruni Wolf^
Grundpflege. Behandlungspflege. Hauswirtschaft, ee Funktelefon 0171/4945275
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56235 Ransbach-Baumbach. 02b23/öu/^
PFLEGE-MOBIL Birgit Koch
ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Fel Q2623/368 1 um die Uhr..
Caritas-Sozialstationen (AHZ)
Wir leisten: .
Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, auswi schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.
Sozialstation (AHZ) Montabaur Philipp-Gehlmq-Straße 4. 56410 Montabaur
i^b.ifunk:::::::::::. 0171/9723348
E . Ma ,l .SSt MT@caritas-westerwald.de
Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:
Heiligenroth. Ruppach-Goldhausen. Großholbach, Nomborn, Nentershausen. Heilberscheid. Görgeshausen. Niedererbach, Girod (Kleinholbach). Boden
Molsberger Straße 3 a. 56414 Wallmerod
Telefon: .06435/961255
Mobilfunk:.0171/9723349
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SENIOREN-CENTRUM KATZENELNBOGEN
Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen. Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt. Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Novellierung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Montabaur;
hier: Wirksam werden gemäß § 6 V des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat der Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur durch Beschluss vom 21.06.2001 abschließend zugestimmt. Die komplette Neufassung des Flächennutzungsplanes wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 02.11.2001 (Az. 6/60-610-12/4) genehmigt.
Die Flächennutzungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Flächennutzungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung wird die Novellierung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde gellend gemacht worden ist.
Mangel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind -§ 215 BauGB-,
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen Montabaur, 09.11.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.
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Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaurr qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fraaen Dflenen^,». ®*
Fragen pflegender Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durchf i
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Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose!! pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, h_ schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/7062# zeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-u enddienst 02604/706245.
Hierbei handelt es sich um eine UVP-pflichtige MaßnahmeimS Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12.02.1lJ I S.205). Das UVP-pflichtige Vorhaben ist entsprechend§3cA des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie.derlV linie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.8 (BGBl. I S. 1950) einer allgemeinen Vorprüfung zu unterziehen. ] Die allgemeine Vorprüfung des Antrages und der Unterlagenerg eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist,J grund überschlägiger Überprüfung unter Berücksichtigungderindi ge 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfungaul' Kriterien nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkunc das Vorhaben zu rechnen ist.
Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabensfc Antrags- und Planunterlagen
(Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) entnommen werden,! Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 56410 Montabaur,P meier-Platz 1, Zimmer Nr. N152 / N153, zu den folgendenT Mon/agr bis Freitag 8.30-12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinte eingesehen werden können.
Diese Feststellung ist bekannt zu geben; aber nicht selbständigai
(S.)lnM Dr. Helmuts Leiter des Um
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung einer nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG 1 vom 18.11.1996 (BGBl. I S. 1696), i.V.m. den §§ 72 ff. und114 ff des Wa™ sergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassemesetz - LWG vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt geändertdu^hdasGesetz
, VOm . J 0 -. 1999 i GVBI - S 325) und des Ges etzes über die Unweltve* traghehkertsprufung erforderlichen Feststellung entsprechend 6 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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■nach Vere I-Adress netadress
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde am 15.11.2001 sind
Gewerbe-, Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern,
Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge .
gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie m 1 Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. I
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steue 1 gen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemei tabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer , Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegen 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen ( 0
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auf volle 1UU—UM abgerundeten ^teueföu'.u-, ■ Zwangsverfahren oder durch Postnachnahme e ' n 9 eZ | bffll $/! Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr.
Zeichen anzugeben. deI
Die Steuern und Abgaben können über folgende Kon gemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60),108° Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01), 500ui/
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