Wochenblatt VG Montabaur
Alte Herren Heilberscheid
Am Samstag. 17.11.2001. findet ab 19.00 Uhr die Mannschaftsabschlussleier 2001 in der Gaststätte “Dorfschänke” in Heilberscheid statt. Hierzu sind, wie in all den Vorjahren auch, die Frauen und Freundinnen der Spie- ler recht herzlich eingeladen. Da das Essen bestellt werden muss, ist es unbedingt erforderlich, sich bis zum 10.11.2001 bei Clemens Diefenbach, Telefon 06485 8334. anzumelden.
Hinweis:
Am Samstag. 10.11.2001 . um 15.30 Uhr bestreiten die Alte Herren in Heilberscheid ihr letztes Saisonspiel gegen Nentershausen.
“ELBERTGEMEINDEN”
SG Elbert/Welschneudorf
Am Sonntag. 11.11.2001. setzte die Mannschaft der SG Elbert/Wel-
...... • i —i..it»A*« /-illr\c- Har.
Am Sonntag. 11 .n.zuui, seuie Uier iviai m uui -- _
schneudort ab 14.30 Uhr bei der SG Herschbach/Schenkelberg alles daran. ihre am Wochenende eroberte Tabellenführung in der Fußball-Kreis- liga B Sud erfolgreich zu verteidigen.
Die zweite Mannschaft der SG empfängt in der Fußball-Kreisliga C-Südost ebenfalls am Sonntag den SV Görgeshausen. Anstoß auf dem Sportplatz in Niederelbert ist um 14.30 Uhr.
Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden Folgende Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden Woche aus:
A-Jugend Freitag. 16.11.2001. 19.30 Uhr gegen SG Haiderbach - Deesen in Deesen
B l Jugend: Samstag, 10.11.2001. 16.00 Uhr gegen Weitefeld in Welschneudorf
B Il-Jugend Samstag. 10.11.2001.16.30 Uhr gegen JSG Herschbach in Herschbach
C-I-Jugend Samstag, 10.11.2001. 16.00 Uhr gegen Eisb. Spfr. Heilberscheid II in Niederelbert
C ll Jugend: Samstag. 10.11.2001, 15.15 Uhr gegen FV 07 Engers e.V. II in Engers
D-l Jugend: Samstag, 10.11.2001,14.00 Uhr gegen Herschbach in Horbach
D Il-Jugend: Samstag. 10.11.2001. 14.00 Uhr gegen JSG Thalhausen I in Isenburg
D-Ill-Jugend: Samstag. 10.11.2001, 14.00 Uhr gegen JSG Dernbach I in Oberelbert
E-I-Jugend: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen JK Stahlhofen II in Oberelbert
E-Il-Jugend: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen ESV Siershahn I in Siershahn
E-Ill-Jugend: Samstag. 10.11.2001,13.00 Uhr gegen JSG Niederahr II in Niederelbert
E-IV-Jugend: Samstag, 10.11.2001,13.00 Uhr gegen TuS Hilgert in Horbach
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags von.18.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags von .18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Tel. 02602/3482, Fax: 02602/950482, e-Mail, Gemeinde. Niederelbert@t-Online.de
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Niederelbert
vom 31.10.2001
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.10.2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1 - Gebührenpflicht
Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Niederelbert und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
§ 2 - Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind:
1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
( 1 ) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruohn L qen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhän«- '’HiT^ der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen na* „
Gebührenbescheides fällig. 9
§ 4 - Höhe der Gebühren 'Wberl f
I. Bestattungsgebühren ETmad
1. Erdbeisetzungen
1.1 ln Reihengrabstätten mW
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr.
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung ...'jjeN “
5. Lebensjahr. bereit
1.2 In Wahlgrabstätten ..
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des KssUn 1
5. Lebensjahres. Ru ner
1.3 Urnenbeisetzungen -flBptaini
1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten. Berat au
1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits .-ÄSZusai
Erdbestattete ruhen. Ribean
1 .4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten.'®eßenc
1 . 4.1 Leichen oder Körperteile,
für die nach polizeilichen Vorschriften.
kein besonderes Grab notwendig ist oder nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereitsta® 11 “ 119 Grabstätten beigesetzt werden oes *^K2002
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen ■fr 0 der
1. Ausbettung von Leichen BSatzur
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden!™ 1611 ^ von dem Gebührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten sowtl selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmensind L.
2. Ausbettung von Urnen Rfurgdi
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.,|®a |8 9 (
3. Wiederbeisetzung ' VKmng d
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. ■Irung d
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten BOrtsgf
1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten ■wähl ei
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten ■rund!/
5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen Busschi
Totgeburten.jRb'Wüs
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des "^fcMitgl
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in ■F| 8n
Urnengrabfeldern.iB® ,c
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits ■P 5 j) e J n
belegten Grabstätten für jede Urne. Äie.Kulti
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte.HBtlnszi
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte ^fcemök
2.2.1 in Umen-Grabfeldern. IBHzoOD.i
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für Hartinsc
jede Urne.^Senden
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorscw«ni$che Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wfl®e und ai Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechenddes^Ä^ig.c tes III erhoben. ®fdesBlas
IV. Sonstige Gebühren ■noe’ mi
1. Einsegnungshalle Bäraße-
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle BusBat
und Aufbewahrung der Leichen in «lr r ' er,sc
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung HdemAI
der Einsegnungshalle jB&eira
1.2.1 bis zu drei Tagen.^Bereitsir
1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag..
§ 5 - Inkrafttreten Bewillige
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. .
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von "^■ebenso
bühren vom 09.10.1989 und die nachfolgenden Anderungs^*^ außer Kraft. ,®rtchkei
56412 Niederelbert, 31.10.2001 (S.)
Hinweis • ^.PfadlcB IOren
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153 ), z durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wirda hingewiesen: v#s Äe-Mich
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusi sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vo Jteiein
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^(j® und hie
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sl . migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmac verletzt worden sind, oder

