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Wochenblatt VG Montabaur

Alte Herren Heilberscheid

Am Samstag. 17.11.2001. findet ab 19.00 Uhr die Mannschaftsabschlus­sleier 2001 in der Gaststätte “Dorfschänke” in Heilberscheid statt. Hierzu sind, wie in all den Vorjahren auch, die Frauen und Freundinnen der Spie- ler recht herzlich eingeladen. Da das Essen bestellt werden muss, ist es unbedingt erforderlich, sich bis zum 10.11.2001 bei Clemens Diefenbach, Telefon 06485 8334. anzumelden.

Hinweis:

Am Samstag. 10.11.2001 . um 15.30 Uhr bestreiten die Alte Herren in Heil­berscheid ihr letztes Saisonspiel gegen Nentershausen.

“ELBERTGEMEINDEN”

SG Elbert/Welschneudorf

Am Sonntag. 11.11.2001. setzte die Mannschaft der SG Elbert/Wel-

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Am Sonntag. 11 .n.zuui, seuie Uier iviai m uui -- _

schneudort ab 14.30 Uhr bei der SG Herschbach/Schenkelberg alles dar­an. ihre am Wochenende eroberte Tabellenführung in der Fußball-Kreis- liga B Sud erfolgreich zu verteidigen.

Die zweite Mannschaft der SG empfängt in der Fußball-Kreisliga C-Südost ebenfalls am Sonntag den SV Görgeshausen. Anstoß auf dem Sportplatz in Niederelbert ist um 14.30 Uhr.

Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden Folgende Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kom­menden Woche aus:

A-Jugend Freitag. 16.11.2001. 19.30 Uhr gegen SG Haiderbach - Dee­sen in Deesen

B l Jugend: Samstag, 10.11.2001. 16.00 Uhr gegen Weitefeld in Wel­schneudorf

B Il-Jugend Samstag. 10.11.2001.16.30 Uhr gegen JSG Herschbach in Herschbach

C-I-Jugend Samstag, 10.11.2001. 16.00 Uhr gegen Eisb. Spfr. Heilber­scheid II in Niederelbert

C ll Jugend: Samstag. 10.11.2001, 15.15 Uhr gegen FV 07 Engers e.V. II in Engers

D-l Jugend: Samstag, 10.11.2001,14.00 Uhr gegen Herschbach in Hor­bach

D Il-Jugend: Samstag. 10.11.2001. 14.00 Uhr gegen JSG Thalhausen I in Isenburg

D-Ill-Jugend: Samstag. 10.11.2001, 14.00 Uhr gegen JSG Dernbach I in Oberelbert

E-I-Jugend: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen JK Stahlhofen II in Oberelbert

E-Il-Jugend: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen ESV Siershahn I in Siershahn

E-Ill-Jugend: Samstag. 10.11.2001,13.00 Uhr gegen JSG Niederahr II in Niederelbert

E-IV-Jugend: Samstag, 10.11.2001,13.00 Uhr gegen TuS Hilgert in Hor­bach

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags von.18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags von .18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Tel. 02602/3482, Fax: 02602/950482, e-Mail, Gemeinde. Niederelbert@t-Online.de

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Niederelbert

vom 31.10.2001

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.10.2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 - Gebührenpflicht

Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Niederelbert und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 - Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind:

1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,

2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

( 1 ) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruohn L qen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhän«- '’HiT^ der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen na* „

Gebührenbescheides fällig. 9

§ 4 - Höhe der Gebühren 'Wberl f

I. Bestattungsgebühren ETmad

1. Erdbeisetzungen

1.1 ln Reihengrabstätten mW

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung ...'jjeN “

5. Lebensjahr. bereit

1.2 In Wahlgrabstätten ..

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des KssUn 1

5. Lebensjahres. Ru ner

1.3 Urnenbeisetzungen -flBptaini

1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten. Berat au

1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits .-ÄSZusai

Erdbestattete ruhen. Ribean

1 .4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten.'®eßenc

1 . 4.1 Leichen oder Körperteile,

für die nach polizeilichen Vorschriften.

kein besonderes Grab notwendig ist oder nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereitsta® 11 “ 119 Grabstätten beigesetzt werden oes *^K2002

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen ■fr 0 der

1. Ausbettung von Leichen BSatzur

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden!™ 1611 ^ von dem Gebührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten sowtl selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmensind L.

2. Ausbettung von Urnen Rfurgdi

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.,|®a |8 9 (

3. Wiederbeisetzung ' VKmng d

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. ■Irung d

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten BOrtsgf

1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten ■wähl ei

1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten ■rund!/

5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen Busschi

Totgeburten.jRb'Wüs

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des "^fcMitgl

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in ■F| 8n

Urnengrabfeldern.iB® ,c

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits ■P 5 j) e J n

belegten Grabstätten für jede Urne. Äie.Kulti

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.HBtlnszi

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte ^fcemök

2.2.1 in Umen-Grabfeldern. IBHzoOD.i

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für Hartinsc

jede Urne.^Senden

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorscw«ni$che Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wfl®e und ai Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechenddes^Ä^ig.c tes III erhoben. ®fdesBlas

IV. Sonstige Gebühren ■noe’ mi

1. Einsegnungshalle Bäraße-

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle BusBat

und Aufbewahrung der Leichen in «lr r ' er,sc

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung HdemAI

der Einsegnungshalle jB&eira

1.2.1 bis zu drei Tagen.^Bereitsir

1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag..

§ 5 - Inkrafttreten Bewillige

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. .

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von "^■ebenso

bühren vom 09.10.1989 und die nachfolgenden Anderungs^*^ außer Kraft. ,®rtchkei

56412 Niederelbert, 31.10.2001 (S.)

Hinweis • ^.PfadlcB IOren

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153 ), z durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wirda hingewiesen: v#s Äe-Mich

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusi sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vo Jteiein

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^(j® und hie

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sl . migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmac verletzt worden sind, oder