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Wochenblatt VG Montabaur

Alte Herren Heilberscheid

Am Samstag. 17.11.2001. findet ab 19.00 Uhr die Mannschaftsabschlus­sleier 2001 in der GaststätteDorfschänke in Heilberscheid statt. Hierzu sind, wie in all den Vorjahren auch, die Frauen und Freundinnen der Spie- ler recht herzlich eingeladen. Da das Essen bestellt werden muss, ist es unbedingt erforderlich, sich bis zum 10.11.2001 bei Clemens Diefenbach, Telefon 06485 8334. anzumelden.

Hinweis:

Am Samstag. 10.11.2001 . um 15.30 Uhr bestreiten die Alte Herren in Heil­berscheid ihr letztes Saisonspiel gegen Nentershausen.

ELBERTGEMEINDEN

SG Elbert/Welschneudorf

Am Sonntag. 11.11.2001. setzte die Mannschaft der SG Elbert/Wel-

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Am Sonntag. 11 .n.zuui, seuie Uier iviai m uui -- _

schneudort ab 14.30 Uhr bei der SG Herschbach/Schenkelberg alles dar­an. ihre am Wochenende eroberte Tabellenführung in der Fußball-Kreis- liga B Sud erfolgreich zu verteidigen.

Die zweite Mannschaft der SG empfängt in der Fußball-Kreisliga C-Südost ebenfalls am Sonntag den SV Görgeshausen. Anstoß auf dem Sportplatz in Niederelbert ist um 14.30 Uhr.

Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden Folgende Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kom­menden Woche aus:

A-Jugend Freitag. 16.11.2001. 19.30 Uhr gegen SG Haiderbach - Dee­sen in Deesen

B l Jugend: Samstag, 10.11.2001. 16.00 Uhr gegen Weitefeld in Wel­schneudorf

B Il-Jugend Samstag. 10.11.2001.16.30 Uhr gegen JSG Herschbach in Herschbach

C-I-Jugend Samstag, 10.11.2001. 16.00 Uhr gegen Eisb. Spfr. Heilber­scheid II in Niederelbert

C ll Jugend: Samstag. 10.11.2001, 15.15 Uhr gegen FV 07 Engers e.V. II in Engers

D-l Jugend: Samstag, 10.11.2001,14.00 Uhr gegen Herschbach in Hor­bach

D Il-Jugend: Samstag. 10.11.2001. 14.00 Uhr gegen JSG Thalhausen I in Isenburg

D-Ill-Jugend: Samstag. 10.11.2001, 14.00 Uhr gegen JSG Dernbach I in Oberelbert

E-I-Jugend: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen JK Stahlhofen II in Oberelbert

E-Il-Jugend: Samstag, 10.11.2001, 13.00 Uhr gegen ESV Siershahn I in Siershahn

E-Ill-Jugend: Samstag. 10.11.2001,13.00 Uhr gegen JSG Niederahr II in Niederelbert

E-IV-Jugend: Samstag, 10.11.2001,13.00 Uhr gegen TuS Hilgert in Hor­bach

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags von.18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags von .18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Tel. 02602/3482, Fax: 02602/950482, e-Mail, Gemeinde. Niederelbert@t-Online.de

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Niederelbert

vom 31.10.2001

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.10.2001 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 - Gebührenpflicht

Für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Niederelbert und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 - Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind:

1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,

2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

( 1 ) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruohn L qen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhän«- 'HiT^ der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen na*

Gebührenbescheides fällig. 9

§ 4 - Höhe der Gebühren 'Wberl f

I. Bestattungsgebühren ETmad

1. Erdbeisetzungen

1.1 ln Reihengrabstätten mW

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung ...'jjeN

5. Lebensjahr. bereit

1.2 In Wahlgrabstätten ..

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des KssUn 1

5. Lebensjahres. Ru ner

1.3 Urnenbeisetzungen -flBptaini

1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten. Berat au

1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits .-ÄSZusai

Erdbestattete ruhen. Ribean

1 .4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten.'®eßenc

1 . 4.1 Leichen oder Körperteile,

für die nach polizeilichen Vorschriften.

kein besonderes Grab notwendig ist oder nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereitsta® 11 119 Grabstätten beigesetzt werden oes *^K2002

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungenfr 0 der

1. Ausbettung von Leichen BSatzur

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden! 1611 ^ von dem Gebührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten sowtl selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmensind L.

2. Ausbettung von Urnen Rfurgdi

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.,|®a |8 9 (

3. Wiederbeisetzung ' VKmng d

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.Irung d

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten BOrtsgf

1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstättenwähl ei

1.1 Für Verstorbene bis zum vollendetenrund!/

5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen Busschi

Totgeburten.jRb'Wüs

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des "^fcMitgl

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte inF| 8n

Urnengrabfeldern.iB® ,c

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereitsP 5 j) e J n

belegten Grabstätten für jede Urne. Äie.Kulti

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.HBtlnszi

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte ^fcemök

2.2.1 in Umen-Grabfeldern. IBHzoOD.i

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für Hartinsc

jede Urne.^Senden

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorscw«ni$che Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wfl®e und ai Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechenddes^Ä^ig.c tes III erhoben. ®fdesBlas

IV. Sonstige Gebührennoe mi

1. Einsegnungshalle Bäraße-

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle BusBat

und Aufbewahrung der Leichen in «lr r ' er,sc

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung HdemAI

der Einsegnungshalle jB&eira

1.2.1 bis zu drei Tagen.^Bereitsir

1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag..

§ 5 - Inkrafttreten Bewillige

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. .

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von "^ebenso

bühren vom 09.10.1989 und die nachfolgenden Anderungs^*^ außer Kraft. ,®rtchkei

56412 Niederelbert, 31.10.2001 (S.)

Hinweis ^.PfadlcB IOren

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153 ), z durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wirda hingewiesen: v#s Äe-Mich

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusi sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vo Jteiein

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^(j® und hie

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sl . migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmac verletzt worden sind, oder