^VG Montabaur^
Nr. 45/2001
IfU
Personen im Bereich der qdsgememde Montabaur
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des Vertreters ~SriiedspenonV Benno Phihppi jLahnstrasse 2,56410 Montabaur
Vertreter:
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O^elswg^XSMl^Großholbach^ 'Schiedsperson:
: Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
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Isweg 23, 56412 Großholbach reter: io Philippi
trasse 2,56410 Montabaur
Telefon
02602/5590
02602/18410
02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
02602/4761
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02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
02602/18410
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„„dsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der ie und die Ortsgemeinde Boden.
dsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, und Simmern.
Wsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hörigen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- Stahlhofen und Daubach.
dsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach lausen. Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen’ i und Ruppach-Goldhausen.
hwindigkeitsüberwachung Verbandsgemeinde Montabaur
mmenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsqe- Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb qeschlos- ichaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
• Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur, Ordnungsamt
Natürlicher Wintermantel für Stauden und Zwiebeln: Herbstlaub ist kein Abfall
Nun ist es soweit - in den schönen Farben des Herbstes fallen die Blätter von den Bäumen und Sträuchern.
Kleine Kinder erfreuen sich noch daran, in den Parks sammeln sie eine Hand voll auf und tragen sie stolz eine
Weile auf dem Spaziergang mit herum. Hausbesitzer haben in der Regel keine Freude daran, müssen sie sich doch darum kümmern, dass insbesondere bei feuchter Witterung der vergammelte rutschige Belag von den Gehwegen verschwindet. Aber Gartenbesitzer sollten im fallenden Laub keine lästige Begleiterscheinung des Herbstes sehen, die mit Arbeit verbunden ist, sondern sollten es liegen lassen zum Schutz von Tieren und Pflanzen.
“Leider ist in den Augen vieler Menschen das Herbstlaub einfach nur Abfall”, bedauert Siegfried Schuch, Landesvorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz. Dabei hat es absolut nichts in der Mülltonne verloren. Zusammengerechte Laubhaufen sind für viele Tiere eine notwendige Überwinterungshilfe, wie z.B. für Igel und Larven vieler Schmetterlinge. Verteilt auf Beeten und unter Bäumen finden dort Regenwürmer, Spinnen, Käfer, Molche, Raupen und Falter einen Unterschlupf. Diese Kleintiere sind unerläßliche Helfer, was die Bodenaufbereitung angeht. Die ökologischen Schäden durch die motorisierten Laubsauger, die durch die Gärten mit der Lautstärke eines Presslufthammers rattern, sind enorm: Millionenfach werden die kleinen Lebewesen zusammen mit dem welken Laub aufgesaugt und zerstückelt - ein unersetzlicher Verlust.
Das Laub einfach liegen lassen (schöner Nebeneffekt für den Gartenbesitzer: Keine Arbeit! Oder zum Rechen greifen schützt Stauden, Zwiebeln und den Rasen vor Frostschäden und verhindert das Austrocknen des Bodens.
Weitere Tipps zur Gestaltung eines Naturgartens gibt es in der 44seitigen bunten DIN A 5 Broschüre Gartenlust - Für mehr Natur im Garten. Zu bestellen für DM 3,50 (incl. Porto, gegen Rechnung oder in Briefmarken) bei:
NABU Rheinland-Pfalz - Postfach 1647 - 55006 Mainz
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