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Wochenblatt VG Montabaur

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Pflegedienste

r drun Wolf Theodor-Fliedner-Stiftung

Häusliche Alten- und Krankenpflege üu Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter

Grundpflege Benandlungspflege. Hausw.rtscffalt. Telefon Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen w h

Funktelelon 0171 4945275 scSicher Versorgung im Einzelappartemem ft« «I,

.. . »AMKip« Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/91

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56235 .. 02623-807241 A |,en- Und Pflegeheim

des Hospitalfonds Montabaur

PFLEGE-MOBIL Birgit Koch Das A | ten . und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabanm

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Fei ®J a 9? n 0 qua | ifiz j ert e Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender X? um die Uhr. joo Betro ftener im häuslichen, ambulanten und stationären ßj*

Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19ooiih Caritas-Sozialstationen (AHZ) Roos. Fachkraft für Pflegeüberleitung statt. ' w

Wir leisten: Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602mm n

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schädliche Versorgung und ergänzende Dienste.

pp,^ P raxis ,ür Ernährungsberatung

Tfc i e , 0 n; .02602 1606-21 ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN

Mobiifunk:. .-..0171 972 3 3 ^® Petra Malm-Hannappel,

F MailSStMT@cantas-westerwald.de rei,d a ^ .

Sozialstation (AHZ) Wallmerod Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberater^

für die Ortsgemeinden: schen Gesellschaft für Ernährung

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hausen. Heilberscheid. Görgeshausen. Niedererbach, Girod (Kleinhol- Anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse! hach). Boden

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Telefon 06435/961255 Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus

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de Angehörige, Aarstraße 15. 56368 Katzenelnbogen, Telefon Bürozeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat Montabaur

(§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Paul Heinz Schweizer, Freiherr-vom-Stein-Str. 26. 56410 Montabaur, hat sein Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt. Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird somit als Nach­folger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stim­menzahl des Wahlvorschlages der Freien Wählergruppe Verbandsae- meinde Montabaur (FWG)

Heinz Vietze, Bergstr. 12, 56412 Holler

in den Verbandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wähl­barkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht. 56410 Montabaur, 06.11.2001 (S.) Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Bekanntmachung

Die Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur, plant die Herstellung von Vorflutgräben (Gewässer III Ordnung) zur Entwässerung der Außengebiete von Horressen in der

Stöcken" 9 H ° rressen> Flur 16 und 40 auf verschiedenen Flur-

Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnunq des Wasserhai ,<^1 tes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 18 11 1996 (BGB?I R Ä'

ia V nd m P S" ?, § 72 / Und 114 des ^assergesetzeslür das?and S land Pfalz (Landeswassergesetz LWG) vom 14 12 1990 (GVBI R n\ zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12 10 1999 (GVBI R

?n e l §§ M 72 ? d6S Verwaltun 9 sverf a hr ettsgesetzes 9 des / Bundes 2 (Vwv'fG^

nommen werden, die im Zeitraum vom 12 . 11.2001 bis zum 11 I? ?nni wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden:

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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer-Nr. 214 zu denk Dienstzeiten: *

Montag bis Mittwoch.8.00 Uhr bis 12)

und.14.00 Uhr bis 16J

Donnerstag.8.00 Uhrbisffi

und.14.00 Uhr bis II

Freitag.8.00 Uhr bis fi

der Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 56410 h Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N152 N153, zu den folgenden!

Montag bis Donnerstag.7.30 Uhr bis 121

und.13.00 Uhr bis I6|

Freitags .7.30 Uhr ball

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,l zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätes! 27.12.2001, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.DieJ düngen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. a." erheben.

Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Dad gangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen^ schlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig eh Wendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Be dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden uid sonen erörtert, die Einwendungen gegen das Vorhaben e"n Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erorteru benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu dem t termin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder u-

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, terungstermin durch öffentliche Bekanntmachung b en ^. r jL und - kann die Zustellung der Entscheidungen über die durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. ^

Dr. Helm^ Leiter des IM-

Sitzung des Verbandsgemeinderates Mo^ a

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates ^ on Donnertag, 15.11.2001, im Sitzungssaal des Rathause j

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