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Wochenblatt VG Montabaur

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Hinweis . ...

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums rur Umwelt und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Zimmer-Nr. 108. während den Öffnungszeiten der bandsgemeindeverwaltung oder bei dem Ortsbürgermeister und o jagdvorstand Norbert Blath. Hunselweg 1, 56337 Eitelborn wahrend der Sprechzeiten eingesehen werden.

Ferner können die Unterlagen zu TOP 2 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

Jagdgenossenschaft Eitelborn - Neuhäusel

Am Montag. 22.10.2001. findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemein­dehauses in Eitelborn eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Tagesordnung:

1 Wahl des Jagdvorstandes

2. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Eitelborn-Neuhäusel in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdge­nossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

3. Beschlußfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

4 Verschiedenes

Norbert Blath/Fritz Roggenbach Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen: mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108. während den Öffnungszeiten der Ver­bandsgemeindeverwaltung oder bei den Ortsbürgermeistern und Not­jagdvorständen Norbert Blath. Hunselweg 1 , 56337 Eitelborn und Fritz Roggenbach. Kadenbacher Straße 28, 56335 Neuhäusel während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134 oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden

Huiuiemeäung

In Verbindung mit den Biblio tagen Rheinland-Pfalz, die uni Schirmherrschaft von Ministei dent Kurt Beck stehen, fin unserer Gemeindebüchere Donner stag, 25.10.2001, um j * 4 - Öhr eine Autorenlesung statt.

I Sigrid Früh, eine der bekann Märchen- und Sagenforschei Deutschlands, wird uns zum ten Mal mit ihrem Besuch be und aus dem reichhaltigen F toire an schöner Unterhaitun tragen.

Ihre Sagen, Schwänke und schöpfen aus den Quellen eim verseilen Mythologie. Sie sch aber auch alle Freuden und Li alle Höhen und Tiefen mensch

e . ., _. ...-- Daseins.

Sigrid Früh versteht es, mit ihrer Erzählweise auch iünnom 7 u~ fesseln und sie sagt von sich, dass sie gerne an Schulen erzählt So möchte die Gemeindebücherei besonders die Kinder nnH i chen im Grundschulalter - aber auch alle interessierten I r und Ju 9 der o.g. Autorenlesung recht herzlich einladen Erwachsen

MännergesangvereinMozart Eitelborn

Wie schon berichtet lädt der MGVMozart" 1880 e.V. Eitelhn, traditionellen Herbstkonzert am Sonntag, 21.10.2001, UrT) - Augsthalle Neuhäusel ein. w

ln diesem Herbstkonzert stellt Chorleiter Horst Best erstmal, ponierte Messe für Ghor und Soli wie Kyrie, Gloria, Credo 1 j Publikum vor. ^

Neben dem Gastgeber wirken an diesem Konzert mit:

Claudia Appiani, Sopran; Nadja Salameh, Alt; Uwe Deller j, Linn, Bass e

Musikverein Hillscheid, Leitung Dieter Bergmann; Ensemhi. gers, Leitung: Helmut Best; MGVEintracht 1873 e.V. Hillschi Horst Best

Ein vielseitiges Programm mit Werken namhafter Komponist viele Musikstile und Epochen garantieren einen schönen $2 mittag und alle Mitwirkenden freuen sich auf Ihr Kommen D» leitung liegt in den bewährten Händen von Chorleiter Horst ßt 13,00 DM.

Kath. KirchengemeindeMariä Himmelfahrt Eitelborn

Angebot des Kath. Bildungswerkes Westerwald Bewegung nach Musik

Bürgerinnen und Bürger ab 55 Jahren sind eingeladen zukJ Kuchen und kleinen Tanzspielen, die sowohl die Bewegliclitel die Konzentration fördern und einen Gewinn für ein besseres« bringen. Bei genügend Interessenten sind regelmäßige Treffs« Termin: Montag. 12.11.2001 Zeit: 15.00 Uhr

Ort: GemeindehausArche", Eitelborn Leitung: Marianne Hilger TN-Gebühr: 5,00 DM

Anmeldung: erbeten unter Tel. 02620/1409

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Eitelborner Karnevalsverein 1995 e.V.

4. Großes Oktoberfest

Fürdas4. Große Oktoberfest am Samstag, 27.10.2001, irtderfe le gibt es noch einige Restkarten. Die Lasterbacher Musikanten! wieder verpflichtet werden und werden für Wiesenstimmungso'ss .j.. auch die Freunde der Oldies werden auf ihre Kosten kommen kW die Morgenstunden tanzen können, denn auch dafür sind diel; J eher Musikanten bekannt. Wir wollen allen Gästen wieder mitori rischem Wiesnbier und bayrischen Speisen einen unvergesslich] bereiten. Die Karten sind erhältlich in Elas Lädchen, Eitelborn, trittspreis beträgt im Vorverkauf 12,00 DM und an der Abendto DM. Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte unterstützen Sie die Arbeit borner Kamevalsvereins und damit die Finanzierung des Ros] tagszuges. Der EKV wünscht schon heute allen Gästen des stes viel Vergnügen.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters i

dienstags. . 1 8.00 bis fc

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 L::R

Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Regelungen zur Friedhofsordnung

ln den kommenden Tagen werden viele von Ihnen die Grabstä dem Friedhof winterfest machen und für Allerheiligen und Tote* herrichten.

Daher möchte ich nochmals auf die bestehende Friedhofsorditf ^Jj weisen, die an den Friedhofseingängen ausgehängt ist. Re] nsbesondere darf ich Sie bitten, den angefallenen Grababraumraf rscmedenen Müllarten zu trennen und in die dafür bereitst?! n fr> a -* u en * sor 96 n. Sie entlasten damit unsere Bediensteten^ u d ?u U de ' unn ötige Entsorgungskosten zu vermeiden,® etztendlich über die Friedhofsgebühren an Sie weitergeben nw

fVowI m ^ chte ' c ^ S |e nochmals auf die Regelung zur Instaiiab' to an 1 u e an . der ömenmauer hinweisen. Falls Sie eine solch « 1 tnnn i*/! 3 ! 0 mdcdten > so wenden Sie sich bitte an die Geniert orpk an c beschaften diese Leuchten und geben sie zum Seite, te Retect- 16 We !l er Hinzu kommt lediglich der Betrag für die wj er durrh q W er Leuchte an der Urnenmauer. Um unsere Uj ich um R? Ch tf. den unsa chgemäßer Fremdbefestigung zu schütz»! ich u m Beachtung dieser bewährten Regelung.

Anbmrh H UtS c mdcdte ic ^ sie darauf aufmerksam machen, nbruch der Frostperiode das Wasser am Friedhof a u ""' ,olit

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