Einzelbild herunterladen

Neu

Neuü

fenftat'

. VG Montabaur

0

Nr. 42/2001

3

WeilmachtsbaunriähTion 2001

Wie in jedem Jahr können auch dieses Jahr wieder Gartenbesitzer, die in ihrem Garten einen entbehrlichen, gut gewachsenen Nadelbaum besitzen, diesen als Weihnachtsbaum der Stadt Montabaur übereignen. Der Vorteil für den Gartenbesitzer besteht hierbei darin, daß der Baum im Falle einer Eignung durch den Bauhof kostenfrei gefällt und abgeholt wird. Die Bäume sollten jedoch nicht höher als ca. 10 m und von allen Seiten ansehnlich sein.

Angebote geben Sie bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab, an Elke Mühling, Tel. 02602/126.198 - Meldeschluß ist der 2.11.2001.

1 »

im

Mons-

it denen sJ

baur an(J

irtszeit

ind den rr Verbuk 02 / 126303 ,

eu Neu NtA

1. November 2001

rheiligen)

08.00 bis 17.00 Uhr

w* ers, S«.

i der Veit nerhalb

Soldhaus

ch, Hei

eudorf) lausen) von l'' echten# n. iberauct vorgi ndan iften und! höhte Gtfj

Wir freuen uns auf Ihm Besuch.

_

01 . 01 .!

-ungsges

läge

rung v® nm (=''

haben), vorzeitig ;n Gruii tersuc! 9n,«sg i eings*

> bin M iträgs j noch ^

^rgietipp

Bei der Altbauerneuerung jTns Energiesparen denken

Vier energiesparende Maßnahmen an seinem Haus durc a ^en

ftd neben dem Aspekt der Umweltentlastung auc n . s0 n_ (jrtschaftlichkeit in seine Überlegungen mit einbezie

tefnan sich allerdings nicht so sehr an den momentan .

®TSten orientieren. Die künftige Entwicklung der Brennstoffpreise feit eine weit wichtigere Rolle; sie lässt sich jedoch n 9

pgen. Umfangreichere Maßnahmen bei einem Altb ,

(ispiel eine Außenwanddämmung, erscheinen °^, a ^ .. iner

P als unwirtschaftlich. Werden sie jedoch gemeinsam Itzsanierung durchgeführt, sind die Mehrkosten begren litte bei der Planung einer Altbausanierung gleichzeitig au fergiesparmaßnahmen nachgedacht werden.

Ehrliche Information zum nachträglichen Wärmeschutz von luien sowie zu anderen Fragen des Energiesparens ® raa eiern persönlichen Beratungsgespräch bei den Energiebe

ttfbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranme düng.

Eier erhalten Sie kompetenten Rat zu allen Fragen des Energiesparens, l^ser Energieberater hat am Donnerstag, 25.10.2001, voa ^

18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgeme dfung. Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-193 ode

Staatliche geförderte Altersvorsorge -

Wer erhält die Förderleistungen

Wer für sein Alter zusätzlich vorsorgt, kann ab dem 01.01.2002 staatlich gefördert werden. Die staatliche Förderung besteht in einer Sparzulage und in der Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug, so die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz.

Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu zählen nicht nur versi­cherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern auch Kran­ken- und Arbeitslosengeldbezieher, Elternteile, für die eine Kindererzie­hungszeit anerkannt werden kann (bis zu drei Jahre), nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (in 630-DM-Jobs), die ihre Rentenbeiträge aufstocken, Behin­derte in Werkstätten.

Dabei weist die LVA auf eine Besonderheit hin: Gehört ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis, kann auch der selbst nicht förderfähi­ge Ehepartner die Zulage erhalten. Voraussetzung ist lediglich, dass für den Ehegatten ein eigener Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.

Keine staatliche Förderung erhalten Beamte, Richter und Soldaten, Arbeit­nehmer im öffentlichen Dienst, Selbstständige mit privater Absicherung, freiwillig Versicherte, geringfügig Beschäftigte (in 630-DM-Jobs), die kei­ne Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, Pflichtversi­cherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Der Aufbau der Förderung vollzieht sich in vier Schritten. Die volle Zula­genförderung erhält, wer ab 2002 ein Prozent, ab 2004 zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent seines rentenversicherungs­pflichtigen Vorjahreseinkommens in eine förderfähige Anlageform ein­zahlt. Die Grundzulage je förderberechtigten Versicherten erhöht sich ebenfalls im Zweijahresrhythmus von 38 Euro im Jahr 2002 auf 154 Euro ab 2008. Pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von anfänglich 46 Euro bis 185 Euro im Jahr 2008. Darü­ber hinaus stellen die Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge Son­derausgaben dar, die zu Steuervergünstigungen führen können. Das Finanzamt prüft bei der Einkommenssteuerfestsetzung, ob der Steuer­vorteil die staatliche Zulage übersteigt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Auskunft- und Beratungsstellen der LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, Andernach, Mainz, Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Trier.

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911 -195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiqen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.