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Nr. 42/2001
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WeilmachtsbaunriähTion 2001
Wie in jedem Jahr können auch dieses Jahr wieder Gartenbesitzer, die in ihrem Garten einen entbehrlichen, gut gewachsenen Nadelbaum besitzen, diesen als Weihnachtsbaum der Stadt Montabaur übereignen. Der Vorteil für den Gartenbesitzer besteht hierbei darin, daß der Baum im Falle einer Eignung durch den Bauhof kostenfrei gefällt und abgeholt wird. Die Bäume sollten jedoch nicht höher als ca. 10 m und von allen Seiten ansehnlich sein.
Angebote geben Sie bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab, an Elke Mühling, Tel. 02602/126.198 - Meldeschluß ist der 2.11.2001.
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Bei der Altbauerneuerung jTns Energiesparen denken
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P als unwirtschaftlich. Werden sie jedoch gemeinsam „ Itzsanierung durchgeführt, sind die Mehrkosten begren • litte bei der Planung einer Altbausanierung gleichzeitig au fergiesparmaßnahmen nachgedacht werden.
Ehrliche Information zum nachträglichen Wärmeschutz von luien sowie zu anderen Fragen des Energiesparens ® raa eiern persönlichen Beratungsgespräch bei den Energiebe
ttfbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranme düng.
Eier erhalten Sie kompetenten Rat zu allen Fragen des Energiesparens, l^ser Energieberater hat am Donnerstag, 25.10.2001, voa ^
18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgeme ■dfung. Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-193 ode
Staatliche geförderte Altersvorsorge -
Wer erhält die Förderleistungen
Wer für sein Alter zusätzlich vorsorgt, kann ab dem 01.01.2002 staatlich gefördert werden. Die staatliche Förderung besteht in einer Sparzulage und in der Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug, so die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz.
Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu zählen nicht nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern auch Kranken- und Arbeitslosengeldbezieher, Elternteile, für die eine Kindererziehungszeit anerkannt werden kann (bis zu drei Jahre), nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (in 630-DM-Jobs), die ihre Rentenbeiträge aufstocken, Behinderte in Werkstätten.
Dabei weist die LVA auf eine Besonderheit hin: Gehört ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis, kann auch der selbst nicht förderfähige Ehepartner die Zulage erhalten. Voraussetzung ist lediglich, dass für den Ehegatten ein eigener Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Keine staatliche Förderung erhalten Beamte, Richter und Soldaten, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Selbstständige mit privater Absicherung, freiwillig Versicherte, geringfügig Beschäftigte (in 630-DM-Jobs), die keine Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Der Aufbau der Förderung vollzieht sich in vier Schritten. Die volle Zulagenförderung erhält, wer ab 2002 ein Prozent, ab 2004 zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in eine förderfähige Anlageform einzahlt. Die Grundzulage je förderberechtigten Versicherten erhöht sich ebenfalls im Zweijahresrhythmus von 38 Euro im Jahr 2002 auf 154 Euro ab 2008. Pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von anfänglich 46 Euro bis 185 Euro im Jahr 2008. Darüber hinaus stellen die Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge Sonderausgaben dar, die zu Steuervergünstigungen führen können. Das Finanzamt prüft bei der Einkommenssteuerfestsetzung, ob der Steuervorteil die staatliche Zulage übersteigt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Auskunft- und Beratungsstellen der LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, Andernach, Mainz, Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Trier.
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911 -195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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