Einzelbild herunterladen

19

Nr. 41/2001

41

ifienblatt

VG Montabaur

12.3t

1r bis 1 ßp

1r bis 12. 3 J

ir U: -

1r bis 12.3 t,

^stelle, R ä j.

e| ngeladd

;h Pizza, Kaffee unj | ne Kuchen, | e aller M

auf Euren I

Verkaufs-;; MC's, Spi

Frauenir

Dr. Jens! 4 . 10.21

ir bis 15 irbis 2t

R Schlußfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der i Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, 'gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

Verschiedenes

Norbert Blath

Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand Lladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, n Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, Miehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen iMlImächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd- Hsse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Sandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­ben beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft [hörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos- 'chaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher nacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd- issin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­en haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ern­ste und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben.

eis

[Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für eit und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung [abaur, Zimmer-Nr. 108, während den Öffnungszeiten der Ver- jsgemeindeverwaltung oder bei dem Ortsbürgermeister und Not- Vorstand Norbert Blath, Hunselweg 1, 56337 Eitelborn während der [chzeiten eingesehen werden.

Ler können die Unterlagen zu TOP 2 bei der Verbandsgemeinde- ältung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E- jnter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

I dgenossenschaft Eitelborn - Neuhäusel

iontag, 22.10.2001, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemein- jses in Eitelborn eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

ssordnung:

|Wahl des Jagdvorstandes

Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Eitelborn-Neuhäusel in Anlehnung arvdie Mustersatzung für fjagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten |(MUF)

Beschlußfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der luschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung iVerschiedenes

Norbert Blath/Fritz Roggenbach Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand [ngeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, Iren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, Mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen ßjijmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd- ;se kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen 'andten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tonen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft lehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos- laft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher icht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd- Rfesin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- >sen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- [chte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben, iweis

Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für toll und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bbaur, Zimmer-Nr. 108, während den Öffnungszeiten der Ver- ndsgemeindeverwaltung oder bei den Ortsbürgermeistern und Not- fljlrständen Norbert Blath, Hunselweg 1, 56337 Eitelborn und Fritz 3genbach, Kadenbacher Straße 28, 56335 Neuhäusel während der Chzeiten eingesehen werden.

können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeinde- lltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 026021/26134, oder per E- Inter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

telMfeuengemeinschaft Eitelborn

unserem traditionellen Kaffeekränzchen am Mittwoch, 17.10.2001 3 EiWjienjWir alle Frauen ganz herzlich ein.

Jrbeginnen um 14.30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche. jjKSnli

i0 bis 1( i 0 bis 1»!

fließend gemütliches Kaffeetrinken im PfarrheimArche.

BHo, Jahrgang 1956/57

T in^!hnifil eir ] e ^ in 9 e m aphen Spaß! Wäre es nicht an derzeit, sich zu einer niu g nwatzchen in gemütlicher Runde zu treffen? Natürlich werden wir vor

InoniiH nen A i einen ^ arsctl durch die Augstlandschaft starten. Endsta . Lto" i , s . l ® B, erhaus sein. Treffpunkt; 03.11.2001 um 15.00 Uhr ar m 07 -m ^ | t e ^ orn - Bitte meldet euch wegen der Tischreservierum - un r 9 s ,Jirch (Tel 2ofl°° 1 bS ' Annette Stein-Offermann (Tel. 8992) oder Erik;

MännergesangvereinMozart Eitelborn

Zu seinem traditionellen Herbstkonzert lädt der MGVMozart 1880 e.V. Eitelborn am Sonntag, 21.10.2001, um 16.00 Uhr in die Augsthalle Neuhäusel ein.

In diesem Herbstkonzert stellt Chorleiter Horst Best erstmals seine kom­ponierte Messe für Chor und Soli wie Kyrie, Gloria, Credo, Sanctus dem Publikum vor.

Neben dem Gastgeber wirken an diesem Konzert mit:

Claudia Appiani, Sopran; Nadja Salameh, Alt; Uwe Deller, Tenor; Peter Linn, Bass

Musikverein Hillscheid, Leitung Dieter Bergmann; Ensemble Iwan Sin­gers, Leitung: Helmut Best; MGVEintracht 1873 e.V. Hillscheid, Leitung: Horst Best

Ein vielseitiges Programm mit Werken namhafter Komponisten quer durch viele Musikstile und Epochen unter der Gesamtleitung von Chorleiter Horst Best garantieren einen schönen Sonntagnachmittag.

Eintrittskarten zum Preis 13,00 DM können unter der Tel.: 8509 und 2209 sowie bei allen Sängern erworben werden.

Westerwaldverein Eitelborn e.V.

Am Samstag, 03.11.2001, sind alle Mitglieder recht herzlich zum Famili­enabend in der Augsthalle eingeladen. Beginn ist um 19.30 Uhr. Anmel­dungen bis zum 26.10.2001 an Peter Kleinmann (Tel. 02620/721).

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Hubertus-Pokalschießen 2001

Das traditionelle Hubertus-Pokalschießen findet am Sonntag, 21.10.2001, auf den Schießständen der Eitelborner Schützengesellschaft statt. Das Schießen beginnt um 15.00 Uhr. Hierzu sind alle Mitglieder der ESG, des Fördervereins sowie Jäger und Gäste herzlich eingeladen. Jede Gruppe schießt ihren Pokal aus. Zu diesem Schießen ist besonders die Schüt­zenjugend der ESG eingeladen.

Altherrenmannschaft

Die Altherrenmannschaft trifft sich mit ihren Gästen am Freitag, 12.10.2001, um 20.00 Uhr im Schützenhaus, dort schießen wir die Kette und den Orden aus. Anschließend Siegerehrung und gemütliches Bei­sammensein.

TV Jahn Eitelborn

Neue Vereinsanzüge!

Der TV Jahn Eitelborn bietet seinen Mitgliedern in diesem Jahr wieder die Möglichkeit zum kostengünstigen Bezug von Vereinsanzügen.

Die qualitativ hochwertigen Anzüge (mit Schriftzug auf dem Rücken) kön­nen an den folgenden Terminen bestellt und anprobiert werden.

(jeweils Augst-Halle):

Montag, 15.10.2001, 18.30 Uhr bis 19.15 Uhr Dienstag, 16.10.2001, 18.30 Uhr bis 19.15 Uhr Samstag, 20.10.2001, 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Die Anzüge liegen in sämtlichen Kinder- und Erwachsenengrößen zur Anprobe bereit. Der Verein leistet - wie immer - einen großzügigen Zuschuss (Kosten Erwachsene = 110 DM / Kinder = 75 DM).

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Sonntag, 14.10.2001, SG Höhr-Grenzhausen II - SG Eitelborn/Neuhäusel. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr in Höhr-Grenzhausen.

2. Mannschaft

Am Sonntag, 14.10.2001, SG Eitelborn/Neuhäusel/H. II - SV Weitersburg II. Spielbeginn ist um 11.00 Uhr im Augst-Stadion.

SC Eitelborn

ALTE HERREN

Am Samstag, 13.10.2001, AH Kadenbach - AH Eitelborn. Abfahrt und Spielbeginn bitte dem Aushang entnehmen.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

ur| d.;.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAuf der Höh 3. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbach;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3

Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 29.08.2001 den Beschluss gefasst, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezogene Bür-