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Nr. 41/2001

Ihenblatt VG Montabaur^

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j j darau f hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. !J. 2 ßauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann ' wchtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- tong schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

I der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- Won sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der [einde schriftlich geltend gemacht worden sind.

'achverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- |der den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

fijie Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ar die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- "ensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- |der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

jiflhc q RanflB (Auszug):

Cj|ntschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die [den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, r kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die jng der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- [>e antragt.

4 BauGB;

intschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- |ach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- i Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs äigeführt wird.

_lAhs. 6 Gemeindeordnuna für Rheinland-Pfalz (GemOI (Auszug):

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fcungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

Mes Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen id, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig sein MaÄßnde gekommen. Dies gilt nicht, wenn

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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Verletzt worden sind oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichstsbehörde den ^Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- :loder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter [Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

jat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ' jnach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- gfgeltend machen.

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Auszug aus dem Llegenschaftskaiasler Flurkane - Erstausfertigung

Vermessungs- und Katasterverwaltui

Montabaur. 26.06.2000

Ungefährer Maßstab I: 1000

Antrag-Nr. KB 477 9/00 __

Kiennit wird amüich beglaubigt, dass der Ausrug mit dem Katasiernachweis übereinstimrai.

Kaiasterimi Westerburg

Landkreis Westerwaldkreis Gemeinde Monubaut ^Gemarkung Ettersdorf Flur Rahmenkarte

45.2084A

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Birkenhof

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jngssatzung für den Bereich des Grundstückes

Flur 4, Flurstück 137/1

in Montabaur-Ettersdorf

Legende

Räumlicher Geltungsbereich ---Baugrenze

WA allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO

II max. 2 Vollgeschosse zulässig

FH 9,00 m Firsthöhe max. 9,00 m

GRZ 0,3 Grundflächenzahl

GFZ 0,6 Geschossflächenzahlr/LÜ

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Am Kirchweg

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'ontabaur, 08.10.2001 ^ Kraft V^rmeister

Dr. Possel-Dölken

Stadtrat tagte am 27.09.2001

Übernahme des Soldatenfreizeitheimes/StadthalleHaus Mons Tabor durch die Stadt Montabaur

Im Januar 2001 entschied der Bundesminister für Verteidigung, den Bun­deswehrstandort Montabaur mittelfristig zu schließen. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V. (KAS) hat der Verwal­tung schriftlich dargelegt, dass sie sehr daran interessiert sei, dasHaus Mons Tabor schnellstmöglich, und zwar zum 01.01.2002 an die Stadt Montabaur zu übertragen. Hierzu erklärte das Bundesministerium für Ver­teidigung gegenüber der KAS die grundsätzliche Bereitschaft, noch in die­sem Jahr die Abwicklung der Übernahme des Soldatenheimes durch die Stadt Montabaur zu unterstützen.

Die Verwaltung wurde daraufhin u.a. beauftragt, mit der KAS Verhand­lungen mit dem Ziel zu führen, dasHaus Mons Tabor durch die Stadt Montabaur zu übernehmen.

In seiner Sitzung fasste der Stadtrat den Beschluss, dass die Stadt Mon­tabaur unter nachfolgenden Bedingungen bereit sei, das Soldatenfrei­zeitheim/die StadthalleHaus Mons Tabor mit Wirkung vom 101.01.2002 von der KAS zu erwerben:

a) Als Kaufpreis soll die per 31.12.2001 noch offenstehende Restdarle­henssumme aus dem seitens des Bundes gegenüber der KAS gewähr­ten Darlehen in Höhe von 3.385.323,94 DM grundsätzlich akzeptiert und zinsfrei mit 2 % jährlicher Tilgung (von der ursprünglichen Gesamtdarle­henssumme) zurückgezahlt werden. Über eine Minderung des Kaufprei­ses insbesondere unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit nicht ausgeführten bzw. zurückgestellten Bauunterhaltungsmaßnahmen und Investitionen ist mit der KAS und dem Bundesverteidigungsministerium zu verhandeln.

b) Bezüglich des seitens der Diözese Limburg der KAS gewährten Zuschusses in Höhe von 410.000,00 DM vertritt die Stadt Montabaur die Auffassung, dass über eine evtl. Rückzahlung eines noch nicht ver­brauchten Teilbetrages im Innenverhältnis zwischen der KAS und der Diö­zese Limburg zu verhandeln ist. Die Stadt Montabaur ist nicht Vertrags­partner dieser Vereinbarung und erwartet, dass die KAS dieses Ver­tragsverhältnis zuvor mit dem Bistum Limburg regelt.

Weiterhin stimmte der Stadtrat den durch die Verwaltung formulierten Eck­punkten für die Verpachtung des Gastronomiebetriebes imHaus Mons Tabor mit der Einschränkung zu, dass seitens der Stadt auf den Abschluss eines Getränkelieferungsvertrages für dasHaus Mons Tabor verzichtet wird. Ebenso wird auf eine öffentliche Ausschreibung der Ver­pachtung des Gastronomiebetriebes verzichtet, da bereits Bewerbungen ortsansässiger Gastronomen vorliegen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Bewerbern auf der Grundlage der Eckpunkte zu verhandeln und dem Stadtrat kurzfristig einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.

Nachwahl des Stadtteilbeauftragten für den Stadtteil Reckenthal

Zum Stadtteilbeauftragten für den Stadtteil Reckenthal wurde Andreas Christmann, Montabaur-Reckenthal, gewählt.

Anordnung der Baulandumlegungsverfahren für die Baugebiete Geranienstraße, Montabaur-Eschelbach undMeisenstraße, Mon­tabaur-Horressen

Für die PlanbereicheGeranienstraße undMeisenstraße werden zur Zeit Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt.

Trotz aller Bemühungen der Stadt Montabaur ist nicht zu erwarten, dass die im Privateigentum befindlichen Flächen komplett freihändig erworben werden können. Aufgrund dessen sind zur Neuordnung der Grundstücks­verhältnisse und zur Schaffung bebaubarer Parzellen gesetzliche Umle­gungsverfahren nach den Bestimmungen der §§ 45 ff. BauGB erforderlich.

Damit sowohl die Bebauungsplanaufstellung als auch die Umlegungs­verfahren möglichst zeitnah abgeschlossen werden können, ist es außer­dem notwendig, auch die Baulandumlegung durch entsprechende Anord­nungsbeschlüsse in Gang zu setzen.

Einstimmig beschloss der Stadtrat, für die BaugebieteGeranienstraße undMeisenstraße die Baulandumlegungsverfahren gemäß § 46 BauGB anzuordnen. Mit der Durchführung der Umlegungsverfahren wurde der Umlegungsausschuss beauftragt.

MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur

Die Termine der kommenden Woche:

- Montag, 14.10.2001,20.30 Uhr Probe im Haus Mons Tabor

- Donnerstag, 18.10.2001, ein wichtiger. 90. Geburtstag wird gefeiert, Ein­zelheiten werden in der nächsten Gesangsstunde bekanntgegeben.

Information des FrauenchoresMusica Viva e.V.

Die erste Chorprobe nach den Herbstferien findet am Montag, 15.10.2001, imWesterwälder Hof, Welschneudorf, um 19.15 Uhr statt.

Neue Sängerinnen sind herzlich eingeladen!

KG Heiterkeit 1889, Montabaur e.V.

Stammtisch, Achtung Terminänderung!

Aus organisatorischen Gründen treffen wir uns am Dienstag, 23.10.2001, um 20.11 Uhr in unserem VereinslokalZur ewigen Lampe, Kirchstraße, Montabaur zu unserem Stammtisch.