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Wochenblatt VG Montabaur
Die Verwaltung informiert 1
an
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 r
Donnerstag auch. 16 00 b '| g ° 2 12 6-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchge en
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitan 8.00 bis 1 2.00 Uhr
tS .02602126-^3
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitaa .08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220. Tel.-Nr. 02602 126 '] 0 ?
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
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oder nach Vereinbarung E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http: 'www.montabaur.de
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Augst-Linie: 0 26 20 / 95 33 88
sonstige VG-Linien: 0 26 02 / 94 70 768
j Wichtige Information für alle Benutzer des 5
' Anruf-Sammeltaxis ^
9
' der Verbandsgemeinde Montabaur \
\ Nachdem seit dem 01. September 2001 die Firma Taxi-Schwarz, Neuhäusel =
j die Bedienung des AST-Fahrplanes der AST- Linie 8446 Montabaur - Augst 4
- Koblenz übernommen hat, werden alle übrigen AST- Linien ^
: seit dem 29. September 2001 =
; von der Firma Selker in Montabaur bedient. \
3
: Deshalb gilt künftig: “
\ Fahrtwünsche bitte wie gewohnt spätestens 30 Minuten vor der e
3 fahrplanmäßigen Abfahrtszeit unter den neuen Rufnummern t.
~ 0 26 20/95 33 88 -für die Augst-Linie und ^
1 0 26 02 / 94 70 768 -für alle anderen Linien ?
2 anmelden. e
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z Weitere Info’s sowie neue Taschenfahrpläne bekommen Sie bei Ihrer ?
2 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rufnummer 02602/126303. \
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Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
- Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
- Buchfinkenland (Gackenbach, Florbach, Hübingen)
- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind
und
Bezirk
nsbesondere in den Ortsdurchfahrten aber auch -pn stellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgese 3 er abends, nachts sowie am Wochenende und a Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften irhen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöht digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Name der Schiedsperson bzw.
des Vertreters _
"Schiedspcrson:
Benno Philippi
1 .ahnsirasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich Oreclsweg 23, 5641 2 Großholbach
"Schiedsperson:
Reinhard L.abonte Am Nörrenpfad 6 . 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,
! 56412 Untershausen ^_
Schiedsperson:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3.
50412 Untershausen Vertreter:
Reinhard l.abonte
Nr. 40 / 2o
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Am Nörrenpfad 6. 56337 Eitelb om
Telefon
02 602/5590
02602/18410
02020722737^ 02 6 03/972286 ^ (dienstlich)
02602/4761
02602/4761
02620/2273 (pri Va J 02603/972286 ™ (dienstlich)
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich 02602/18410
Orgelsweg 23. 56412 GroHholbach Vertreter:
: Benno Philippi 02602/5590
I | ahnstrasse 2. 56410 Montabaur
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich] Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden. 1
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadent Neuhäusel und Simmern. Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gen, den Gackenbach. Horbach. Hübingen, Niederelbert, Oberelbert,I schneudorf, Holler, Untershausen. Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, GroßhoU Görgeshausen. Heilberscheid. Niedererbach, Nomborn, Nentersh Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Die richtige Anlageform hängt von individueller Lebenssituatim
Künftig sollen möglichst viele Arbeitnehmer neben ihrer Alt Anspruch auf betriebliche oder private Altersvorsorge erwerben. [ fördert diese ergänzende Vorsorge mit staatlichen Zulagen und steej chen Vergünstigungen.
Altersvorsorge ist eine sehr persönliche Sache, so die Landesven rungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz. Die individuell sinnvollste Vors^ Strategie hängt deshalb entscheidend vom Lebensalter und derin chen und privaten Lebenssituation ab. Wichtig ist daher, sichztii einen Überblick über die bereits erworbenen Altersvorsorgeansprüq verschaffen. Bei der LVA Rheinland-Pfalz können jederzeit Ausküii den Stand des Rentenkontos eingeholt werden.
Wichtiger als bisher wird neben der gesetzlichen Rentenversichei zusätzliche Altersvorsorge sein. Grundsätzlich stehen Arbeitnehm Wege offen: Sie können einen Einzelvertrag mit einem Anbieter! ließen (private Altersvorsorge) und/oder die Vorsorge über ihrenlj geber durchführen (betriebliche Altersversorgung).
Ab 2002 werden verschiedene Formen der betrieblichen Altersvera wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfondsä gefördert. Auch besteht die Möglichkeit, Teile des Arbeitsentgelt! betriebliche Altersversorgung zu verwenden (Entgeltumwandluf der Vielzahl von Durchführungsmöglichkeiten empfiehlt die LVA,! Informationen beim Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder dem Beti einzuholen.
Die zweite Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge ist die P r * v “l sorge. Staatlich gefördert werden nur Altersvorsorgeverträge, di 1 Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert sino aussetzung für die Zertifizierung ist u. a.
dass die Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr! Beginn einer Altersrente ausgezahlt werden, dass mindestens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werd eine lebenslange steigende oder zumindest gleichbleiben stung ausgezahlt wird. i
Förderfähige Anlageformen sind z. B. private Rentenversichei Fondssparpläne, Banksparpläne. Mit den ersten Zertifizierungen? erst gegen Ende dieses Jahres zu rechnen.
Die Berater der LVA Rheinland-Pfalz geben als neutrale Stelle lung bei Entscheidungen zur ergänzenden Altersvorsorge. Sieg gemeine Hinweise zu verschiedenen Produkttypen der Altersvofsot können auf Ansprechpartner verweisen, die auf den k° n ^ r n eil j3 bezogene Auskünfte erteilen können. Über die Qualität der Pro ^ nen sie jedoch keine Angaben machen.
Die Fachstelle

