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Wochenblatt VG Montabaur

Die Verwaltung informiert 1

an

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 r

Donnerstag auch. 16 00 b '| g ° 2 12 6-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchge en

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitan 8.00 bis 1 2.00 Uhr

tS .02602126-^3

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitaa .08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220. Tel.-Nr. 02602 126 '] 0 ?

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Ä b ! s Fre : ,a9 ::::

oder nach Vereinbarung E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http: 'www.montabaur.de

Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu

n

Augst-Linie: 0 26 20 / 95 33 88

sonstige VG-Linien: 0 26 02 / 94 70 768

j Wichtige Information für alle Benutzer des 5

' Anruf-Sammeltaxis ^

9

' der Verbandsgemeinde Montabaur \

\ Nachdem seit dem 01. September 2001 die Firma Taxi-Schwarz, Neuhäusel =

j die Bedienung des AST-Fahrplanes der AST- Linie 8446 Montabaur - Augst 4

- Koblenz übernommen hat, werden alle übrigen AST- Linien ^

: seit dem 29. September 2001 =

; von der Firma Selker in Montabaur bedient. \

3

: Deshalb gilt künftig:

\ Fahrtwünsche bitte wie gewohnt spätestens 30 Minuten vor der e

3 fahrplanmäßigen Abfahrtszeit unter den neuen Rufnummern t.

~ 0 26 20/95 33 88 -für die Augst-Linie und ^

1 0 26 02 / 94 70 768 -für alle anderen Linien ?

2 anmelden. e

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z Weitere Infos sowie neue Taschenfahrpläne bekommen Sie bei Ihrer ?

2 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rufnummer 02602/126303. \

Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu Neu

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge­meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlos­sener Ortschaften zu rechnen:

- Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

- Buchfinkenland (Gackenbach, Florbach, Hübingen)

- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind

und

Bezirk

nsbesondere in den Ortsdurchfahrten aber auch -pn stellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgese 3 er abends, nachts sowie am Wochenende und a Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften irhen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöht digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

Name der Schiedsperson bzw.

des Vertreters _

"Schiedspcrson:

Benno Philippi

1 .ahnsirasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich Oreclsweg 23, 5641 2 Großholbach

"Schiedsperson:

Reinhard L.abonte Am Nörrenpfad 6 . 56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,

! 56412 Untershausen ^_

Schiedsperson:

Gerhard Schumann In den Krautgärten 3.

50412 Untershausen Vertreter:

Reinhard l.abonte

Nr. 40 / 2o

ii

iii

Am Nörrenpfad 6. 56337 Eitelb om

Telefon

02 602/5590

02602/18410

02020722737^ 02 6 03/972286 ^ (dienstlich)

02602/4761

02602/4761

02620/2273 (pri Va J 02603/972286 (dienstlich)

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich 02602/18410

Orgelsweg 23. 56412 GroHholbach Vertreter:

: Benno Philippi 02602/5590

I | ahnstrasse 2. 56410 Montabaur

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich] Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden. 1

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadent Neuhäusel und Simmern. Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gen, den Gackenbach. Horbach. Hübingen, Niederelbert, Oberelbert,I schneudorf, Holler, Untershausen. Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, GroßhoU Görgeshausen. Heilberscheid. Niedererbach, Nomborn, Nentersh Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

Staatlich geförderte Altersvorsorge

Die richtige Anlageform hängt von individueller Lebenssituatim

Künftig sollen möglichst viele Arbeitnehmer neben ihrer Alt Anspruch auf betriebliche oder private Altersvorsorge erwerben. [ fördert diese ergänzende Vorsorge mit staatlichen Zulagen und steej chen Vergünstigungen.

Altersvorsorge ist eine sehr persönliche Sache, so die Landesven rungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz. Die individuell sinnvollste Vors^ Strategie hängt deshalb entscheidend vom Lebensalter und derin chen und privaten Lebenssituation ab. Wichtig ist daher, sichztii einen Überblick über die bereits erworbenen Altersvorsorgeansprüq verschaffen. Bei der LVA Rheinland-Pfalz können jederzeit Ausküii den Stand des Rentenkontos eingeholt werden.

Wichtiger als bisher wird neben der gesetzlichen Rentenversichei zusätzliche Altersvorsorge sein. Grundsätzlich stehen Arbeitnehm Wege offen: Sie können einen Einzelvertrag mit einem Anbieter! ließen (private Altersvorsorge) und/oder die Vorsorge über ihrenlj geber durchführen (betriebliche Altersversorgung).

Ab 2002 werden verschiedene Formen der betrieblichen Altersvera wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfondsä gefördert. Auch besteht die Möglichkeit, Teile des Arbeitsentgelt! betriebliche Altersversorgung zu verwenden (Entgeltumwandluf der Vielzahl von Durchführungsmöglichkeiten empfiehlt die LVA,! Informationen beim Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder dem Beti einzuholen.

Die zweite Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge ist die P r * vl sorge. Staatlich gefördert werden nur Altersvorsorgeverträge, di 1 Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert sino aussetzung für die Zertifizierung ist u. a.

dass die Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr! Beginn einer Altersrente ausgezahlt werden, dass mindestens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werd eine lebenslange steigende oder zumindest gleichbleiben stung ausgezahlt wird. i

Förderfähige Anlageformen sind z. B. private Rentenversichei Fondssparpläne, Banksparpläne. Mit den ersten Zertifizierungen? erst gegen Ende dieses Jahres zu rechnen.

Die Berater der LVA Rheinland-Pfalz geben als neutrale Stelle lung bei Entscheidungen zur ergänzenden Altersvorsorge. Sieg gemeine Hinweise zu verschiedenen Produkttypen der Altersvofsot können auf Ansprechpartner verweisen, die auf den k° n ^ r n eil j3 bezogene Auskünfte erteilen können. Über die Qualität der Pro ^ nen sie jedoch keine Angaben machen.

Die Fachstelle