Wochenblatt VG Montabaur
26
Nr.
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags. von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/793
Fundsache
Es wurde ein Schlüsselbundmäppchen mit mehreren Schlüsseln (u. a. Autoschlüssel. Spezialschlüssel) bei mir abgegeben. Der Eigentümer kann dieses während der Sprechstunden bei mir abholen.
Fend. Ortsbürgermeister
TuS Girod/Kleinholdbach e.V.
SENIOREN
Meisterschaftsspiele:
1 . Mannschaft: spielfrei
2. Mannschaft: Mittwoch, 03.10.2001, um 14.30 Uhr in Dreikirchen
Pokalspiel:
1. Mannschaft: Mittwoch, 03.10.2001. um 14.30 Uhr in Niedererbach
Jugendspielgemeinschaft:
A-Jugend: Freitag. 28.09.2001. um 19.00 Uhr in Deesen gegen SG Haiderbach
C-Jugend: Spiel verlegt
D-Jugend: Samstag, 29.09.2001, um 14.00 Uhr in Nauort
E-l Jugend: Samstag. 29.09.2001, um 13.00 Uhr in Rupp.-Goldh. gegen
Herschbach II
E-Il Jugend: Samstag, 29.09.2001, um 13.00 Uhr in Herschbach gegen Herscbhach I
F-l Jugend: Freitag, 28.09.2001, um 17.00 Uhr in Girod gegen JSG Steinefrenz IV
F-Il Jugend: Freitag, 28.09.2001. um 17.45 Uhr in Girod gegen JSG Stahlhofen II
Alte Herren:
Das für Samstag. 29.09.2001, angesetzte Spiel in Horressen wurde abgesagt. Wir versuchen noch einen Gegner für diesen Termin zu finden. Bitte bei K. Ressmann oder D. Stahlhofen nachfragen.
Gemütliches Beisammensein am Mittwoch, 03.10.2001 Hierzu werden nochmals die aktiven u. passiven Mitglieder der AH recht herzlich eingeladen. Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme bitte abmelden. Zu allen Spielen sind unsere Zuschauer herzlich eingeladen.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags...von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes “Oktoberfest mit kulinarischen Spezialitäten” am 07.10.2001
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379p) wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen mit Zustimmung der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
( 1 ) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des Spezialmarktes “Oktoberfest mit kulinarischen Spezialitäten” am 07.10.2001 in derzeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 06.10.2001 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14 00 Uhr aewährt werden. a
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
39/2001
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht ho l '’l werden. beschäftigt
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen Geburten I Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Ah^’ mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen 81 netv 1
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Vori<
stelle auszulegen oder auszuhändigen. erKauf s -1
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 diesprv i Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschluss^*^' : geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbntr il Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs In J ugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in der 7 Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und »n lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschi, !’ gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zurZot geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt. m 1
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft 56410 Montabaur, 24.09.2001 (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
MGV Concordia Görgeshausen
Am Samstag. 03.11.2001, findet um 20.00 Uhr im Vereinslokal “Zum I Westerwald” eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Zweck der Versammlung ist die Auflösung des Vereins oder Änderung in eine Chorgemeinschaft mit dem Frauenchor Georgia Görgeshausen. Tagesordnung: 1 . Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers. 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6 . Entlastung und Rücktritt des Vorstandes, 7. Aussprache. a
Eingeladen zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder des Vereins. Es | wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Narren, wo seid ihr?
Für die Kappensitzung am 26.01.2001 werden noch Programmpunkte benötigt.
Habt Ihr neue Ideen und Lust auf der Bühne zu stehen, dann meldet Euch bei Steffi oder Klaus Müller, Telefon 06485/8542, oder 01 77/7958956.
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Zum Oktoberfest in Heilberscheid treffen wir uns am 02.10.2001 um 20.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Grün-Weiß Görgeshausen
SENIOREN Berichtigung Datum
Am Sonntag, 30.09.2001, spielen wir gegen den TuS Montabaur II. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Montabaur.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Urlaub des Ortsbürgermeisters
ln der Zeit vom 01.10.2001 bis 06.10.2001 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt in diesem Zeitraum der 1. Beigeordnete Michael Kon- haas. In dringenden Angelegenheiten können Sie sich auch andieve- bandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Tel. 02602/126-0 wenden.
Winfried Röther, Ortsbürgermem
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Vergabe der Zeltkirmes 2002
Die Zeltkirmes 2002 vom 31.05. bis 03.06.2002 auf dem Bolzplatz so \m der Ortsgemeinde zu den bisherigen Bedingungen vergeben we Interessenten richten bitte ihr schriftliches Angebot an die Ortsgem . bis spätestens 30.10.2001. Bei der Vergabe werden ortsansässige fl ter bevorzugt. ....
Winfried Röther, Ortsbürgermem
MGV “Cäcilia” 1903 Großholbach
Verlegung der Chorprobe „ 200 i
Die Chorprobe wird aus terminlichen Gründen auf Freitag, 28- • 19.30 Uhr verlegt. Wegen der bevorstehenden Konzerte im uk ten wir um möglichst vollzähliges Erscheinen. Für Interessentei",'nstia ® ne in unserem Chor singen möchten, wäre jetzt der Einstieg gu ^ mit dem Einstudieren neuer Chorstücke jetzt begonnen wird- proben finden jeweils donnerstags von 19.30 bis ca. 21.00 u gerhaus statt.
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