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Wochenblatt VG Montabaur

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Beatpartys 2002

in der Schulturnhalle der Waldschule Horressen

ln der Benutzungsordnung für die Schulturnhalle an der Waldschule in Horressen ist die Anzahl der zugelassenen Beatpartys oder ver gleichbaren schadensgeneigten Veranstaltungen geregelt. Pro a sind in der Halle nicht mehr als drei Beatpartys, darunter die Veran­staltung der Kirmesjugend, zugelassen. Um die zu vergebenden er- mine gerecht zu verteilen, bieten wir allen interessierten Gruppen und Vereinen an, sich um einen Termin für das Jahr 2002 zu bewerben. Bitte senden Sie Ihren Antrag bis spätestens 15. Oktober 2001 an die Verbandsgemeindeverwaltung. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir werden dann eine entspre­chende Auswahl treffen. Beatpartys sind grundsätzlich nur freitags möglich bzw. samstags, wenn der darauf folgende Montag unter­richtsfrei ist.

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge­meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlos­sener Ortschaften zu rechnen:

- Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

- Ahrbachgemeinden (Boden. Heiligenroth. Ruppach-Goldhausen)

- Augst (Eitelborn. Kadenbach. Neuhäusel. Simmern)

- Buchfinkenland (Gackenbach. Horbach. Hübingen)

- Eisbachgemeinden (Girod. Görgeshausen. Großholbach. Heilberscheid. Nentershausen, Niedererbach. Nomborn)

- Elbertgemeinden (Niederelbert. Oberelbert. Welschneudorf)

- Gelbachhöhen (Daubach. Holler. Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah­renstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü­ber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bit­ten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßte Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

Bezirk

Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters

Telefon

I

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur

Vertreter:

02602/5590

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

02602/18410

II

Schiedsperson:

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom

Vertreter:

02620/2273 (privat)

02603/972286

(dienstlich)

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen

02602/4761

III

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom

02602/4761

02620/2273 (privat)

02603/972286

(dienstlich)

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:

02602/18410

Benno Philippi

Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur

02602/5590

N^hfuseÄmmem' 9eh6re " * Gemeinden 6i,elbom - «*** ^47! Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenharh Unh ^S'ShSSDj^| elbert WelschneU() ° rf . Holler, Unters

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Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen. Nentershau

Energietipp

Die Wassertemperatur auf Sparniveau bringen

Wasser zugeführt werSen* Ä

Abfluss strömen bis die richtige Temperatur einaesteüTT' viel Energie durch Abstrahlung verloren, wenn perman!?' Auße %! ser durch die Leitungen zirkuliert. WassertemneratnZ" Sehr Ne J

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Celsius begünstigen bei hartem Wasser zusätzlich die aw im Speicher, im Rohrnetz und an den Mischbatterien °

vor allem für Kinder - beim Aufdrehen des~Wa«orh*k . rhina usb» . 1 ;iS nslei *tdie2

sich zu verbrühen. All diese Nachteile können vermieden' =,uni ate GeiaL Temperatur des Brauchwassers dem tatsächlichen Bedarf erden We "n! Beratung zur sinnvollen Warmwasserbereitung sowie 7 ,, Energiesparens erhalten Interessenten nach Voranmeidnn en Fra 9 endi hängig und kostenlos bei der Verbraucherzentrale Rheinland » 1 , bleter ' yn Energieberater hat am Donnerstag, 27.09.2001 von m nn u 3zeV[ Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgenieindevem, S 818 nr 102. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder .q everwal to

;Un 9 . ZiiTKrj

Zulassungsstelle auch Donnerstagnachmittag geöffnet

Die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung in Montabaur ist ab sofort jeden Donnerstaa n 14.00 Uhr bis 17.00 Uhrfürd-

von

A Uhr für das

An- oder Abmelden von Kraftfahrzeugen geöffnet.

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Berufsanfänger und Rentenversicherung - Vom ersten Arbeitstag an abgesichert

Berufsanfanger sind bereits vom ersten Arbeitstag an rentenversirh und damit von Anfang an abgesichert, wenn sie durch einen Arbeitsuni oder eine Berufskrankheit erwerbsgemindert werden.

Hahren 110.2001 -iiitnai , 3 t Hol sind eil rung, e «Beste :ekleir Ifeieck ? Reiseli

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Die gesetzliche Rentenversicherung begleitet Arbeitnehmer ein Leb lang. Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses erhält der Berufsstarter sein; Sozialversicherungsausweis und seine Versicherungsnummer Unter* l älliriauS ser Versicherungsnummer richtet der zuständige Rentenversicherung träger ein Versicherungskonto ein, in dem von nun an alle wichtigen Dafe für die Rente gespeichert werden. Neben Zeiten mit Beitragsleistung Beschäftigung, Wehr- und Zivildienst, Kindererziehung, Krankheit 1 . Arbeitslosigkeit zählen dazu auch Zeiten, für die keine Beiträge gezal wurden, beispielsweise Zeiten der Schulausbildung. Mit dem Rentem formgesetz wird die rentenrechtliche Absicherung von jungen Versiehe ten deutlich verbessert. Lücken zu Beginn des Versicherungslebenswe den durch die vereinfachte Anrechnung von Zeiten der Krankheit, Schwai gerschaft/Mutterschaft und Arbeitslosigkeit vor dem 25. Lebensjal geschlossen. Zeiten einer Schul- bzw. Hochschulausbildung werdenkün tig bis zu 8 Jahren anerkannt. Tritt ein sog.Versicherungsfair die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Leistungen: Leist medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am ben. Rente wegen Erwerbsminderung, im Alter und an Hinterbliebem Übrigens zahlen alle den gleichen prozentualen Anteil aus '

Frauen und Männer, Gesunde und Kranke. Das ist der Vortc ken Solidargemeinschaft. Darin unterscheidet sich die gesetzliche Rer tenversicherung grundlegend von Privatversicherungen.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt zur Zeit 19,1 Prozent des Bruttolohnes. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweil, die Hälfte. Erhält der Berufsanfänger allerdings weniger als 630 DM monat

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lieh, kommt der Arbeitgeber allein für den vollen Beitrag auf. Die LVAl Rheinland-Pfalz hat zu diesem Thema die kostenlose BroschüreBerulF sanfänger und Sozialversicherung herausgegeben. Sie kann unter «J E-Mail-Adresse presse@lva-rheinland-pfalz.de oder bei der Pressesteii| der LVA Rheinland-Pfalz, 67340 Speyer, angefordert werden.

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VERLAG

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IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen B®^nnima| chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gern I nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den] tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

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Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5 J Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.:

Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

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Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindevew fe ^ J germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-r A et t e f- :l unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigern unter Anschrift des Verlages. kostenlosB

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und B u r 9® r ^fi|V[ , L n

zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1.10 + Vers ^iderl

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übe\z er f a sser s S Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anse dsaern einde ein-| gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die v ® w^ssers fl

gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung ae ' schlossen. Fu'l

der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche smaJlh r . yomVerW die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag kein r f_ lot wer den. FürAnz®N gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verweni^ inen Geschäfts-;,

genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unser ®? 9htheliefefung1 bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei .71 hen Störung de s ii Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt,

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