Wochenblatt VG Montabaur
VdK-Ortsverein Welschneudorf
Irfdiesem Jahr möchten wir unsere Landeshauptstadt Mainz b f sucb f Wir werden am 03.10. um 8.00 Uhr an der Bushaltestelle am Rathau ® ( fahren. Im Dom zu Mainz kann um 10.00 Uhr ein okumenischer Got es- dienst besucht werden. Nach dem Mittagessen werden wir an einer 2stun digen Stadtführung teilnehmen. Auf dem Weg Richtung Heimat we de wir noch eine Kaffeepause einlegen. Den Abend werden wir dann im Cafe - Pension Waldesruh ausklingen lassen.
Die Fahrt ist für alle Mitglieder kostenlos. Für interessierte Gäste erheben wir für die Fahrt einen Sonderpreis von 20.00 DM.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 20. September bei Veronika Kaiser /Toi • nrlor I vrlia Knllas fTfil.: 336).
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags, von.18.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags, von .18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus. Tel. 02602/3482. Fax: 02602/950482. e-Mail, Gemeinde. Niederelbert@t-Online.de
Viele Sachbeschädigungen an den Kirmestagen!
ln der Nacht von Samstag auf Sonntag haben in der Nacht unliebsame Kirmesbesucher erhebliche Sachbeschädigungen im Ort gemacht. Es wurden in der Bachstraße von 13 Blumenkästen die Blumen ausgerissen und in den Bach geworfen. Weiter wurde ein Blumenkasten samt Blumen ins Wasser geworfen. Hier wurde die Arbeit der Anlieger der Bachstraße, die den ganzen Sommer die Blumen gießen und pflegen, in einer Nacht mut- und böswillig zerstört.
Weiter wurden zwei Straßenlampen beschädigt, in der Hollerer Straße 3 Autos beschädigt und ein Kanaldeckel ausgehoben, wodurch ein Verkehrsunfall sich ereignete. In der Hauptstraße wurde ein Verkehrsschild umgerissen, ebenfalls in der Hollerer Straße auf dem Parkplatz am Kindergarten. Am Wegekreuz im Oberdorf wurde der Blumenkübel umgeworfen. Der Ortsgemeinde sowie den Autobesitzern wurde ein erheblicher Schaden zugefügt. Das kann ich so nicht hinnehmen.
Ich bitte deshalb die Bevölkerung, die in der Nacht Beobachtungen gemacht haben, sich umgehend bei mir zu melden. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, setze ich eine Belohnung in Höhe von 200,00 DM aus. Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Meine Telefonnummer 02602/5631.
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Bastei- und Handarbeits-Treff
Herzliche Einladung an alle Frauen, die bei einer Tasse Kaffee oder Tee gerne mit anderen Frauen gemeinsam basteln oder handarbeiten wollen. Jeweils dienstags können Sie im Wechsel nachmittags, 16.00 Uhr oder abends 19.15 Uhr, im Pfarrheim gesellige und kreative Stunden erleben. Wir beginnen am Dienstag, 18.09.2001, 16.00 Uhr im Pfarrheim. Das nächste Treffen ist am 25.09., 19.15 Uhr. Nähere Informationen bei Ursula Bauer, Tel. 18162, und Hildegard Neuburger, Tel. 3533.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags. . . . 18 0Q bjs 19 30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel. 02608/595
elitoÄÄSÄ-i". ::::::: Z : ä2608/9449805
Ortsburgermeister, Tel.: . 0260R/14QQ
Vermietung der Stelzenbachhalle: «yy
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
TOraM h 20M2mi 2m«Ä eind S'? ,es 0be,elberl findet am Don-
in dÄStefesM ’ m <*» °dsgemeinde
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
’• *• gemein.
aufdas"Land SWa ' d ^ eSe,Z (LWa ' dG); Üb “ a 9“"9 des Holzverkaufs 3. Anpassung der Friedhotsgebühren nach dem Euro-Anpassungsgesetz
ÜL
4. Teilnahme an der Aktion "Saubere Landschaf^^
5. Einwohnerfragestunde
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1 .
Bezeichnung
verlaufend von - bis
Tag derVer- kehrsübergabe
Straße "Im Flürchen"
(Flur 4, Flurstück 182)
; Straße "Im Flürchen" (Flur 4, Flur-
: stück 199) bis Straße "Im Flürchen" j (Flur 4, Flurstück 199)
31.08.2001
Straße "Im Flürchen"
(Flur 4. Flurstück 199)
; Straße "Zur Erbenmühle" (Flur 2, Flurstück 109/4) bis zum Grabenflurstück Flur 4, Flurstück 192)
31.08.2001
Straße "Zum Forellenhof (Flur 4, Flurstück 163)
Straße "Im Flürchen" (Flur 4, Flur- ; stück 199) bis zur Straße "Zum Fo- ! rellenhof (Flur 4, Flurstück 30/2)
31.08.2001
Fußweg Flur 1, Flurstück 177
Straße "Zum Forellenhof (Flur 4, Flurstück 163) bis zur Straße "Lenzengarten" (Flur 1, Flurstück 139/1)
31.08.2001
verlaufend von-bis
Hauptstraße (Flur 2,
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzunn h derates vom 30.08.2001 (nichtöffentlicher Teil) 9 0es 0r,s taein.]
2. Grundstücksangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit
5. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwnh™ ,• lieh eingeladen. "wonner/inn«
56412 Oberelbert, 10.09.2001 j lmn n . . „
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeindera^ Oberelbert vom 30.08.2001 era,es
Einwohnerfragestunde - Tempolimit auf der L 327 Ortsbürgermeister Jung erklärte den Sachverhalt bezüalich Pin polimits an der Kreuzung/Einfahrt nach Oberelbert (L 327) imA T6ni ‘' erfolgte eine Erörterung und Aussprache in Bezug auf ein TemnUr® * den Einwohnern. Ortsbürgermeister Jung stellt interessierten ?! schriftlichen Vorgang als Kopie zur Verfügung. ur Qernden:
Widmung der Verkehrsanlagen “Im Flürchen" (Flurstücke m , 199), “Zum Forellenhof” (Flurstück 163) sowie dem FußweaFb i Flurstück 177 in der Ortsgemeinde Oberelbert für den offene Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (2
Auf Grund der Bestimmungen des § 36 LStrG in der FassL J,, 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 3)2 Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325), beschloss der OrtstS meinderat, die nachstehend bezeichnete Verkehrsfläche als Gemeinde i Straße im Sinne von § 3 Abs.1 Nr. 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr! widmen. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke'
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Umbenennung und Widmung der Verkehrsanlage Flur 2, Flurstück 109/4 (Teilfläche) in der Gemeinde Oberelbert für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) Der Ortsgemeinderat beschloss:
1. Das Straßengrundstück Flur 2, Flurstück 109/4, verlaufend von der Hauptstraße (Flur 2, Flurstück 259/35) bis zur Einmündung der Straße Im Flürchen” (Flur 4, Flurstück 199) wird von “Stelzenbachstraße in Zur Erbenmühle” umbenannt.
2. Auf Grund der Bestimmungen des § 36 LStrG in der Fassung | vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 ® Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325), die nachstehend bezeig nete Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs.1 Nr. LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung erstrecK auf folgende Flurstücke:
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Der Ortsgemeinderat sprach sich ausdrücklich dafür aus, das® mungen der Benutzungsordnung (insbesondere Einhaitu 9 he und keine Nutzung des Außengeländes) eingehalten _ rsC haffS' Betriebskostenbeiträge für die Bewirtschaftung des Korp e)z waldes; Neuregelung der Abrechnung nach dem Lan eB
Der Landtag hat im November 2000 ein neues l-ar 1 ® ^ (LWaldG) beschlossen, welches am 01.01.2001 in Kraft g
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