Wochenblatt VG Montabaur
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Müssen Verträge neu geschlossen werden?
Für alle geschlossenen Verträge gilt der von der Europäischen Union festgelegte Grundsatz der Vertragskontinuität. Das heißt, alle Verträge gelten nach der Einführung des Euro und dem Austausch der nationalen Währungen in Euro und Cent unverändert weiter. Niemand darf die Währungsumstellung zum Anlass nehmen, einen Vertrag zu kündigen oder neu zu verhandeln. Auch mündlich geschlossene Verträge fallen unter diesen Grundsatz.
Arbeitsverträge sind also nicht in Gefahr, Bausparverträge ändern sich nicht, die Zinssätze für Spareinlagen und Kredite bleiben unverändert, Ratenverträge müssen eingehalten werden, der Vermieter kann seinen Mietern nicht wegen der Einführung des Euro die Miete erhöhen oder kündigen und alle abgeschlossenen Versicherungsverträge bleiben unabhängig von der Währungsumstellung gültig. Die in den jeweiligen Verträgen festgesetzten D-Mark-Beträge werden einfach nach dem amtlichen Umrechnungskurs - 1 Euro = 1,95583 DM - umgerechnet. Ist ein Haus auch mit Krediten Finanziert, für die monatlich 1.300,-- DM Schuldendienstleistungen zu erbringen sind, dann ergibt sich daraus künftig ein Betrag von 664,68 Euro für Zins und Tilgung. Aus 750,-- DM Wohnungsmiete werden 383,47 Euro.
Natürlich gibt es auch den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Wenn die Vertragsparteien es wollen, können sie jeden Vertrag ändern oder kündigen, sofern die im Vertrag dafür vorgesehenen Formen und Fristen eingehalten werden.
Was wird aus den Ersparnissen?
Am Wert der Ersparnisse ändert der Währungsumtausch nichts. Die Beträge werden einfach in Euro umgerechnet. Bereits seit Januar 1999 können Kunden von Banken und Sparkassen ihre Konten und Sparbücher auf Wunsch in D-Mark oder Euro führen. Zum 1. Januar 2002 rechnet die Bank oder Sparkasse das bisherige D-Mark-Guthaben automatisch in Euro um, und zwar auf den Cent genau. Die Umstellung ist gebührenfrei. Bei Sparbriefen wird am Ende der Laufzeit der ursprünglich vorgesehene D-Mark-Betrag wertgleich in Euro ausgezahlt.
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Wo erhalten Sie weitere Informationen zum Euro?
Informationen zum Euro erhalten Sie unter anderem bei allen Banken und Sparkassen, ja 1 Einzelhandel, den Verbraucherverbänden, den Versicherungen und bei allen Behörden oder im Internet unter www.aktion-euio.de und www.bunde.shnnk He .
Mit Einzelfragen zur Euro-Einführung können Sie sich auch gerne an den Euro-Beauftragej 1 der Verbandsgmeinde, Werner Kühnen, im Rathaus in Montabaur, Tel.: 02602-126131, E-Mail:
wkuehnen@montabaur.de , wenden.

