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frschiMckhattes Stück Kuchen und eine gute Tasse k*h kSrmesgesellschaft Daubach bereitgehalten werden , ! e ' die durch feinen erholsamen Besuch im Heimathaus am T den für jeden ifren Besuch freut sich neben dem Aussteller . , nta 9 a b-

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lericht über die Sitzung ^ on nft onni

(esOrtsgemeinderates Daubach vom 20.

assung der Hundesteuerhebesätze für 2002 werden au f-

«Hundesteuerhebesätze für die Ortsgemeinde D

Mder Einführung des EURO ab dem 01 -01 zu ^ EURO

f'taersten Hund auf.. . EURO

Ktazweiten Hund auf.. EURO

Wen weiteren Hund auf.. EURO

«antpfhundesteuer auf.

Wzl. , »piiRO zum

Rührung der Europäischen Währungseinheit n ^ den Gri n_ ldl.2002; Neufestsetzung der Benutzungsgeb Pen der einzelnen Ortsgemeinden orlQhrihren ab

Odsgemeinderat Daubach beschloss, die Ben |^f un &Jtzulegen und P 2002 entsprechend dem Vorschlag der A/erwal 9 b h nac h Nenutzungs- und Gebührenordnung für die Gnllhutte Dauoao f^Vorschlag der Verwaltung abzuändern.

^Gebühren betragen 25 EURO

. r der Ortsgemeinde Daubach.

^Benutzer, die innerhalb der VG Montabaur . .

»undfür Vereine/Verbände, die auf Kreisebene tätig sino....

®° ...75 EURO,

ist eine Kaution von 50 EURO zu hinterlegen (einheithchh ^

Äj^Ss-und Gebührenordnung für die ^jl^Reträqe werden an 1 und 2 entsprechend geändert und die Betrage we 0101.2002 geltende Währung EURO angepass .

Nr. 35/2001

Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für das Heimathaus

Die Änderung der Benutzungsordnung für das Heimathaus in der Orts- gemeinde Daubach wurde ebenfalls aufgrund der Einführung des EURO zum 01.01.2002 wie folgt vorgenommen:

Ortsvereine kulturelle Veranstaltungen mit Eintritt.

25 Euro Mietzins

Ortsvereine gemeinnützige Veranstaltungen (z. B.

Jahreshauptversammlungen, Weihnachtsfeiern).frei

Bürger und Einwohner der

Ortsgemeinde Daubach (Kommunion- und Hochzeitsfeiern).25 Euro

Mietzins

Bürger und Einwohner der

Ortsgemeinde Daubach (Kommunion- und Hochzeitsfeiern).50 Euro

Kaution

bei Tagungen und Seminaren von

Unternehmern und Firmen.65 Euro Mietzins

bei Tagungen und Seminaren von

Unternehmern und Firmen.50 Euro Kaution

Anpassung der Friedhofsgebührensatzung

Der Ortsgemeinderat beschloss die Friedhofsgebührensatzung in der vor­liegenden Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Holler

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/3508

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Holler vom 14.08.2001

Ausbau der Lindenstraße

I. Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Holler am beitragsfähi­gen Aufwand für den Ausbau der Lindenstraße (Flur 2, Flurstück 3330/6, Flur 3, Flurstücke 3341/5, 3339 und 3338) verlaufend von K 168 (Niederelberter Straße) bis zur Bergstraße und von der Bergs­traße bis zur Südstraße

II. Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbau­beitrag für den unter I. genannten Ausbau der Lindenstraße in Hol­ler III. Straßenbeleuchtung

I. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Anteil der Ortsgemeinde Holler am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Lindenstraße, verlaufend von der Kreisstraße 168 (Niederelberter Straße) bis zur Bergstraße und von der Bergstraße bis zur Südstraße auf 50 v.H. festzusetzen.

II. Der Ortsgemeinderat beschloss weiterhin, Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die unter I. bezeichnete Verkehrsan­lage zu erheben.

Der Vorausleistungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:

- für die Fahrbahn und die Straßenentwässerung 18,00 DM pro qm bei­tragspflichtiger GFZ

- für die Bürgersteige und die Beleuchtung 5,50 DM pro qm beitrags­pflichtiger GFZ

Der Beitrag ist 3 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fäl­lig. Der Grunderwerb gilt als Herstellungsmerkmal der Baumaßnahme.

III. Es sollen die gleichen Straßenlampen wie in der Lindenstraße/Nie­derelberter Straße verwendet werden.

Kindergartenordnung für den kommunalen Kindergarten Der Ortsgemeinderat stimmte der Kindergartenordnung für den Kinder­gartenVilla Kunterbunt in Holler in der vorliegenden Form zu. Betriebskostenbeiträge für die Bewirtschaftung des Körperschafts­waldes; Neuregelung der Abrechnung nach dem Landeswaldgesetz Der Landtag hat im November 2000 ein neues Landeswaldgesetz (LWaldG) beschlossen, welches am 01.01.2001 in Kraft getreten ist. Bezugnehmend auf die Ausführungen des Forstamtsleiters Winfried Wehr zu dem o. g. Thema wurde ein Schreiben des Forstamtes Montabaur, in dem die Neuregelung der Abrechnung von Betriebskostenbeiträgen für die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nochmals dargestellt ist, vorgelegt. Zudem nahmen die Vorsitzende sowie Herr Bernhard Kloft zu diesem Thema Stellung.

Der Ortsgemeinderat musste sich nun für eine Abrechnungsform (Hek­tar- oder Personensatz) entscheiden. Der Ortsgemeinderat Holler beschloss, sich der Abrechnung nach Personensatz anzuschließen.

Übernahme Winterdienst

Die Vorsitzende teilte mit, dass sich auf die Anzeige im Wochenblatt bezüglich der Übernahme des Winterdienstes niemand gemeldet habe. Sie schlug vor, nochmals eine Anzeige im Wochenblatt sowie in den Wochenblättern der umliegenden Verbandsgemeinden aufzugeben. Der Rat müsse sich über den Winterdienst Gedanken machen, da die Gemein­de inzwischen so groß geworden sei, dass der Gemeindearbeiter den Winterdienst allein nicht mehr bewerkstelligen könne.