W‘ uton dsr Benutzer f ,p,llCn und Obungsstunden, Wettkämpfen sowie bei Veran-
|Tgeiden Lenf* veran t WO rtlicher Leiter anwesend sein.
W en Tor müssen die Anlage, pfleglich und besonders schonend 8 C müssen dazu beitragen, daß die Kosten für die Unterhal- ^SdenBetrieb der Anlage so gering wie möglich gehalten werden
, linnpn und Verluste auf Grund der Benutzung sind sofort 'Äwermeister oder dessen Vertreter zu melden, r ( q und Voraussetzungen der kostenfreien Benutzung |S' Ü , steht den Sportorganisationen nach Maßgabe derfolgen- ir milnnen kostenfrei zur Verfügung, soweit sie für den Übungs-
“pfbetrieb benutzt wird.
, Kostenfreiheit nach Abs. 1 fällt neben der gebühren- und E nler Renutzung der Anlage auch das Benutzen der Duschanlagen rXch- und Umkleideräume durch die beim Übungs- und Wett-
Setrieb Beteiligten.
Postenfreie
Benutzung wird jedoch nur den Sportorganisationen
tirt die ihren Sitz im Gebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth haben. Lussetzung für das Recht auf kostenfreie Benutzung ist ferner, dass -Sportanlagen der Benutzer nicht vorhanden sind bzw. die Kapa- Iwitiandener Anlagen erschöpft ist.
Bnp Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen !iwn den Benutzern zu tragen. Evtl, erforderlich werdende Markie- u sind von ihnen auf ihre Kosten vorzunehmen.
^Festsetzung einer Gebühr
Inden Fällen, in denen die Benutzung auf Grund dieser Benutzungs- Lq nicht kostenfrei ist, wird für die Benutzung eine Gebühr in Höhe S2500 (€) erhoben. Die Gebühr beinhaltet die Nutzung des Platzes, pnkleideräume und der Duschen.
((erbliche Veranstaltungen bedürfen eines Sondervertrages.
ler Gebühr sind auch die Auslagen für Heizung, Beleuchtung und jigung abgegolten.
Igle Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätig- beranstaltungen).
foieGebühr ist vorder Benutzung auf ein Konto der Ortsgemeinde Hei- enroth einzuzahlen.
[?• Haftung
IDieOrtsgemeinde Heiligenroth überlässt dem Benutzer die Anlage zur j in dem Zustand, in dem sie sich befindet. Eine Haftung für [lalle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken, Wertge- jständen usw.) übernimmt sie nicht.
[Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde Heiligenroth von etwaigen Haft- ditansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der r seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, jmZusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Anlage, ihrer (ume. Geräte und Einrichtungen sowie Zugängen zu den Räumen und richtungen stehen.
3)DerBenutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche tendie Ortsgemeinde Heiligenroth, und für den Fall der eigenen jnspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen P die Ortsgemeinde Heiligenroth und deren Bedienstete oder
e.
(Die Haftung der Ortsgemeinde Heiligenroth als Grundstückseigentü- Mr den sicheren Bauzustand von Gebäuden und Anlagen gemäß .836 BGB bleibt hiervon unberührt.
jDerBenutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Heiligen- m den überlassenen Einrichtungen durch die Benutzung entstehen. W der Inanspruchnahme der Anlage erkennen die benutzungsbe- Wen Personen diese Benutzungsordnung und die damit verbunde- 11 Verpflichtungen ausdrücklich an.
*■ In-Kraft-Treten
«Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
riiei H s eil ' 9enroth ’ 26 ■ 08 -2001 (Siegel) Zerfas, Ortsbürgermeister
*äß§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) rctir»^ Vom 31 • Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert s Angewiesen 111 3 °’ November 2000 ( GVBI - s - 504) wird auf Fol 9 en '
Ses Gm unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften d nglt eöe ® oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen mdPiJi'H Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ae Bestii
ini au ™ mun 9 en über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- veriot7t 016 Abfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Wz,t worden sind, oder
«r Ablauf
sfandptM eines 3abres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- schriftpn r err !. and d ' e Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- ^enanpr^ en ^ ber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- v erfialtps h atZ ’ ^ ontabaur ’ schriftlich unter Bezeichnung des Sach- # NndPi ’ a , erdie Verletzung begründen soll, geltend macht. ^achA b K erlet2un 9 nach Satz 2 Nr - 2 geltend gemacht, so kann ^ lachen rd6r 9 enann ten Jahresfrist jedermann diese Verletzung 1
eili 9enroth, 26.08.2001 (Siegel) Zerfas, Ortsbürgermeister
Aquarell-Malkurs in Heiligenroth
Die Kursteilnehmer lernen, das Vertrautwerden und der Umgang mit Farben, ihre Reaktion und Wirkung in den verschiedenen Techniken. Persönliche Ausdrucksweise sowie Kreativität sollen erworben werden. Dauer: 10 Vormittage, je 2 Zeitstunden Beginn: Mittwoch, 19.09.2001 Zeit: 9.30 bis 11.30 Uhr
Nach Vereinbarung Kurs in Aquarell und Kreide möglich.
Interessenten mögen sich bitte direkt bei Hilde Diel nach 17.00 Uhr melden. Tel.: 02602/5172, Handy: 0175/7591083
SV Heiligenroth TISCHTENNIS Regionsliga Damen
Freitag, 31.08.2001,20.00 Uhr, Gegner: SV Hundsangen 1 in Hundsangen Donnerstag, 06.09.2001,20.00 Uhr VfL Höhr-Grenzhausen in Heiligenroth
Herren 1. Kreisklasse Staffel A
Samstag, 01.09.2001,18.00 Uhr, Gegner: TTC Steinefrenz in Heiligenroth Samstag, 08.09.2001,18.00 Uhr, Gegner: SSV Nordhofen in Heiligenroth
Schüler-Kreisklasse
Samstag, 01.09.2001, 15.00 Uhr, Gegner: Höhr-Grenzhausen in Höhr- Grenzhausen
Samstag, 08.09.2001,15.00 Uhr Gegner, TTC Wirges in Heiligenroth
Regionsliga-Schüler
Samstag, 01.09.2001, 14.00 Uhr, Gegner: SV Olympia Eschelbach 1 in Heiligenroth
Montag, 17.09.2001, 18.15 Uhr, Gegner: TTC Zugbrücke Grenzhausen VI in Grenzau
FUSSBALL
Es finden folgende Meisterschaftsspiele statt:
02.09.2001:14.30 Uhr Horressen/Elgendorf II- SG Girod/Heiligenroth/Ahr- bach I; 19.00 Uhr SG Girod/Heiligenroth/Ahrbach II - SG Staudt/Dernbach in Heiligenroth
05.09.2001,19.00 Uhr SG Girod/Heiligenroth/Ahrbach I - SV Weidenhahn in Ruppach-Goldhausen
Im Jugendbereich kommt es zu folgenden Spielen:
A-Jugend: 02.09.2001,10.30 Uhr gegen die JSG Elbert in Oberelbert C-Jugend: 01.09.2001,15.15 Uhr gegen JSG Herschbach/Schenkelberg in Herschbach
D-Jugend: 01.09.2001,14.00 Uhr gegen JSG Elbert I in Girod E-Jugend (1): 01.09.2001,13.00 Uhr gegen JSG Haiderbach in Ruppach- Goldhausen
E-Jugend (2): 01.09.2001, 13.00 Uhr gegen JSG Staudt in Staudt F-Jugend (1) 31.08.2001, 17.00 Uhr gegen Eisbachtal in Girod F-Jugend (2): 31.08.2001, 17.45 Uhr gegen SG Hundsangen in Girod.
ALTE HERREN
Freitag, 31.08.2001, 19.00 Uhr AH Wirges - AH Heiligenroth, Abfahrt: 18.15 Uhr
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung
des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Montag, 03.09.2001, um 20.00 Uhr im Richard-Henkes-Haus statt. TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung
1. Neubesetzung des Umlegungsausschusses; Neuwahl der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden sowie der juristischen Mitglieder
2. Erneuerung der Beleuchtungsanlage im “Freizeitgelände”
3. Anpassung der Hundesteuerhebesätze
4. Betriebskostenbeiträge für die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes; Neuregelung der Abrechnung nach dem Landeswaldgesetz
5. Neues Landeswaldgesetz (LWaldG); Übertragung des Holzverkaufs auf das Land
6. Änderung der Ausbaubeitragssatzung
7. Erhebung von Vorausleistungen für die Erschließung des Baugebietes “Flurzaun” Teil II
8. Erhebung von Vorausleistungen für den Ausbau des Mühlenweges 9' Benutzungsordnung für die Rasensportanlage “Glück Auf”
10. Verschiedenes
II. Einwohnerfragestunde

