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Nr. 33/2001

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Bei der VerbsndsQßrneinde Montebeur ist die Stelle der/des

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hauptamtlichen Ersten Beigeordneten

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Riegen der Wahl des Stelleninhabers zum Bürgermeister zum 01. Januar 2002 neu zu besetzen

Verbandsgemeinde Montabaur gehören die Stadt Montabaur und 24 weitere Ortsgemeinden mit rund 38.500 Einwohnern. i83odeiill te( j erVert)an( j S g em eindeverwaltung ist die Stadt Montabaur.

|pi e wähl erfolgt durch den Verbandsgemeinderat, der sich wie folgt zusammensetzt: j= 22 Mitglieder, SPD = 12 Mitglieder, FWG = 4 Mitglieder, B90/Die Grünen =

itglieder.

Jllählbar zum Ersten Beigeordneten ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Itaatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag pr Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes beschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im pe des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

str. 10,5

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|Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-

ioldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (Besoldungsgruppe B 2/B 3). Daneben wird eine

ienstaufwandsentschädigung gewährt.

Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten gehören die Sozialverwaltung, die Finanzverwaltung, die

Jerbandsgemeindekasse und die Verbandsgemeindewerke (Eigenbetrieb) mit den Betriebszweigen Wasser, Abwasser und

und Freibad. Von den Verbandsgemeindewerken werden sämtliche technischen Dienstleitstungen im Hoch- und Tiefbau |für die Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur erbracht.

eiwarten neben einer Ausbildung und Berufspraxis, die zu diesen Aufgaben befähigt, überdurchschnittliche iisatzbereitschaft, Zielstrebigkeit und die Fähigkeit zu teamorientierter Führung. Die Bereitschaft zur vertrauensvollen fsammenarbeit mit den Fraktionen des Verbandsgemeinderates sowie den kommunalpolitisch Verantwortlichen in allen 25 zur lerbandsgemeinde gehörenden Gemeinden ist unerlässlich. Gleiches gilt für die Fähigkeit zum Dialog mit unseren Bürgerinnen find Bürgern.

, -J Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den Fraktionen des Verbandsgemeinderates die gegangene Bewerbung bekanntgegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss. >

^Werbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem c we ' s der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 8. September 2001 an

Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

t e , Auskünf le können erfragt werden bei Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, Tel. 02602-126100 oder bei dem Ersten ineten Schaaf, Tel. 02602-126101 Informationen sind zusätzlich ersichtlich im Internet unter der Adr**«»-

^ontabaur.de