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äUr ilh achta |er " sommerferien findet am Dienstag, 14.08.2001,
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P „ohpnem Anlass ist eine Neuordnung der Belegung für die fcl iip an der Grundschule in Ruppach-Goldhausen notwendig. PKpm Grunde lade ich alle davon betroffenen Vorsitzenden und Eterzu einer Gesprächs-/Diskussionsrunde am Donnerstag, In82001 um 20 00 Uhr in die Grundschule Ruppach-Goldhausen vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
fchträolich eingehende Anträge zur Belegung können bei der Auf- Eng des Belegungsplans nicht mehr berücksichtigt werden.
iLdqemeindeverwaltung Montabaur, FB 2 - Sportstätten - Markus |k Tel.02602/126-320 E-Mail: Mgilles@montabaur.de
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kechstunde des Ortsbürgermeisters
ich Vereinbarung.Telefon 02602/8425
nweis zur Ordnung am Grillplatz
pishergroßzügige Handhabung der Ablagerung von Grillholz am Grill- jatz wird von einigen Personen offenbar mißverstanden.
rurde dort Holz, das weder zum Grillen geeignet noch Verwendung [len kann, wie u.a. Wurzelstöcke und Heckenschnitt, abgelagert.
Jgruna dieses Verhaltens einiger unbelehrbarer Zeitgenossen, ist ab 11169110116 Ablagerung von Holz sowie sonstigem Abfall untersagt.
oiz darf in Zukunft nur noch kurz vor der Grillfeier angefahren wer- |nund ist bei Anmietung der Grillhütte anzumelden. Das gesamte Grillest aufzubrauchen oder nach dem Grillen wieder abzufahren.
Bderhandlungen werden ohne Rücksicht auf die Person nach den «Stimmungen geahndet.
PMsprechende Hinweise aus der Bevölkerung sind wir dankbar und ^proen diese vertraulich behandelt.
Ä um Verständnis für diese Regelung, denn ein Grillplatz gibt auch |»sBild einer Gesellschaft wieder.
Eulberg, Ortsbürgermeister
hletik-Sportverein
eutsche Eiche” 1927 e.V. Boden
fel-Pfaffii 01 ,ind ^ al315 00 Uhr in der Ahrbachhalle in Boden das erste pi narfhausen-Turnier statt.
NFreldpriT !? öch,e noc ^ ma ' s alle aktiven und inaktiven Mitglieder Minaerfimu S Vereines zu dieser Veranstaltung zu Ehren des langjähri- tobe! ° narS J ° Sef P,affhausen einladen.
fcenenoi'n^ r h e u A ^ V Boclen werden in Bestbesetzung, derfrisch- ^eidenDpiitc h izemeister Pawel Jajecko wird ebenso wie die bei- fcrtler Jürnon ul« en Meisterschaften der Seniorenringer erfolgreichen Id ^ °" mann und Thomas Ferdinand antreten.
Biiersiea kÜmlt der ^ erden außerdem folgende Mannschaften um den -Binnon n: D l SV Pil ^ ma sens, SC Langenlonsheim, KG Bad ™nd-KirrhiinH "“üdesheim, AC Oberstein, RV Köln-Stommeln, SV
i., WH r k e " emichRübenach '
^spendeTimtl 1 ’ ?- e den ABV an diesem Tag durch aktive Hilfe oder Schmidt unter H S T^ en möchten, werden gebeten, sich mit Mecht- derTel.-Nr. 02602/8714 in Verbindung zu setzen.
Nr. 32/2001
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss - Bekanntmachung
Der Umlegungsplan „IV. Vorwegnahme der Entscheidung” vom 27.07.2001 für das Umlegungsgebiet “Illbach - Teil II” der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 31.07.2001 für die Ordn.-Nrn. 1.2 und 12 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141)wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzte Geldleistung wird mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 01.08.2001 (Siegel) Der Stellv. Vorsitzende
des Umlegungsausschusses Burkhard Hausmann
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - „III. Vorwegnahme der Entscheidung” vom 27.06.2001 für das Umlegungsgebiet “Illbach - Teil II” der Ortsgemeinde Heiligenroth ist mit Ablauf des 01.08.2001 für die Ordn.-Nrn. 1.2, 62 und 150 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141)wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 02.08.2001 (Siegel) Der Vorsitzende des
Umlegungsausschusses
Reichling
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 14.08.2001, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt. TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung
1. Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet”; Grundstücke Hermes
2. Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr. 2 BauGB für die Wohnbaufläche “Niederfeld” der Ortsgemeinde Heiligenroth

