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äUr ilh achta |er " sommerferien findet am Dienstag, 14.08.2001,

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'AHRBACHGEMEINDEN

fc^^^huJ^inRuppach-Goldhausen

Pohpnem Anlass ist eine Neuordnung der Belegung für die fcl iip an der Grundschule in Ruppach-Goldhausen notwendig. PKpm Grunde lade ich alle davon betroffenen Vorsitzenden und Eterzu einer Gesprächs-/Diskussionsrunde am Donnerstag, In82001 um 20 00 Uhr in die Grundschule Ruppach-Goldhausen vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

fchträolich eingehende Anträge zur Belegung können bei der Auf- Eng des Belegungsplans nicht mehr berücksichtigt werden.

iLdqemeindeverwaltung Montabaur, FB 2 - Sportstätten - Markus |k Tel.02602/126-320 E-Mail: Mgilles@montabaur.de

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kechstunde des Ortsbürgermeisters

ich Vereinbarung.Telefon 02602/8425

nweis zur Ordnung am Grillplatz

pishergroßzügige Handhabung der Ablagerung von Grillholz am Grill- jatz wird von einigen Personen offenbar mißverstanden.

rurde dort Holz, das weder zum Grillen geeignet noch Verwendung [len kann, wie u.a. Wurzelstöcke und Heckenschnitt, abgelagert.

Jgruna dieses Verhaltens einiger unbelehrbarer Zeitgenossen, ist ab 11169110116 Ablagerung von Holz sowie sonstigem Abfall untersagt.

oiz darf in Zukunft nur noch kurz vor der Grillfeier angefahren wer- |nund ist bei Anmietung der Grillhütte anzumelden. Das gesamte Grill­est aufzubrauchen oder nach dem Grillen wieder abzufahren.

Bderhandlungen werden ohne Rücksicht auf die Person nach den «Stimmungen geahndet.

PMsprechende Hinweise aus der Bevölkerung sind wir dankbar und ^proen diese vertraulich behandelt.

Ä um Verständnis für diese Regelung, denn ein Grillplatz gibt auch |»sBild einer Gesellschaft wieder.

Eulberg, Ortsbürgermeister

hletik-Sportverein

eutsche Eiche 1927 e.V. Boden

fel-Pfaffii 01 ,ind ^ al315 00 Uhr in der Ahrbachhalle in Boden das erste pi narfhausen-Turnier statt.

NFreldpriT !? öch,e noc ^ ma ' s alle aktiven und inaktiven Mitglieder Minaerfimu S Vereines zu dieser Veranstaltung zu Ehren des langjähri- tobe! ° narS J ° Sef P,affhausen einladen.

fcenenoi'n^ r h e u A ^ V Boclen werden in Bestbesetzung, derfrisch- ^eidenDpiitc h izemeister Pawel Jajecko wird ebenso wie die bei- fcrtler Jürnon ul« en Meisterschaften der Seniorenringer erfolgreichen Id ^ °" mann und Thomas Ferdinand antreten.

Biiersiea kÜmlt der ^ erden außerdem folgende Mannschaften um den -Binnon n: D l SV Pil ^ ma sens, SC Langenlonsheim, KG Bad nd-KirrhiinH "üdesheim, AC Oberstein, RV Köln-Stommeln, SV

i., WH r k e " emichRübenach '

^spendeTimtl 1 ?- e den ABV an diesem Tag durch aktive Hilfe oder Schmidt unter H S T^ en möchten, werden gebeten, sich mit Mecht- derTel.-Nr. 02602/8714 in Verbindung zu setzen.

Nr. 32/2001

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss - Bekanntmachung

Der UmlegungsplanIV. Vorwegnahme der Entscheidung vom 27.07.2001 für das UmlegungsgebietIllbach - Teil II der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 31.07.2001 für die Ordn.-Nrn. 1.2 und 12 unanfecht­bar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141)wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzte Geldleistung wird mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, 01.08.2001 (Siegel) Der Stellv. Vorsitzende

des Umlegungsausschusses Burkhard Hausmann

Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan -III. Vorwegnahme der Entscheidung vom 27.06.2001 für das UmlegungsgebietIllbach - Teil II der Ortsgemeinde Heiligenroth ist mit Ablauf des 01.08.2001 für die Ordn.-Nrn. 1.2, 62 und 150 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141)wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, 02.08.2001 (Siegel) Der Vorsitzende des

Umlegungsausschusses

Reichling

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Diens­tag, 14.08.2001, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt. TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung

1. Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet; Grundstücke Hermes

2. Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr. 2 BauGB für die WohnbauflächeNiederfeld der Ortsgemeinde Heiligenroth