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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Werkausschusses norinerstaq,

Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt

16.08.2001.

Sitzungssaal des Rathauses Montabaur (Altbau)

2 HydraüliSier 0 ttechwefs n der Kanalisation in derAugstVorstel 1" 9

3 Vorgehen bei der Sanierung der Kläranlage Heilbersc

i, £& ZSSSSL zur Sanierung der KM»*

4.2 Vergabe der Bauleistungen zum Bau des Regenruckhaltebecken Neuwiese in Görgeshausen

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen h ,, h

Zu dieser öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner herz ic

eingeladen. _ . .

(S.) Edmund Schaaf, Erster Beigeordneter

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über

die Erhebung von Vergnügungssteuer vom

06 . 08.2001

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBI. S 153), zuletzt geändert durch Arti­kel 2 des Gesetzes vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470), BS 2020-1, des Arti­kels 1 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemein­den zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer vom 02.03.1993 (GVBI. S. 139), BS 611-12, und des § 2 Abs. 1 des Kommu­nalabgabengesetzes vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.1999 (GVBI. S. 413), BS 610-10, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 - Steuergegenstand

Die Verbandsgemeinde erhebt Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau- und Scherzgeräten in Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, mit Ausnahme von Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

§ 2 - Steuerschuldner Steuerschuldner ist der Halter der Geräte.

§ 3 - Steuerform

Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben.

§ 4 - Pauschsteuer nach festen Sätzen

Für den Betrieb von Geräten nach § 1 beträgt die Vergnügungssteuer für jeden angefangenen Kalendermonat in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

1. Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit.122,00 Euro

2. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit.40,00 Euro

In Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

1. Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit.30,00 Euro

2. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit.12,00 Euro

§ 5 - Entstehung und Fälligkeit der Pauschsteuer

(1) Die Steuerpflicht entsteht mit der Inbetriebnahme der in § 1 bezeich- neten Geräte.

(2) Die Steuer wird zu den im Abgabenbescheid festgesetzten Termi­nen fällig.

(3) Der Halter hat innerhalb von einer Woche nach der Aufstellung von Geräten im Sinne von § 1 eine Steuererklärung abzugeben, in der

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - n Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

A NZEIGEN-eMail: anzeiaen®wittich-hm»hr h«

R gdakti fi n s-e Mail: montabaur@wittich-hoehr Ha

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltunq der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenharh

Ve,a, *® h *" Anzeigenteil: Annette Steil!

^rr lan ^ 9eSa " dt f Manuskri P te. Fot °s und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die VerbandsgemelndTeln gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassender' der auch verantworthch ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschloss^ '£ die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr Vom Verlan gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden Für Anze? genveroffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschlftt bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei NichtbeTeferuno nhnö Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt Unruhpn et*,., 9 w a Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlan St ° rU " 9 des

Art, Anzahl und Aufstellungsort angegeben sind DipcM für die gesamte Betriebszeit und für ein im Austausch "4, le tretende gleichartiges Gerät. wian se'J

Die Außerbetriebnahme des angemeldeten Gerätes ch tauschgerätes ist unverzüglich zu melden. Andern^-i der Außerbetriebnahme frühestens der Tag der Erklär 1 Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines der imfi'T ten Apparate und Geräte im Austausch ein gleichartig gilt für die Berechnung der Steuer das ersetzte Gerät a i 1 führt. ^

(4) Verstöße gegen § 5 Abs. 3 sind Ordnungswidrigkeiten narH J

5 der Gemeindeordnung. '»1

§ 6 - In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.

Montabaur, 06 . 08.2001 (S.) Dr. Possel-^

Bei der Verbandsgemeinde Montabaur ist die !

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hauptamtlichen Ersten Beigeordneten

wegen der Wahl des Stelleninhabers zum Bürgermeister zum 01. Januar2onJ zu besetzen.

Zur Verbandsgemeinde Montabaur gehören die Stadt Montabaur und Mil O rtsgemeinden mit rund 38 500 Einwohnern. Sitz der VerbandsgemeindeveiJ ist die Stadt Montabaur

Oie Wahl erfolgt durch den Verbandsgemeinderat, der sich wie folgt zusamt» CDU = 22 Mitglieder. SPD = 12 Mitglieder, FWG = 4 Mitglieder, B90/DieGrüM:j| 2 Mitglieder.

Wählbar zum Ersten Beigeordneten ist, wer Deutsche/r im Sinne des Abs 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines Mitglieds!, Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, ai Wahl das 25 Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinnedsfl Abs 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewelv tf bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundontaj| Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Ersten P nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Letei vollendet hat

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldungixl sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Lahdes Rheinland-'' (Besoldungsgruppe B 2/B 3). Daneben wird eine DienstaufwandsentschM gewährt.

Zum Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten gehören die Sozialveiwalusjj Finanzverwaltung, die Verbandsgemeindekasse und die Verbandsgemeind« 1 (Eigenbetrieb) mit den Betriebszweigen Wasser, Abwasser und Hallen-und Ftd Von den Verbandsgemeindewerken werden sämtliche technischen Dienstleilsta im Hoch- und Tiefbau für die Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur erbradt

Wir erwarten neben einer Ausbildung und Berufspraxis, die zu diesen Ais befähigt, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Zielstrebigkeit und de Fäk

unerlässlich. Gleiches gilt für die Fähigkeit zum Dialog mit unseren Bürgerin Bürgern.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, Fraktionen des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bt». bekanntgegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird.Eins Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählargfyn beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung ld( die Ordnungsmäßigkeit der eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, I Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) erbeten bis zum 8. September 2001 an

Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

Nähere Auskünfte können erfragt werden bei Bürgermeister Dr. Possel-DW 02602-126100 oder bei dem Ersten Beigeordneten Schaaf, Tel. 02602-1 Informationen sind zusätzlich ersichtlich im Internet unter www.montabaur.de.

der

Die Verwaltung informiert'

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montab fach 1262, 56402 Montabaur . 0 w)i|

Montag bis Freitag. . 08.00 bis

Zentrale Tel.-Nr.'//////.//... o260 H

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch. 8 00 bis 16.00 I

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Freitag. .8.00 bis

Tel.-Nr. ... .

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