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Wochenblatt VG Montabaur

nenstandsmeldungen des Monats Mai 2001

Inder Verbandsgemeinde Montabaur

? e «Üha Brohl 564 t 2 Hübingen. Buchfinkenhof

U ,kus Julius Mahn. 56410 Montabaur, Jahnstr. 35

M,kBorn 56412 Horbach. Westerwaldstr. 23

T tz Diedert. 56410 Montabaur. Im Wiesengrund I9

SanBuchta 56412 Nentershausen. Oberdorfstr 12

Max Baron. 56410 Montabaur. Barbarastr. 14

I a Gürntke. 56412 Großholbach. Hauptstraße 43

Fabienne Müller. 56412 Welschneudorf. Bornwiese 9

i n-Luca Giacomo Vlaeminckx. 56410 Montabaur. Westerwaldstraße 19

TM Pfeiffer, 56410 Montabaur. Dahlienstraße 13

Elisa Schwenk, 56410 Montabaur; Grabenfeld 12

Marko Kovacevic. 56410 Montabaur. Asterstraße 4

Svenja Keul. 56412 Horbach. Wiesgenstraße 8

Vanessa Zeh. 5641 1 Montabaur, Sonnenring 18

Eheschließungen

Bernd Werner Müller und Bianca Kaiser, 56337 Kadenbach, Wester­

waldstraße 45

Anton Hainzl und Gabriele Lenz. 56410 Montabaur, Am Spießweiher 7 Thomas Eichhorn und Annette Heike Franz. 56337 Simmern, Schloß­straße 7 D

Thomas Heinrich Müller und Manuela Ingrid Marx, geb Müller, 56337 Sim­mern. Waldstraße 10

Heiko Eiser und Svitlana Stepamwna Kharchenko, geb. Sorina. 56410 Montabaur, Elgendoder Straße 49

Karl Frank Pusch und Anja Stradl. 56412 Nentershausen, Nahestraße 4

Sterbefälle

Anm Agnes Nink geb Bruhl, 56410 Montabaur. Birkenweg 8

Hedwig Kollet geb. Przybyla, 56337 Eitelborn, Heideweg 9

Lern Hunsänger. 56337 Eitelborn. Oberdorfstraße 25

Heinz Beck. 56410 Montabaur. Elgendoder Straße 31

Gertrude Knopp geb Knopp. 56337 Simmern, Siebenbornstraße 11

Martha Müller geb Fehske, 56410 Montabaur, Dillstraße 1

Katharina Kretz geb Oberdeder, 56410 Montabaur, Roßbergstraße 15

Klaus Peter Röderstein. 56412 Welschneudod, Waldstraße 9 A

Clemens Hoffmann, 56412 Heilberscheid, Schulstraße 5

Katharina Rita Herborn geb Büttner, 56412 Großholbach. Korngasse 5

Anna Elisabeth Hübingergeb Devosse, 56412 Niederelbed, Ringstraße 14

Klepper Joseph Franz, 56410 Montabaur, Rubenstock 8

Hinweis im Rahmen der ICE-Baumaßnahme

Die ICE-Baumaßnahme ist - zumindest hinsichtlich der großen Erdbe­wegungen. Massentranspode und Betonjerarbeiten - mittlerweile weitge­hend abgeschlossen Somit wird sich nun auch das Bild der hier tätigen Firmen(ARGEn)Landschaft verändern, da verschiedene Firmen aus unse­rem Bereichabziehen" und auf anderen Baustellen tätig werden.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die noch laufende Vedräge über Grundstücksinanspruchnahmen, Ent­schädigungen etc. mit den ARGEn oder einzelnen Firmen haben, sich frühzeitig um die Wahrung ihrer Interessen bei den entsprechenden ARGEn zu bemühen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Jürgen Kleeser

(Technischer Werkleiter)

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge­meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlos­sener Odschaften zu rechnen:

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) rv e p aC ^ Ö ^ en (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der inderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück- icntsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen, ontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son- igen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und ar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen, lirh \? n a !.^ e Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört- Hinif n . Ve . r , äl,nissen a n 9epassten Fahrweise, denn überhöhte Geschwin- gkeit ist die Unfallursache Nr. 1 .

Verbandsgemeinde Montabaur vrünungsamt

Das Niedrigenergiehaus

braun!? 1U V n n N .' edr '9energiehäusern erschließt beim Heizenergiever- Schnittm-» 6 Eins P arrriö 9 | ichkeiten 1 denn ein solches Haus kommt im mit nur 3 bis 7 Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr

Nr. 27/2001

aus. Im Vergleich dazu benötigt man für ein Einfamilienhaus, das der aktu­ellen Wärmeschutzverordnung entspricht, etwa 8 bis 12 Liter Heizöl pro qm im Jahr.

Bei der Planung und beim Bau eines Niedrigenergiehauses muss unter anderem auf eine kompakte Bauform und eine sehr gute Wärmedämmung sowie auf die Reduzierung von Wärmebrücken und eine sorgfältige Luft­dichtung der Gebäudehülle geachtet werden.

Die Mehrkosten von 2 bis 3 % gegenüber der normalen Bauweise kön­nen im Laufe der Lebensdauer des Hauses selbst bei nur moderater Preis­steigerung durch die Reduzierung der Brennstoffkosten wieder eingespart werden. Ein weiterer Vorteil des Niedrigenergiehauses ist das behagliche Raumklima und die hohe Luftqualität.

Ausführliche Hinweise zur Niedrigenergiebauweise erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung bei einem der Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Unser Energieberater hat am Donnerstag, 12.07.2001. von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgememdeverwaltung Zi. 301, Konrad-Adenauer-Platz 8 Eine telefonische Voranmeldung ist unter 02602/126199 erforderlich.

Salz streuen gegen Unkräuter - ist das ökologisch?

ln Sommern, in denen sich die Wärme mit reichlich Regen abwechselt, sprießt das Grün - nicht nur im Garten und an den Stellen, wo wir das begrüßen, sondern auch unerwünscht in Ritzen und Fugen von Straßen, Gehwegen und Höfen. Es hier zu belassen stört unsere Ordnungsliebe, es mit der Hand zu entfernen ist recht mühselig - was also bleibt 7 Menschen, die sich davor scheuen Gift (Herbizide) anzuwenden, lassen sich schon mal dazu verführen mit reichlich Salz den unerwünschten Gewächsen zu Leibe zu rücken. Auf den ersten Blick erscheint dies plau­sibel. Salz ist kein Gift, also macht man offensichtlich nichts verkehrt. Aber wenn man genauer darüber nachdenkt sollte die Problematik auch hier einsichtig sein. Es ist bekannt, dass das Salzstreuen auf Straßen und Gehwegen im Winter die Bäume am Straßenrand schädigt und auch über die Kanalisation in die Gewässer gelangt und hier zu unerwünsch­ten Folgen führt

Das gleiche gilt natürlich auch für Salz, das wir jetzt im Sommer großzü­gig auf gepflasterte Flächen verteilen. Der nächste Regen spült es fort und die Natur muss mit diesem unnatürlichen Salzkonzentrationen, die sich dann im Boden und in Gewässern ergeben, zurecht kommen. Die Folgen tragen letztendlich dann wieder wir selbst. Deswegen sollte sich jeder, der derartige Aktionen durchführt, über die Abläufe klar sein. Wer für die Folgen nicht verantwortlich sein will muss sich letztendlich seuf­zend wieder auf die Knie begeben und den Kräutern mit Hand zu Leibe rücken. Oder aber er verändert seinen Ordnungssinn und lässt es öfter mal wieder fröhlich sprießen. Manches macht sich in den Fugen gar nicht so schlecht und man hat am Ende noch Spaß daran.

Umweltinfo

Hilfe für unsere Bachmuschel

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das 1996 initiierte Erprobungs­und Entwicklungsvorhaben "Maßnahmen zum Schutz der Bachmuschel erfolgreich abgeschlossen. Die Muschellarven entwickeln sich nur an den Kiemen von Forellen, Groppen und Elritzen.

Bereits 1999 haben die ersten Forellen in den neu angelegten Bachteilen abgelaicht, und sehr viele der zu Kontrollzwecken gefangenen Elritzen trugen Muschellarven an den Kiemen. Mit einer weiteren Erholung der Bachmuschel-Populationen der beiden Bäche wird daher gerechnet. Bachmuscheln drohten auszusterben, weil die Verschlechterung der Was­serqualität einen Rückgang ihrer Wirtsfische nach sich zog. Aber auch andere Arten haben von dem Modellprojekt profitiert, darunter Stein­krebse, Libellen und Eisvögel.

Projektträger waren der Bezirk Oberfranken und die Universität Bayreuth. Die Fördersumme betrug rund 3,4 Mio. DM Damit konnte das BfN die Wasserqualität verbessern, zwei Bäche in Oberfranken in einen natuma- hen Zustand rückführen sowie Pufferzonen herstellen, um Düngemittel- Einträge zu begrenzen.

Der Abschlussbericht erscheint in den Schriftenreihen des BfN: Bundes­amt für Naturschutz, Rüdiger Bless, Konstantinstraße 110, D-53179 Bonn, Fon 0228/8491-113, Fax 0228/8491-299, E-mail blessr@bfn.de, Internet http://www.bfn.de

Reiten im Wald nach dem neuen Landeswaldgesetz

Liebe Reiterinnen und Reiter, liebe Pferdefreunde, der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 16.11.2000 das neue Landes­waldgesetz beschlossen, welches am 01.01.2001 in Kraft getreten ist. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem alten Landesforst­gesetz. Den Reitern sind nun umfassende Rechte zuerkannt worden. Die bisher sehr umfangreichen Bestimmungen für das Recht des Betre­tens, Fahrens und Reitens im Wald werden auf wenige klare Normen reduziert.

Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt.

Was sind jedoch Waldwege?

Das Landeswaldgesetz definiert Waldwege alsnicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirt­schaftswege. Keine Waldwege sindMaschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade.