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Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung jt
Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth
für die Grundstücke Flur 46, Parzellen 68/17, 69/4, 69/7 und 69/9; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 19.06.2001 den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan zu ändern.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus vorstehend abgedruckter Skizze. Heiligenroth, 21.06.2001 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 19.06 2001
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Abstufung der Rheinstraße zur Gemeindestraße
Die Ortsgemeinde Heiligenroth verzichtete auf eine Entschärf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen bei Abstufunn rip r Rh5 Un 9% zur Gemeindestraße. Ins,r a 8 e
IV. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach”
Der Ortsgemeinderat stimmte der IV. Änderung des Bebauung “Illbach" einschließlich Begründung sowie den textlichen Festset? in der Form zu, wie sie in der Sitzung vorgestellt wurden Glpirh " 19611 beschloss er die IV. Änderung des Bebauungsplanes “lllbarh"' lis schließlich Begründung sowie den textlichen Festsetzungen als Safe Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” für die r 3 stücke Industriestraße 16 -18, Flur 46, Parzellen 69/9,69/4, 69/7 Der Bebauungsplan “Industriegebiet" wird teilweise für den Bereinh Grundstücke Industriestraße 16 -18 - Flur 46, Parzellen 69/9 miilan 68/17 - geändert. ’ ^
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth stimmte der Änderung des Beh ungsplanes “Industriegebiet" einschließlich textlichen und zeichnerisch Festsetzungen sowie der Begründung in der Form zu, wie sie in der!» tigen Sitzung Vorgelegen haben. neu '
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt da« die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründe zur Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” für die Dauere» Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaurein- gesehen werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB einzuleiten.
Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbGl' hier: Planung 2002/2003 h
Es soll ein Zuschuss für den Weg nach Staudt beantragt werden.
Heiligenroth-Jahrgang 1950/51
Vorbesprechung für Jahrgangstreffen am Mittwoch, 04.07.2001 um 20.00 Uhr bei Christel Roos, Neustr. 1. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme,
SV Heiligenroth
ALTE HERREN
Samstag, 30.06.2001,16.30 Uhr AH Heiligenroth - AH Horressen, f aufbau. Stendebach, Bay, Eidt
Ruppach-Goldhausen
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth
für die Grundstücke Flur 46, Parzellen 68/17, 69/7 und 69/9; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 19.06.2001 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 09.07.2001 bis 10.08.2001 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220 , Konrad-Adenau- er-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr! donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitaqs von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heiligenroth, 21.06.2001 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Heiligenroth
Die Niederschrift über die Sitzung der Jagdgenossenschaft Heiligenroth- Boden vom 24.01.2001 und die der Unteren Jagdbehörde angezeigte neue Satzung der Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden liegen ab sofort beim Jagdvorsteher Benno Heibel, Breslauer Straße 8 , 56412 Heiligenroth und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, im Zimmer-Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. Sie können beim Jagdvorsteher Benno Heibel Breslauer Straße 8 , 56412 Heiligenroth nach vorheriger Terminabsprache und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während den Öffnunas- zeiten eingesehen werden. y
Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der Satzung der Jaqi genossenschaft Heiligenroth-Boden vom 24.01.2001 zwei Woche und beginnt mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblatt.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 11.06.2001
Haushaltsüberschreitungen genehmigt
Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr200Öeifi- getretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 2 HaushaltsstelM Höhe eines Gesamtbetrages von 109.856,50 DM aus. Die Deckung der v. g. Kosten erfolgt teilweise durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen. Der Ortsgemeinderat genehmigte die erheblichen ube - planmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 2000.
Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Auf Bitte von Ortsbürgermeister Sprenger hatte die Verbandsgemeine Verwaltung die Straßenbeleuchtungsanlage der Ortsgemeinde unters _ Anhand der von der Verwaltung erstellten Lagepläne erläutertece sitzende die Situation. Um den Anforderungen einer gleichmäßige leuchtung der Verkehrsflächen gerecht zu werden, sind ca. 4
Straßenleuchten erforderlich. Der geschätzte Kostenaufwand pro f
te beträgt ca. 2.000,00 DM. . |es
Die KEVAG setzt ab August 2001 ihr Freileitungsnetz instand. Hie ^ u erforderlich, Teile des Straßenbeleuchtungsnetzes ebenfalls umz Wenn im Zuge der Instandsetzungsarbeiten der KEVAG die Ansen v ^ für die neuen Straßenleuchten vorbereitet werden, können ca. w,, eingespart werden. Der Gesamtaufwand der Vorbereitung der ac h te beträgt ca. 12.000,00 DM. Die Erweiterung der Straßenbeleucnu» y dann Zug um Zug in den nächsten Jahren erfolgen. ^
Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten der KEVAG s °ll en nun Schaltpunkte für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsan 9 m
den erstellten Plänen hergestellt werden. Die Instarla‘‘ l 0 J l . en Leuchten wird je nach Haushaltslage später separat besem
Änderung der Gestaltungsrichtlinien auf den Friedhöfen in der Ver-
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Aus gegebenem Anlass und da bereits auf vielen m betra-|
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