Wochenblatt VG Montabaur
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Frauengemeinschaft Girod
An alle Frauen, die sich für die Schiffswallfahrt nach Bornhofen am 02.07.2001 angemeldet haben:
Abfahrt: 6.45 Uhr von der Bushaltestelle
Ankunft: in Girod ca. 19.00 Uhr
Fahrpreis: 25,00 DM (werden im Bus kassiert).
Näheres zum Ablauf des Tages wird noch im Bus bekannt gegeben. Wer noch Fragen hat, wende sich bitte an Claudia Wörsdörfer, Tel. 265, oder Brigitte Metternich, Tel. 8201.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Grillfeier am Freitag, 22.06.2001
Für alle Jugendspieler des TuS wird am Freitag, ab 14.30 Uhr eine Grillfeier am Sportlatz durchgeführt. Für Essen und Trinken wurde entsprechend der angegebenen Anmeldungen gesorgt. Allen Teilnehmern wünschen wir viel Spaß bei hoffentlich schönem Wetter.
ALTE HERREN
Am Samstag. 23.06.2001. spielen wir bei den AH aus Westerburg. Spielbeginn ist um 16.30 Uhr. Wir treffen uns um 15.30 Uhr zur Abfahrt am Vereinslokal.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Kath. Kindergarten “Regenbogen”
Zu unserem diesjährigen Sommerfest am Sonntag, 24.06.2001, laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie alle Ehemaligen ganz herzlich ein. Beginnen werden wir um 14.00 Uhr mit der Musicalaufführung “Der Schatz der Trollweiber’’ (Eintritt frei. Spende erbeten).
Anschließend bieten wir Ihnen ein buntes Programm mit Kaffee- und Kuchenbuffet, Tombola, verschiedenen Spielen und zu später Stunde einen warmen Snack, mit dem Sie Ihren Magen verwöhnen können, bis wir gegen 18.00 Uhr unser Fest langsam ausklingen lassen.
An den Jahrgang 1941/42
Zur Erinnerung!
Am Samstag, 23.06.2001, um 17.00 Uhr beginnen wir mit unserer Wanderung ab der Löwenstein-Halle. Viel Spaß und gute Laune sind mitzubringen.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags. VO n 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Mittelstraße in Großholbach
Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Großholbach vom 05.06.2001, werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wirkung vom 06.06.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung verlaufend von - bis
Straße Mittelstraße verlaufend von Einmündung auf die
(Flur 1, Flurstück 317) Hauptstraße (K 101) bis zur Einmündung
auf den Orgelsweg (Flur 1, Flurstück 286)
Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfana dp Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im n 9® wj dmefen bau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 nrioVooA US " Ne ii- sichtnahme aus. " er ^30, zurEi n .
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Ortsgemeinde Großholbach, 13.06.2001
(Siegel) Röther Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Südstraße in Großholbach
Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Großholbach vom 05.06.2001, werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wirkung vom 06.06.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung verlaufend von - bis
Straße Südstraße verlaufend von Einmündung auf die
(Flur 1, Flurstück 6) Hauptstraße (K 101) bis zur Einmündung
auf die Mittelstraße (Flur 1, Flurstück 317) Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus-Neubau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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Ortsgemeinde Großholbach, 13.06.2001 (Siegel) RöM
Ortsbürgermeister
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