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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr.:

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Frauengemeinschaft Girod

An alle Frauen, die sich für die Schiffswallfahrt nach Bornhofen am 02.07.2001 angemeldet haben:

Abfahrt: 6.45 Uhr von der Bushaltestelle

Ankunft: in Girod ca. 19.00 Uhr

Fahrpreis: 25,00 DM (werden im Bus kassiert).

Näheres zum Ablauf des Tages wird noch im Bus bekannt gegeben. Wer noch Fragen hat, wende sich bitte an Claudia Wörsdörfer, Tel. 265, oder Brigitte Metternich, Tel. 8201.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Grillfeier am Freitag, 22.06.2001

Für alle Jugendspieler des TuS wird am Freitag, ab 14.30 Uhr eine Grill­feier am Sportlatz durchgeführt. Für Essen und Trinken wurde entspre­chend der angegebenen Anmeldungen gesorgt. Allen Teilnehmern wün­schen wir viel Spaß bei hoffentlich schönem Wetter.

ALTE HERREN

Am Samstag. 23.06.2001. spielen wir bei den AH aus Westerburg. Spiel­beginn ist um 16.30 Uhr. Wir treffen uns um 15.30 Uhr zur Abfahrt am Ver­einslokal.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222

Kath. KindergartenRegenbogen

Zu unserem diesjährigen Sommerfest am Sonntag, 24.06.2001, laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie alle Ehemaligen ganz herzlich ein. Beginnen werden wir um 14.00 Uhr mit der Musicalaufführung Der Schatz der Trollweiber (Eintritt frei. Spende erbeten).

Anschließend bieten wir Ihnen ein buntes Programm mit Kaffee- und Kuchenbuffet, Tombola, verschiedenen Spielen und zu später Stunde einen warmen Snack, mit dem Sie Ihren Magen verwöhnen können, bis wir gegen 18.00 Uhr unser Fest langsam ausklingen lassen.

An den Jahrgang 1941/42

Zur Erinnerung!

Am Samstag, 23.06.2001, um 17.00 Uhr beginnen wir mit unserer Wande­rung ab der Löwenstein-Halle. Viel Spaß und gute Laune sind mitzubringen.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. VO n 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Mittelstraße in Großholbach

Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Großholbach vom 05.06.2001, werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wir­kung vom 06.06.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung verlaufend von - bis

Straße Mittelstraße verlaufend von Einmündung auf die

(Flur 1, Flurstück 317) Hauptstraße (K 101) bis zur Einmündung

auf den Orgelsweg (Flur 1, Flurstück 286)

Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfana dp Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im n 9® wj dmefen bau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 nrioVooA US " Ne ii- sichtnahme aus. " er ^30, zurEi n .

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Ortsgemeinde Großholbach, 13.06.2001

(Siegel) Röther Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Südstraße in Großholbach

Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Großholbach vom 05.06.2001, werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wir­kung vom 06.06.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung verlaufend von - bis

Straße Südstraße verlaufend von Einmündung auf die

(Flur 1, Flurstück 6) Hauptstraße (K 101) bis zur Einmündung

auf die Mittelstraße (Flur 1, Flurstück 317) Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus-Neu­bau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Ein­sichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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Ortsgemeinde Großholbach, 13.06.2001 (Siegel) RöM

Ortsbürgermeister

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