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Wochenblatt VG Montabaur
“AHRBACHGEMEINDEN”
Rattenbekämpfungsaktion
Bitte beachten Sie hierzu den wichtigen Hinweis unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert" in der dieswöchigen Ausgabe des Amtsblattes! Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -
Vorankündigung
Stille erleben - die Seele baumeln lassen ...
Autogenes Training für Kinder vom Kath. Bildungswerk
Entspannung durch Phantasie- und Märchenreisen (mit integrierten Formeln des autogenen Trainings).
Meditation, Entspannung durch Malen und Musik. Entspannungsspiele und Atemübungen.
12 Treffen ä 90 Minuten im Mariensaal. Ruppach-Goldhausen, immer Mittwoch nachmittags, Teilnehmergebühr: 84,00 DM.
Leitung: Frau Krekel, Wallmerod Beginn nach den Sommerferien.
Anmeldung ab sofort bei Karin Wirth. Tel. 02602/8730.
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Boden
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Boden vom 07.06.2001
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt
Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr 2000 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die Auflistung wies eine erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe eines Gesamtbetrages von 49.783,00 DM aus. Die Deckung der v.g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen. Der Ortsgemeinderat genehmigte die erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgabe für das Jahr 2000.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
IV. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am 19.06.2001 als Satzung beschlossene IV. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschri ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs, 4 BauG über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ve mögensnächteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlann in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile einn^H Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschärf, dass ^tilgen beantragt. 9un 9spflich|J|
§ 44 Abs. 4 BauGB:
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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemOWA
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvn ^ " w dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfano - e ™ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzuna dien miounn. die Ausfertiauna oder die Rekanntma^K,._^/, .hßnehl
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht sokannF 9 ^ auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die« wÜÜT zung geltend machen.
Heiligenroth, 20.06.2001 ' Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgemti steri
Gemeinde: Heiligenroth
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung bearünrtL schriftlich geltend gemacht hat. 9 ns
Gemarkung: Heiligenroth
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Bekanntmachung
Nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth
Heiligenroth^einp urr ! 16-30 Uhr findet im Bürgermeisleramt»'
~ htoffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses
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Aufstellung des lMiennnni U i a ' d ’ e ßeratur >g und den Beschluss übet die
G?meinderat S miW ri Un9SP aneS " ,,,bach ' Teil »”•
können nach § 46 a h,t r '^'r>^ em .^ m ^ e gungsausschuss nicht angehöre» 9 u !?9sausschusses *i c J 3 f rneincteordriun g an der Sitzung des Umle- »eßungsgrund nach & ooJA° rer teilnehmen, sofern kein Ausschüßen § 22 Gemeindeordnung vorliegt.
HeichHna. Vorsitzender des Umlegungsausschusses
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