Wochenblatt VG Montabaur
5. II. Änderung des Bebauungsplanes “Im Hahn - Erweiterung"
6 . Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Grundstücks Flur 4, Parzelle 137/1; Kirchweg, Montabaur-Ettersdorf
7. I. Änderung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl"
8 . Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich der Grundstücke Flur 2, Parzellen 196/3 - 199/1 an der EichendorffstraBe
9. Anpassung der Hundesteuerhebesätze für 2002
10. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2000
11. Einwohnerfragestunde
12 Verschiedenes. Bekanntgaben, Anfragen
Montabaur. 18.06.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 26.06.2001 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
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CDU:
SPD:
FWG:
BfM:
DSM:
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Montag. 25.06.2001. 16.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126244 Montag, 25.06.2001, 19.00 Uhr, im Vereinsraum der Gelbachtalhalle, in Montabaur-Ettersdorf (ab 18.00 Uhr Ortsbegehung!)
Montag, 25.06.2001, 18.30 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock. Zimmer-Nr. 301, Tel. 02602/126242 Montag, 25.06.2001,20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz. Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf Montag, 25.06.2001,18.00 Uhr, bei Heike Hatzmann, Judengasse 6 , 56410 Montabaur
Sperrung eines Teilstückes der Westerwaldstraße
und Verlegung der Bushaltestellen im Ortsgebiet Horressen in der Zeit von Donnerstag, 05.07.2001 (12.00 Uhr) bis voraussichtlich Mittwoch, 11.07.2001 (6.00 Uhr)
Wie in den vergangen Jahren ist es auch in diesem Jahr wieder notwendig, ein Teilstück der Westerwaldstraße von der Einmündung Niederelberter Straße bis zur Einmündung Buchenstraße anläßlich der Kirmesfeierlichkeiten vollständig für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Durch die Straßensperrungen sind auch die Bushaltestellen betroffen, daher werden die bestehenden Haltestellen aufgehoben und folgende Ersatzhaltestellen eingerichtet:
1. Die Haltestelle Buchenstraße wird in die Mainzer Straße, 2. die Haltestelle Westerwaldstraße in den Einmündungsbereich Westerwaldstraße/Niederelberter Straße verlegt.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur
aus Anlass des Spezialmarktes “Mittelalterliches Marktspektakel mit Handwerkern, Gauklern und Kulturprogramm” am 24. Juni 2001
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996, zuletzt geändert durch Art. 255 § 2 Nr. 3 Buchstabe b des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325) wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord folgende Rechtsverordnung erlassen: §1
(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass des Spezialmarktes “Mittelalterliches Marktspektakel mit Handwerkern, Gauklern und Kulturprogramm” am 24. Juni 2001 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 23. Juni 2001 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag), ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für
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§6
nipqp Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 1 56410 Montabaur, 11.06.2001 (Siegel) ,.V. Edmund Schaaf
t. Beigeordnete,!
Rattenbekämpfungsaktion 2001
^ der Zeit vom 01.07.2001 bis 31.07 2001 wird im Bereich der Ver- hflndsaemeinde Montabaur eine Rattenbekampfungsakkon durchgeführt, n r r iftköder werden bei Feststellung eines Rattenbefalles in den öffent-
? Abwasserkanälen und an den Bachlaufen so ausgelegt, daß keine hohen Abwas tj ' re mit ihnen in Kontakt kommen können.
a fwunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Unter- Auf Wunsch Qta ^ Priv atgrundstücken aus. Hier ist jedoch 2
[f ?Sn G da k ß nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieterde beachten daß a ertej|en kann Außerdem ist darauf zu achten,
! a difStändKie Anschrift des betroffenen Anwesens ein Ansprech- daß die vollste 9® chende Te | e fonnummer mitgeteilt werden müs-
P pH n Das Aus egen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkosten- f trü dPr direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten ist. b f r ^' d n e L? p Haus . un d Grundstückseigentümer, sich bei Rattenbefall Wir „ b,tte f iLn zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rattenbe- an dieser Aktion zu tei^g ^ ^ umge hende Mitteilung gebeten. Mellall im offent ^ b J * h Hie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Tel: dungen werden durch d e v y nommen . sie können sich jedoch
heim, Tel.: 06436/91067 wenden.
Aufruf zur Teilnahme am Blumenschmuckwettbewerb
Es ist noch möglich, dass sich Teilnehmer für den diesjährigen Wettbewerb “Blumenschmuck an Häuserfassaden" anmelden. Wie man sich von Seiten der Verwaltung überzeugen konnte, gibt es im Stadtbereich bereits einige sehr schön geschmückte Fassaden.
Die Besitzer der hier angebrachten Blumenkästen sollen sich vielleicht doch zu einer Teilnahme entschließen.
Immerhin winken drei attraktive Geldpreise in Höhe von 300,00 bzw. 200,00 und 100,00 DM.
Anmelden kann man sich im Rathaus bei Contanze Wunderlich unter der Rufnummer 02602/126193.
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Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, daß Vitamin-K-Tabletten als Gegenmittelze dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.
Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Rattenbekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken ent-1 fernt werden müssen.
Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -
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am Sic? dieser Welt ” feiert der Kindergarten “St. Mart nnNh* a 9-2 3 °6; 2 0° 1, sein 25-jähriges Bestehen. Von 14.00 Uhr bis npfoior* n Wir c mit Kaffee und Kuchen, Spiel und Spaß im Kindergarten gefeiert. Das Fest endet an diesem Tag mit einer Tombola. teEr - 24 06 - 2001 • findet um 10.15 Uhr ein von den Kindern ge#
n- r (j ° ttesdienst In der Pfarrkirche “St. Peter in Ketten" in Montabaurstatt, re Inder und das Kindergartenteam freuen sich über zahlreichen Besuch.
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Einblick C in r strnktn C,ll0 ^ S -? ne ,nt eressent gewinnt dort einen umfassenden ck m Struktur und Ziele unseres Männergesangvereins.
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Stammtisch
Am 21.06.2001 treffen wir uns um 20.11 Uhr in unserem Vereinslokal Zur < ewigen Lampe”, Kirchstraße, Montabaur, zu unserem Stammtisch. 1 Zu diesem Treffen sind auch interessierte Personen, die sich engagier i
wollen, recht herzlich eingeladen. j
ir freuen uns über Ihre närrische Teilnahme.
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