Einzelbild herunterladen

25/2001

^betrieb

Luenblatt

VG Montabaur

13

Nr. 25/2001

ein.

1 nfos:

:gang 1 irung takti- t. Die \elde- nnef-

OUhf

'indet

in fflOATABAtlR

ITT UIAIIOI

Die Fußgängerzone von Montabaur inblau

Länderwettkampf des Technischen Hilfswerkes fand in montabaur statt

Jugendliche THWIer aus 15 Ortsverbänden aus Rheinland-Pfalz stellten sich am Samstag, 16.06.2001, in einem Länderwettkampf dem unmittelbaren Ver­gleich. Mitten in der Fußgängerzone von Montabaur waren zwölf Prüfungssta­tionen aufgebaut. Die Zuschauer erlebten attraktive Wettkämpfe hautnah und erhielten einen Ein­blick in die vielfälti­ge Helferausbil­dung der THW- Jugend. Der Orts- verband Monta­baur unter der Lei­tung von Gerd Schlosser hatte alles in Bewegung

gesetzt, um die Wettkämpfe direkt in die Innenstadt zu holen und um damit die Arbeit des THW der Bevölkerung näher zu bringen. Bewertet wurden die Gruppen nach der Qualität ihrer abgelieferten Arbeit, die sie in einem bestimmten Zeit­rahmen zu leisten hatten. Geprüft wurde u.a. die Art der Ersten Hilfe zusammen mit dem DRK bei einem fiktiven Ver- kehrsunfall zwischen PKW und Skatebord-Fahrer, das Bergen von Verschütteten und die Ansprache von Verletzten. Fachwissen wurde abgefragt und Geschicklichkeitsübungen waren zu absolvieren. Gleichzeitig fand eine große Gerä­teschau mit Vorführungen wie Höhenrettung vom Kirchturm, Kletterwand und Attraktionen wie Kistenstapeln statt.

Am Nachmittag besuchte ein hoher Ehrengast aus Berlin, Staatssekretär Körper vom Bundesministerium des Innern die Wettkämpfe und informierte sich über die wichtigsten Einsätze im In- und Ausland.

Der Wettkampf wurde von der Ortsgruppe Worms gewonnen. Die Jugendgruppe Montabaur belegte den guten vierten Platz. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner und ein Dankeschön an alle Organisatorinnen und Organisatoren für die vielfältige Arbeit, die sie für die Durchführung dieses Projektes geleistet haben. Mit hoffentlich vielen positiven Ein­drücken von Montabaur verließen die THWIer am Sonntag wieder das Lager am Horresser Schießstand, bis zum näch­sten Mal.

Bücherei-Info

Stadtbücherei Montabaur ist in den Sommerferien geöffnet

Endlich einmal Zeit zum Lesen? Die Stadtbuc Montabaur ist während der Sommerferien zu gewohnten Zeiten geöffnet.

Wenn Sie in Urlaub fahren, denken Sie bitte an die entsprechende Verlängerung Ihrer Bücher.

Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur

Dienstag: .15.00 bis 18.30 Uhr

Mittwoch: .10.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag: .10-00 bis 18.30 Uhr

Freitag: . 10 00 bis 16.00 Uhr

Samstag; .10.00 bis 13.00 Uhr

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM: .

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.