• 25/2001
■^betrieb
Luenblatt
VG Montabaur
13
Nr. 25/2001
ein.
1 nfos:
:gang 1 irung takti- t. Die \elde- nnef-
OUhf
'indet
in fflOATABAtlR
ITT UIAIIOI
Die Fußgängerzone von Montabaur in “blau”
Länderwettkampf des Technischen Hilfswerkes fand in montabaur statt
Jugendliche THWIer aus 15 Ortsverbänden aus Rheinland-Pfalz stellten sich am Samstag, 16.06.2001, in einem Länderwettkampf dem unmittelbaren Vergleich. Mitten in der Fußgängerzone von Montabaur waren zwölf Prüfungsstationen aufgebaut. Die Zuschauer erlebten attraktive Wettkämpfe hautnah und erhielten einen Einblick in die vielfältige Helferausbildung der THW- Jugend. Der Orts- verband Montabaur unter der Leitung von Gerd Schlosser hatte alles in Bewegung
gesetzt, um die Wettkämpfe direkt in die Innenstadt zu holen und um damit die Arbeit des THW der Bevölkerung näher zu bringen. Bewertet wurden die Gruppen nach der Qualität ihrer abgelieferten Arbeit, die sie in einem bestimmten Zeitrahmen zu leisten hatten. Geprüft wurde u.a. die Art der Ersten Hilfe zusammen mit dem DRK bei einem fiktiven Ver- kehrsunfall zwischen PKW und Skatebord-Fahrer, das Bergen von Verschütteten und die Ansprache von Verletzten. Fachwissen wurde abgefragt und Geschicklichkeitsübungen waren zu absolvieren. Gleichzeitig fand eine große Geräteschau mit Vorführungen wie Höhenrettung vom Kirchturm, Kletterwand und Attraktionen wie Kistenstapeln statt.
Am Nachmittag besuchte ein hoher Ehrengast aus Berlin, Staatssekretär Körper vom Bundesministerium des Innern die Wettkämpfe und informierte sich über die wichtigsten Einsätze im In- und Ausland.
Der Wettkampf wurde von der Ortsgruppe Worms gewonnen. Die Jugendgruppe Montabaur belegte den guten vierten Platz. Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner und ein Dankeschön an alle Organisatorinnen und Organisatoren für die vielfältige Arbeit, die sie für die Durchführung dieses Projektes geleistet haben. Mit hoffentlich vielen positiven Eindrücken von Montabaur verließen die THWIer am Sonntag wieder das Lager am Horresser Schießstand, bis zum nächsten Mal.
“Bücherei-Info”
Stadtbücherei Montabaur ist in den Sommerferien geöffnet
Endlich einmal Zeit zum Lesen? Die Stadtbuc Montabaur ist während der Sommerferien zu gewohnten Zeiten geöffnet.
Wenn Sie in Urlaub fahren, denken Sie bitte an die entsprechende Verlängerung Ihrer Bücher.
Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur
Dienstag: .15.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch: .10.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag: .10-00 bis 18.30 Uhr
Freitag: . 10 00 bis 16.00 Uhr
Samstag; .10.00 bis 13.00 Uhr
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM: .
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag DM 1,10 + Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

