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t VG Montabaur

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r^imiannschaft Hübingen

re Z Vh 20 06 . 2001 , spielen wir in Hübingen gegen Nassau.

ist 17 30 uhr am s P ort P latz -

EISBACHGEMEINDEN

herr-vom-Stein-Schule Nentershausen

fitschule mit freiwilligem 10. Schuljahr

w Albert Simon, Hauptschullehrer in Nentershausen, konnte in die- Kgen auf eine 25 -jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Lehrer

iriickblicken.

h Abitur Studium an der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule h"und bestandenem 1. Staatsexamen war seine 1. Lehrerstelle die Käge Hauptschule Ruppach-Goldhausen, wo auch das 2. Staatsex­amen abgelegt wurde.

r. i982 unterrichtet Franz-Albert Simon an der Freiherr-vom-Stein- y' tschule Nentershausen. Viele Schülerjahrgänge sind inzwischen £ seine Hände gegangen, etliche Ehemalige habenihrem Lehrer nJubiläumstag gratuliert.

i einer Feierstunde im Kreise des Kollegiums überreichte Rektor Vogel ^ verdienstvollen Pädagogen die Urkunde des Präsidenten der Auf-

1 ;. Ms . unC j Dienstleistungsdirektion und dankte ihm im Namen des Lan­des Rheinland-Pfalz für seine langjährige engagierte Arbeit zum Wohle jer ihm anvertrauten Schüler.

Vogel, Schulleiter

Girod

Sprechstunden des Ortsburgermeisters

montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbiirgermeister.Tel.: 06485/793

i

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben Telefon: 06485/222

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/ 970867

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Großholbach

wnt 05.06.2001

Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde ontabaur; Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 II GemO

J er Ortsgemeinderat von Großholbach stimmteder Novellierung des acnennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach § 67 II emO in der vorliegenden Form zu.

oderung der Hauptsatzung

2 7 er na vor '' e 9 en d en Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom An« k ^ wu rde zugestimmt. Die Satzung wird in einer der nächsten Taii 6n ^ es Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht und tritt am H ^' 5 nac ^ öer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

dsnaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt QetrB? rtS ^ eme ' nc * eral * a 9 eine Auflistung über im Haushaltsjahr 2000 ein- ene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben

Nr. 24/2001

vor. Die Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haus­haltsausgaben bei insgesamt zwei Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 33.687,34 DM aus. Die Deckung der v.g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen. Der Orts­gemeinderat genehmigte die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 2000.

Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 - 2005

Der Ortsgemeinderat verzichtete vorerst auf eine Fortschreibung.

Ausbau der Mittelstraße

a) Formelle Widmung der VerkehrsanlageMittelstraße für den öffentlichen Verkehr im Sinne des § 36 Landesstraßengesetz Rhein­land-Pfalz (LStrG)

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 - in der derzeit geltenden Fassung - beschließt der Ortsge­meinderat Großholbach, die nachstehend bezeichnete und in ihrem Ver­lauf näher beschriebene Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu wid­men. Die Widmung wird ortsüblich bekannt gemacht und erstreckt sich auf folgende Flurstücke:

Bezeichnung verlaufend Tag der

von - bis Verkehrsübergabe

Mittelstraße in der verlaufend von der 06.06.2001

Ortsgemeinde Großholbach, Einmündung

Flur 1, Flurstück 317 auf die Hauptstraße

(Kreisstraße 101) bis zur Einmündung auf den Orgelsweg (Flur 1, Flurstück 286)

b) Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau derMittelstraße

Der Anteil der Ortsgemeinde Großholbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau derMittelstraße wird auf 40 v. H. festgesetzt.

c) Ausbaufragen Ausbau der Südstraße

a) Formelle Widmung der VerkehrsanlageSüdstraße für den öffent­lichen Verkehr im Sinne des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG)

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 - in der derzeit geltenden Fassung - beschließt der Ortsge­meinderat Großholbach, die nachstehend bezeichnete und in ihrem Ver­lauf näher beschriebene Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu wid­men. Die Widmung wird ortsüblich bekannt gemacht und erstreckt sich auf folgende Flurstücke:

Bezeichnung verlaufend Tag der

von - bis Verkehrsübergabe

Südstraße in der verlaufend von der 06.06.2001

Ortsgemeinde Großholbach, Einmündung auf die

Flur 1, Flurstück 6 Hauptstraße

(Kreisstraße 101) bis zurEinmündung auf die Mittelstraße (Flur 1, Flurstück 317)

b) Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau derSüdstraße

Der Anteil der Ortsgemeinde Großholbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau derSüdstraße wird auf 35 v. H. festgesetzt.

c) Ausbaufragen

Ausbau der Süd- und Mittelstraße, Vergabe der Straßenbauarbeiten und Straßenbeleuchtung

Die Verbandsgemeindeverwaltung - Techn. Werke - hatte die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Ortsgemeinderat beschloss, der preisgün­stigsten Firma auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes den Auftrag für den Ausbau der Straßen und für die Straßenbeleuchtung zu erteilen.

Renovierung des Dorfplatzes

Die Neugestaltung des Dorfplatzes (Ersatzbeschaffung einer Pergo­la, Skateranlage) soll im Rahmen einer Ortsbesichtigung beraten werden.

Zuschuss für die Renovierung der Vereinsfahne des MGV Cäcilia

Ortsbürgermeister Röther erklärte, dass die MGV-Vereinsfahne aus dem Jahre 1909 ein Dokument der Ortsgeschichte sei und ein Zuschuss daher gerechtfertigt wäre. Der Ortsgemeinderat stimmte dem zu und gewährte einen Zuschuss.

Gymnastikgruppe Großholbach

Am Dienstag, 26.07.2001, fällt das Training aus, da wir an diesem Tag mit allen aktiven und inaktiven Mitgliedern, die am 01. Mai bei der Ver­anstaltung geholfen haben, einen gemütlichen Abend mit gutem Essen verbringen wollen.

Damit wir genügend Plätze reservieren, bitten wir euch um eine telefoni­sche Anmeldung bei Ute (90188).