t VG Montabaur
(oC tien^_
r^imiannschaft Hübingen
’ re Z Vh 20 06 . 2001 , spielen wir in Hübingen gegen Nassau.
ist 17 30 uhr am s P ort P latz -
“EISBACHGEMEINDEN”
herr-vom-Stein-Schule Nentershausen
fitschule mit freiwilligem 10. Schuljahr
w Albert Simon, Hauptschullehrer in Nentershausen, konnte in die- Kgen auf eine 25 -jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Lehrer
iriickblicken.
h Abitur Studium an der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule h"und bestandenem 1. Staatsexamen war seine 1. Lehrerstelle die Käge Hauptschule Ruppach-Goldhausen, wo auch das 2. Staatsexamen abgelegt wurde.
r. i982 unterrichtet Franz-Albert Simon an der Freiherr-vom-Stein- y' tschule Nentershausen. Viele Schülerjahrgänge sind inzwischen £ seine Hände gegangen”, etliche Ehemalige haben “ihrem Lehrer” nJubiläumstag gratuliert.
i„ einer Feierstunde im Kreise des Kollegiums überreichte Rektor Vogel ^ verdienstvollen Pädagogen die Urkunde des Präsidenten der Auf-
1 ;. Ms . unC j Dienstleistungsdirektion und dankte ihm im Namen des Landes Rheinland-Pfalz für seine langjährige engagierte Arbeit zum Wohle jer ihm anvertrauten Schüler.
Vogel, Schulleiter
Girod
Sprechstunden des Ortsburgermeisters
montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Ortsbiirgermeister.Tel.: 06485/793
i
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben Telefon: 06485/222
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/ 970867
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Großholbach
wnt 05.06.2001
Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde ontabaur; Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 II GemO
J er Ortsgemeinderat von Großholbach stimmte’der Novellierung des acnennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach § 67 II emO in der vorliegenden Form zu.
oderung der Hauptsatzung
2 7 er na vor '' e 9 en d en Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom An« k ^ wu rde zugestimmt. Die Satzung wird in einer der nächsten Taii 6n ^ es Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht und tritt am H ^' 5 nac ^ öer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
dsnaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt QetrB? rtS ^ eme ' nc * eral * a 9 eine Auflistung über im Haushaltsjahr 2000 ein- ene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben
Nr. 24/2001
vor. Die Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt zwei Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 33.687,34 DM aus. Die Deckung der v.g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen. Der Ortsgemeinderat genehmigte die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 2000.
Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2002 und zum Investitionsprogramm 2001 - 2005
Der Ortsgemeinderat verzichtete vorerst auf eine Fortschreibung.
Ausbau der Mittelstraße
a) Formelle Widmung der Verkehrsanlage “Mittelstraße” für den öffentlichen Verkehr im Sinne des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 - in der derzeit geltenden Fassung - beschließt der Ortsgemeinderat Großholbach, die nachstehend bezeichnete und in ihrem Verlauf näher beschriebene Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung wird ortsüblich bekannt gemacht und erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
Bezeichnung verlaufend Tag der
von - bis Verkehrsübergabe
“Mittelstraße” in der verlaufend von der 06.06.2001
Ortsgemeinde Großholbach, Einmündung
Flur 1, Flurstück 317 auf die Hauptstraße
(Kreisstraße 101) bis zur Einmündung auf den Orgelsweg (Flur 1, Flurstück 286)
b) Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der “Mittelstraße”
Der Anteil der Ortsgemeinde Großholbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der “Mittelstraße” wird auf 40 v. H. festgesetzt.
c) Ausbaufragen Ausbau der Südstraße
a) Formelle Widmung der Verkehrsanlage “Südstraße” für den öffentlichen Verkehr im Sinne des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG)
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 - in der derzeit geltenden Fassung - beschließt der Ortsgemeinderat Großholbach, die nachstehend bezeichnete und in ihrem Verlauf näher beschriebene Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung wird ortsüblich bekannt gemacht und erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
Bezeichnung verlaufend Tag der
von - bis Verkehrsübergabe
“Südstraße” in der verlaufend von der 06.06.2001
Ortsgemeinde Großholbach, Einmündung auf die
Flur 1, Flurstück 6 Hauptstraße
(Kreisstraße 101) bis zurEinmündung auf die Mittelstraße (Flur 1, Flurstück 317)
b) Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der “Südstraße”
Der Anteil der Ortsgemeinde Großholbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der “Südstraße” wird auf 35 v. H. festgesetzt.
c) Ausbaufragen
Ausbau der Süd- und Mittelstraße, Vergabe der Straßenbauarbeiten und Straßenbeleuchtung
Die Verbandsgemeindeverwaltung - Techn. Werke - hatte die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Ortsgemeinderat beschloss, der preisgünstigsten Firma auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes den Auftrag für den Ausbau der Straßen und für die Straßenbeleuchtung zu erteilen.
Renovierung des Dorfplatzes
Die Neugestaltung des Dorfplatzes (Ersatzbeschaffung einer Pergola, Skateranlage) soll im Rahmen einer Ortsbesichtigung beraten werden.
Zuschuss für die Renovierung der Vereinsfahne des MGV Cäcilia
Ortsbürgermeister Röther erklärte, dass die MGV-Vereinsfahne aus dem Jahre 1909 ein Dokument der Ortsgeschichte sei und ein Zuschuss daher gerechtfertigt wäre. Der Ortsgemeinderat stimmte dem zu und gewährte einen Zuschuss.
Gymnastikgruppe Großholbach
Am Dienstag, 26.07.2001, fällt das Training aus, da wir an diesem Tag mit allen aktiven und inaktiven Mitgliedern, die am 01. Mai bei der Veranstaltung geholfen haben, einen gemütlichen Abend mit gutem Essen verbringen wollen.
Damit wir genügend Plätze reservieren, bitten wir euch um eine telefonische Anmeldung bei Ute (90188).

