Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Bekanntmachung
Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für die ICE-Neu- baustrecke von Köln nach Frankfurt/Main - Planfeststellungsabschnitt 74 in den Gemarkungen Heiligenroth, Eschelbach und Dernbach zugunsten der DB AG. Berlin, Hauptsitz: Herriotstr. 5, 60528 Frankfurt/Main hat die DB BauProjekt GmbH den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt. Verfahrensgrundlage ist:
§ 22 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27.12.1993 (BGBI.I S. 2378, 2396; 1994 1 S.2439. zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.08.1998 (BGBI.I S. 2431), in Verbindung mit den §§11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVBI. S. 103), zuletzt geändert durch Art. 107 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. S.325). Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG in Verbindung mit § 21 AEG).
Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen: (siehe Grundstücks- und Eigentümerverzeichnis auf Seite 17.)
Den Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie den Termin zur mündlichen Verhandlung zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen habe ich anberaumt auf Dienstag, 12.06.2001, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses - Altbau - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt, 56410 Montabaur.
Die in dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach § 68 Verwaltungsver-
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Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 23. KW veröffentlicht werden sollen, bis spätestens Freitag, 01.06.2001,10.00 Uhr, im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.
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Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 24. KW veröffentlicht werden sollen, bis spätestens Freitag, 08.06.2001,10.00 Uhr, im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben. Wir bitten um Beachtung.

