Nr. 20/2001
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miJ Untershausen, 07.05.2001 Ortseifen
Ortsbürgermeister als Gemeinde wahlleiter
Haushalt 2001
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 1.112.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 622.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 490.000,00 DM. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 ist somit ein Anstieg des Haushaltsvolumens um 165.000,00 DM zu verzeichnen. Im Haushaltsplan 2001 wurden weder Verpflichtungsermächtigungen noch Kredite vorgesehen. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 602.000,00 DM um 20.000,00 DM auf 622.000,00 DM. Ursächlich hierfür sind im Wesent-
Dnrirht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 11.04.2001
H shaltsrechnung 1999 beschlossen und Entlastung erteilt
b Pits am 01 02.2001 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der rmpinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, m sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- H Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus- hÜus und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungs- ansschuss festgestellt, dass die Überprüfungzu keinen Beanstandungen Anlass gab Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1999 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 1104 2001 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei- ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands- gemeinde für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluss des Haushaltsjahres 1999 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 622.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 490.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.270 v. H.
Grundsteuer B.320 v. H.
Gewerbesteuer.330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hierauswerden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblickend auf das Haushaltsjahr 2000 bleibt festzustellen, dass sich die finanzielle Entwicklung der Ortsgemeinde Untershausen überaus erfreulich darstellt. Ausgehend von einem Rücklagenbestand von 90.521,12 DM zum 31.12.1999 sollten der allgemeinen Rücklage Haushaltsmittel in Höhe von 136.636,00 DM zugeführt werden. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2000 kann die Ortsgemeinde jedoch ein Vielfaches der Rücklage zuführen; entgegen der Planung im Etat 2000 erhöht sich die tatsächliche Rücklagenzuführung auf 414.724,91 DM, dies ist gegenüber dem Haushaltsansatz eine Steigerung von 278.088,91 DM. Somit kann die Ortsgemeinde Untershausen zum 31.12.2001 allgemeine Rücklagenmittel von 505.246,03 DM Vorhalten.
Biese überaus erfreuliche Entwicklung ist im Wesentlichen auf folgende raktoren zurückzuführen:
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt steigt von 17.000,00 DM auf tatsächlich 57.700,33 DM an; Grundlage hierfür sind zum einen Ausgabeeinsparungen in allen Bereichen des Verwaltungshaushaltes aber auch deutliche Mehreinnahmen im Unterabschnitt “Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen”. Besonders wirken sich hier die Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B (+ 9.500,00 DM) und der Gewerbesteuer (+ 25.000,00 DM) aus.
Im Vermögenshaushalt führten letztlich die gegenüber dem Haushaltsansatz deutlich erhöhten Einnahmen aus den Erschließungs- eitragen “Krautgärten” und der Vermarktung der gemeindeeigenen Die Tat aU k 26 Zu der überaus positiven Bilanz, halten kt aC • dass die Ortsgemeinde erhebliche Rücklagenmittel vor- desHaihi Sind * nd ' z e ' ner soliden finanziellen Basis für die Aufstellung Oer G Sria tes 2 ^1 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre. desHa^ a h 1 i Sc ^ u ' dens t and der Ortsgemeinde Untershausen zu Beginn bedeiS* tSjahres 2001 beläuft sich auf 286.056,39 DM; dies ist gleich- i^Df-Verc , rn ! t . einer Pr °-Kopf-Verschuldung von 542,80 DM. Die Pro-
durchJh « dun 9 der Ortsgemeinde liegt 91,80 DM über dem Landes- r-nschnitt von 451,00 DM.
liehen deutliche Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt, insbesondere im Unterabschnitt “Forstwirtschaftliche Unternehmen” und nur geringfügige Einnahmeausfälle im Unterabschnitt “Steuern, allgemeine Umlagen und allgemeine Zuweisungen”.
Das Gesamteinnahmesoll des v. g. Unterabschnittes in Höhe von 419.860,00 DM bildet mit 73,89 v. H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einnahmen resultieren aus
Erstattungen, Zuweisungen.1,61 v.H.
Gebühren. 9,42 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.10,58 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).4,50 v.H.
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2001
1. Personalausgaben.13,80 v.H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.23,73 v.H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.4,91 v.H.
4. Umlagen.52,26 v.H.
5. Zinsausgaben.2,25 v.H.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,05 v.H.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt steigt gegenüber dem Vorjahr um 2.000,00 DM. Die Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen beläuft sich auf 3.484,24 DM. Die freiwillige Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 15.515,76 DM, sie entspricht der “freien Finanzspitze" der Ortsgemeinde Untershausen und ist der Indikator der Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat mit dem Haushaltsplan 2000 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorha
ben bestimmen das Volumen.
1. Zuweisung an die Kath. Kirchengemeinde.5.000.00 DM
2. Anschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz 20.000,00 DM
3. Ausbau der Straße “Zum Röthchen”.160.000,00 DM
4. Erschließung des Neubaugebietes “Krautgärten”.150.000,00 DM
5. Straßenbau - Umgestaltung der Einmündung
“Am Beul”/Hauptstraße .^.18.000,00 DM
6. Straßenoberflächenentwässerungsantei
“Zum Röthchen”.10.000,00 DM
8. Straßenoberflächenentwässerungsanteil “Krautgärten”108.000,00 DM
9. Ausbau von Wirtschaftswegen.5.000,00 DM
10. Erwerb von Grundstücken.10.000,00 DM
11. Tilgung von Krediten.3.485,00 DM
12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
-Planabrundungsbetrag-.515,00 DM
13. Anschaffung eines Rasenmähers für den Friedhof.1.650,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
1. Ausbaubeiträge “Zum Röthchen”.90.000,00 DM
2. Erschließungsbeiträge “Krautgärten”.7.000,00 DM
3. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken ...52.000,00 DM
4. Investitionsschlüsselzuweisungen.9.000,00 DM
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.19.000,00 DM
6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.313.000,00 DM
Ausblick 2002-2004
Bau eines Dorfbrunnens
Bau einer Gerätehalle für gemeindeeigene Gerätschaften Erschließung “Krautgärten” - Endausbau - Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Ausführbarkeit aller Maßnahmen, wenngleich hierfür auch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage erforderlich sind.
Neugliederung des Jagdbezirkes “Montabaurer Höhe”
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Untershausen stimmte der Neugliederung des Jagdbezirkes “Montabaurer Höhe” mit der Bildung einer gleichnamigen Jagdgenossenschaft mit dem vorliegenden Flächenzuschnitt zu und beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Anträge bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen. Die Frage der Bejagungsform wurde auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt.
Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 II GemO Der Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach § 67II GemO wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.

