Wochenblatt VG Montabaur _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 25.04.2001
Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2001 einstimmig ' /ei J bs ^'* d ®*
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und
Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorge 9 ■ Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen. Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.216.000.00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.... f t
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt fest-
gele9t: ocq u u
Grundsteuer ..317 v.H.
Gewerbesteuer. v n -
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50,00 nlul
für den zweiten Hund.75,00 DM
für jeden weiteren Hund.100.00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Der äußerst positive Verlauf der Haushaltswirtschaft 2000 spiegelt sich in dem Rücklagenbestand von 176.266,28 DM wider. Ausgehend von einem Bestand zum 31.12.1999 sollten laut Haushaltsplan 2000 weitere 42.000,00 DM der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, was einem Bestand von 160.213,30 DM gleichgekommen wäre. Letztlich kann aber ein Guthaben von rd. 176.000,00 DM ausgewiesen werden, das auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen ist. Die Ortsgemeinde Welschneudorf bleibt auch zum 31.12.2000 schuldenfrei. Für die Aufstellung des Etats 2001 bilden somit zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2001
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.561.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.216.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 345.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.156.000,00 DM um 60.000,00 DM auf 1.216.000,00 DM. Die Steigerung wird hervorgerufen insbesondere durch höhere Umlagen und höhere Planungskosten. Dies führt letztlich in der Konsequenz dazu, dass der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 104.000 DM erreicht werden kann.
Im Verwaltungshaushalt dominieren die Einnahmen des Unterabschnittes “Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen” mit einem Prozentanteil von 68,45 v.H.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Bereichen erwartet:
Erstattungen, Zuweisungen .2,38 v.H.
Gebühren.0,74 v.K
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen.13,07 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen) .6,82 v.H
Zuführung vom Vermögenshaushalt.^’’s ’54 v'k
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Ertahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2001
1. Personalausgaben. 14 23 v H
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.28 21 v H
3. Zuschüsse für soziale Zwecke .
oder ähnliche Einrichtungen. a 4 c .. u
4. Umlagen..53 mH
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt. ._
nÜ ch i e ! reie Fi 1 " anzs P itze für das Haushaltsjahr 2ÖÖ1 errechnet sich ein
onnq be< ^ rf v ° n . 1 04.000,00 DM. Auch in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 wird mit einer negativen freien Finanzspitze gerechnet Erst ab dem Haushaltsjahr 2004 errechnet sich wieder eine positive freie Finanzspitze
Vermögenshaushalt H
Das vom Ortsgemeinderat am 06.06.2000 beschlossene Investitionsoro- gramm bilde die Grundlage für die Aufstellung des VermöqenshausS
!£ vSumen Umfan9 ^ S ' Ch h ' erauS ergebenden Vorhabe 9 n bestimmen
38
Nr.
20/2001
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Für folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmo
die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt: en
1 . Zuweisung für ein Musikgerät. . 000
2. Gestaltung des naturnahen Kinderspielplatzes.25.000 ooS
4. Bau einer Gerätehalle am Sportplatz..
5. Ballausgaben Bolzplatz. 20.1
6. Bauausgaben - Kompensationsmaßnahmen. jo.
7. Bauausgaben für die Dorferneuerung. 25
8. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen. 2.1
9. Aufstellung von Ortseingangsschildern. 10.1 w
10. Bauausgaben Friedhofshalle.20.000 00 Du
11. Bauausgaben Kurfürstenhalle.34.00000 DM
12. Anschaffungen für den Bauhof. 1 5.00 o!oodm
13. Bauausgaben Feuchtbiotop.33.000^00 DU
14. Bau einer Buswartehalle.20.000^00 DM
15. Erwerb von Grundstücken.10.000^00DM
16. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.104.000,00 DM
17. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.3.000,00 DM
Zur Finanzierung dieser Ausgaben sind folgende Einnahmen vorgesehen
1. Zuweisungen des Landes und der Ortsgemeinde
Oberelbert zur Gestaltung des naturnahen Kinderspielplatzes.. 14.100,00DM
2. Einnahmen aus Erdablagerungen.3.000,00 DM
3. Zuweisung der Verbandsgemeinde zum Bau einer Geräteh'alle am
Sportplatz.1.500,00 DM
4. Erschließungsbeiträge Bornplatz.65.000,00DM
5. Zuweisung vom Naturpark Nassau für die Errichtung
eines Feuchtbiotops.26.400,00 DM
6. Zuweisung für den Bau einer Wartehalle.4.000,00 DM
7. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken .220.000,00DM
8. Investitionsschlüsselzuweisung. 11 . 000,00 DM
Ausblick 2002 - 2004
Bauausgaben im Rahmen der Dorferneuerung, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Bau einer Grillhütte, der Ausbau der Schulstraße sowie die Anschaffung von Fahrzeugen bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.
Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung können diese Investitionen realisiert werden.
Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67II GemO
Der Ortsgemeinderat erteilte seine Zustimmung zum Flächennutzungsplan gern. § 67 11I GemO. Er stellte jedoch fest, dass - entgegen der bisherigen Ratsmeinung - die Parzelle Flur 3, Flurstück 20 nicht als wohn- bauliche Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Ursächlich hierfür ist eine abweichende Darstellung im Dorfentwicklungskonzept der Ortsgemeinde. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, mit der Verwaltung die schnellstmögliche Verwirklichung anzustreben. Neugestaltung Dorfplatz
Aufgrund der richtungsweisenden Bedeutung dieser Thematik für den zentralen Mittelpunkt der Ortsgemeinde beschloss der Ortsgemeinderat aufgrund des Fehlens von zahlreichen Ratsmitgliedern die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung.
Bushaltestelle Welschneudorf; Bericht des Ortsbürgermeisters Der Ortsbürgermeister teilte folgenden Sachstand mit:
1. Die grundbuchliche Regelung ist unterschriftsfertig.
2. Der Zuschussantrag wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur per 23.04.2001 gestellt.
3. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, da vor einem Jahr vergleichbar in Niederelbert durchgeführt.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Auftragsvergabe für folgende Gewerke:
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5.
Neuer Getränkelieferungsvertrag mit der St. Martin-Brauerei in Lahnstein
Die Ortsgemeinde Welschneudorf hat seit Jahresbeginn einen
Getrankelieferungsvertrag mit der St. Martin-Brauerei in Lahnstei" w schlossen. In Würdigung der fast 15jährigen gemeinsamen V 9 ^ heit und den Investitionskosten von ursprünglich über DM 80.0U ,
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Fundamente
Pflaster- und Verfüllarbeiten Zimmerarbeiten
Ein Angebot für Dachdeckerarbeiten liegt zur Zeit noch nicht vor Sofern dieses nicht wesentlich von der Preisbasis in Niederelben abweicht, wurde der Ortsbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt.
Eine Entscheidung über die Maurer- und Verputzarbeiten wird vorerst noch nicht getroffen; hier wird noch ein Angebot zur alternativen Verkleidung mit Kunststoffelementen vorgelegt.
Die Durchführung der Arbeiten zu 1. und 2. wird in der Zeit vom 11 Ob. 13.06.2001 erfolgen.
Trainingsplatz Sportanlage Welschneudorf ,
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zu den Bedingungen vorliegenden Angebotes an den preisgünstigsten Anbieter zu erteie ■ Neuregelung Entgelteordnung Kurfürstenhalle Der Punkt “Tagungspauschale” soll in der Übersicht in einer sep^f. Zeile aufgeführt werden. Ansonsten wurden die Empfehlungen des v und Finanzausschusses angenommen.
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