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Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags .von 19.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags .von 18.00 bis 19 30 Uhr

Gemeindeverwaltung. Tel . : 06485/4696

Ortsbörgermeister .Tel.: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen

im Bereich des vorderen Backhausweges in Girod

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite A'

geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12 10 1999 ir\/ Ri Z c- e - Zt 325 ) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Girod vom 24 O i' 20 nf werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen

Straße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 aS g mif Wtomn de 25.04.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Wirkun 9 vom

Bezeichnung verlaufend von - bis

StraßeVorderer Backhausweg Hauptstraße (L 314)

(Flurstück 250 teilweise) Ende des Flurstückes

52 (Backhausweq 1 )

Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfanr,

Flächen ersichtlich ist, liegt während der DienststunSm RaE^ 0 !! t6n tau, Konrad-Adenauer- Platz 8,2. Stock. Zimme/S <X??, h f t eu ' sichtnahme aus. y oöerO, zur Ein-

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Rechtsbehelfsbelehrung:

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-k/innatc nach Bekanntga-

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines <j er y er bands-

be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspru lor .pi a t z 8 56410 Mon-

gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adena

hbaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzuteg n . hlmerme j$ter

Ottsgemeinde Girod, 09.05.2001 (S > *>"<# OOsburger

Öffentliche Bekanntmachung _ . .

'Widmung von Verkehrsflächen

des vorderen Kapellenweges in Giroa Rhe iniand-

%undder Bestimmungen des § 36 Landesstra eng zuletzt

** (LStrG) in der Fassung vom 01. 08 . 1 977 (GVBL Sehe ^ ^ Wert durch Artikel 259 des Gesetzes vom vom 24.04.2001,

325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates G Gemeinde­

nden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflach

Nr. 20/2001

Straße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 a LStrG mit Wirkung vom 25.04.2001 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von - bis

StraßeVorderer Kapellenweg Kapellenweg Flurstück

(Flurstück 30) 173 - Flurstück 34/1

StraßeVorderer Kapellenweg Hauptstraße (L 314)

(Flurstück 173) - Ende der Flurstücke

184 und 167 (Kapellenweg 13 und 22) StraßeVorderer Kapellenweg Kapellenweg Flurstück

(Flurstück 174) 173 - Flurstück 182

(Klingelwiese)

Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Rathaus-Neu­bau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 229 oder 230, zur Ein­sichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Elescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ortsgemeinde Girod, 09.05.2001 (S.) Fendt, Ortsbürgermeister

Richtfest am Neubau

des Feuerwehrgerätehauses in Girod

Am 20.04.2001 war es soweit. Die Feuerwehrmänner der Löschgruppe Girod konnten mit Stolz auf den Rohbau des Feuerwehrgerätehauses blicken, den sie in Eigenleistung in nur ca. vier Monaten trotz teilweise widriger Wetterverhältnisse errichtet hatten. Der Richtstrauß konnte am neuen Dachstuhl befestigt und der Richtspruch ausgerufen werden. Wehrführer Hans-Jürgen Herbst begrüßte die Anwesenden und dankte seinen Feuerwehrkameraden für ihre tatkräftigen Leistungen und die gute Zusammenarbeit. In seinen Dank schloss er die Verbandsgemeinde, die Ortsgemeinde und die Firmen ein, die das Vorhaben mit unterstützen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beglückwünschte die Feuerwehr Girod zu ihrem neuen Feuerwehrhaus und wies auf die Notwendigkeit eines neu­en Feuerwehrgerätehauses hin. Er dankte ganz besonders den Feuer­wehrleuten für ihre geleistete Arbeit. Mit diesen Eigenleistungen könnten u.U. die mit 160.000,00 DM ermittelten Kosten deutlich gesenkt werden. Auch die einvernehmliche Kostenteilung zwischen Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und Feuerwehr sei sehr zufriedenstellend gelöst worden. Der Bürgermeister wünschte einen schnellen, unfallfreien Fortgang des Baues, damit er ihn evtl, noch in seiner Amtszeit seiner Bestimmung über­geben könne.

Ortsbürgermeister Fend bedankte sich bei allen Beteiligten, insbesonde­re bei den Feuerwehrangehörigen für das zügige Erstellen des Rohbau­es und wünschte auch eine baldige Fertigstellung des Gebäudes vor Ein-