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Wochenblatt

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Nr. 20/2001

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am 10.06.2001

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Am 10.06.2001 sind in der Verbandsgemeinde und in der Stadt Montabaur die Bürgermeister für eine neue Amtszeit zu wählen.

In den vergangenen Wochen sind häufig Fragen dazu gestellt worden, die im allgemeinen Interesse für alle Wählerinnen und Wähler an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend beantwortet wer­den sollen:

1. Meine Amtszeit als Bürgermeister der Ver­bandsgemeinde und Stadt Montabaur endet am 31.12.2001. Deswegen ist in dem Zeitraum zwi­schen neun und sechs Monaten vor dem Ende die­ser Amtszeit ein neuer Bürgermeister für die Ver­bandsgemeinde und auch für die Stadt Montabaur zu wählen.

Weil die Landtagswahl bereits vor dem 01.04.2001 (am 25. 03.2001) stattgefunden hat, durfte daher die Bürgermeisterwahl nicht mit der Landtagswahl zeitlich verbunden werden; deswegen wurde für unsere Bürgermeisterwahl der weitere Wahltag - 10.06.2001 - festgelegt.

2. Sowohl Bürgermeister Wilhelm Mangels (1964 bis 1983 Bürgermeister der Stadt Montabaur und 1972 bis 1983 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur) als auch ich selbst als Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur (1983 bis 2001) wurden als hauptamtliche Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur vom Verbandsgemeinderat und Stadtrat in gemeinsamen Sitzungen gewählt.

Nach der seit 1994 geltenden geänderten Gemein­deordnung ist diese hauptamtliche Personalunion eines Bürgermeisters in der Verbandsgemeinde und Stadt ab dem 01.01.2002 nicht mehr möglich. 3- Mit der Einführung der Urwahl (= unmittelbare Wahl des Bürgermeisters durch die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde) ist nur noch eine ehrenamtliche Personalunion möglich, d.h. ein Bürgermeisterkandidat für die Verbandsgemeinde hauptamtliche Tätigkeit) kann auch als ehrenamt­licher Bürgermeister für die Sitzgemeinde (hier: \a/u Montabaur) gewählt werden, wenn er seinen Wohnsitz in der Sitzgemeinde hat.

Weil beide Kandidaten für die Neuwahl des Bür­germeisters der Verbandsgemeinde (Wahlzeit einer Amtsperiode: 8 Jahre, also 01 . 01.2002 bis 31.12. I diese Voraussetzung nicht erfüllen, also nicht oi e h^. ac *t Montabaur wohnen, können sie nicht 9 eichzeitig für die ehrenamtliche Tätigkeit als

Stadtbürgermeister (Wahlzeit: bis 2004, für die Amtsperiode des 1999 bis 2004 gewählten Stadt­rates) kandidieren. Deshalb müssen für das Amt des Stadtbürgermeisters andere Bewerber kandi­dieren, die in der Stadt Montabaur wohnen.

4. Die Stadt Montabaur ist verbandsangehörige Gemeinde der Verbandsgemeinde Montabaur, d.h. sie hat keine eigene Stadtverwaltung, sondern die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt (mit dem Bür­germeister der Verbandsgemeinde) diese Aufgabe wahr. Daher kann nach der Gemeindeordnung der Stadtbürgermeister nicht hauptamtlich tätig sein. Der ehrenamtliche Stadtbürgermeister erfüllt viel­mehr ab dem 01.01.2002 seine Aufgaben alsOrts­bürgermeister der Stadt Montabaur zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung.

5. Aus allen diesen Gründen gibt es somit zwei ver­schiedene Wahlausschüsse (für die Verbandsge­meinde und für die Stadt), bei denen die nachfol­gend benannten Wahlkandidaten ihre Wahlbewer­bungen eingereicht haben.

Wahikandidaten

für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Montabaur

1. Edmund Schaaf (Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU)

2. Ulrich Schmidt (Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD)

Wahlkandidaten für die Wahl des Stadtbürgermeisters der Stadt Montabaur

1. Dr. Paul Hütte (Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU)

2. Peter Häußler (Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD)

3. Gerhard Stark (Freie Wähler-Gruppe Montabaur e.V. FWG)

Nehmen Sie am 10.06.2001 Ihr Wahlrecht wahr!

Falls Sie am 10.06.2001 nicht persönlich das zuständige Wahlbüro aufsuchen können, machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl rechtzeitig Gebrauch! Wählen Sie Ihren Bürger­meister selbst!

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister