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Wochenblatt VG Montabaur
9. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 30.03.2001 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Bauangelegenheit
4. Verschiedenes .
56412 Nentershausen. 08.05.2001 Greiser, Ortsburgermeister
Fundsache
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein kleinerer Geldbetrag als Fundsache abgegeben. Der Verlierer kann diesen gegen Nachweis bei mir abholen.
Greiser, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 30.03.2001
Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur;
Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 II GemO
Nach Erläuterungen des Vorsitzenden stimmte der Ortsgemeinderat von Nentershausen der Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur nach § 67 II GemO in der vorliegenden Form zu.
Ausbau Hasenacker; Vergabe Straßenbauarbeiten, Kreisel (Links- abbiegespur) und Straßenbeleuchtung
Die Verbandsgemeindeverwaltung - Fachbereich Technik - hatte vorgenannte Maßnahme öffentlich ausgeschrieben.
Der Ortsgemeinderat beschloss, der preisgünstigsten Firma den Auftrag für den Straßenbau, den Kreisel und die Straßenbeleuchtung zu den Bedingungen des vorliegenden Angebotes zu erteilen.
Geschwindigkeitsmessgerät
Es wurde vorgeschlagen, das gebrauchte Gerät mit Aufzeichnung und Garantie zu kaufen. Nach kurzer Aussprache stimmte der Ortsgemeinderat diesem Vorschlag mehrheitlich zu.
Änderung der Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Geschäftsordnung wie folgt; § 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung; “Die Niederschrift soll jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung zugeleitet werden." Änderung der Benutzungsordnung bzw. Benutzungsverträge Zum 01.01.2002 wird der Euro alleiniges Zahlungsmittel im Bereich der EU. Deshalb ist es erforderlich, die in der Benutzungsordnung und dem Benutzungsvertrag aufgeführten glatten DM-Beträge in glatte Euro-Beträge umzurechnen. Der Ortsgemeinderat beschloss daher die Änderung der Benutzungsordnung und des Benutzungsvertrages für
- die “Alte Turnhalle"
- das Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle
in der Ortsgemeinde Nentershausen in der vorliegenden Fassung.
Buswartehäuschen
Der Standort in der Heilberscheider Straße konnte wegen einer Linienänderung der Busstrecke im letzten Jahr nicht verwirklicht werden. Der Vorsitzende schlug einen neuen Platz in der Ausbuchtung Koblenzer Straße vor. Nach Kostenermittlung und Anfrage (Zuschuss) soll der Bauausschuss hierüber beraten.
Ausbau Wirtschaftsweg (L 317 / 318)
Der Weg soll ausgebaut und die Ausschreibung vorbereitet werden.
Heizung Stadionklause
Die alte Heizungsanlage in der Stadionsklause ist defekt und muss erneuert werden. Eine Gasleitung liegt bereits. Die Ausschreibung soll mit einer Alternative zur Gasheizung an die Nentershäuser Firmen gehen.
Zum Schöffe beim Landgericht Koblenz gewählt
Ratsmitglied Werner Reusch war von 1997 bis Ende 2000 ehrenamtlicher Richter (Schöffe) am Jugendschöffengericht Montabaur.
Er ist jetzt ab dem Geschäftsjahr 2001 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes in die 7. (kl.) Strafkammer des Landgerichts Koblenz gewählt worden.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Blutspendetermin Nentershausen
Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 15.05.2001, von 16.30 bis 20.30 Uhr in der Hauptschule Nentershausen statt.
Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 - 69 Jahren.
Warum Blutspenden - Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.
Hinweise zur Spende:
1. Der Spender muss anlässlich der ersten Blutspende ein gültiqes Personaldokument mit Lichtbild vorweisen.
2. Der Erstspender muss vor seiner ersten Spende ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
3. Die Blutspende, für Erstspender, erfolgt nur dann, wenn er mindestens 45 Minuten vor Terminende im Terminlokal erschienen ist
Nr.
19/2001
Haushaltsbefragungen Mikrozensus 2001
Unter der Rubrik “die Verwaltung informiert” finden sie in dieser Ausqat» eine Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes “MikrozerS Befragung: Mitmachen garantiert zuverlässige Zahlen”. SUs '
Wir bitten höflichst um Beachtung!
Bürgermeisterkandidat
besucht Ortsgemeinde Nentershausen
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Der Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf. bes. jcbt * m . ?° n Q n * s f9. 17.05.2001, di Ortsqemeinde Nentershausen. Von 18.00 bis 19.00 Uhr wird er von Haus zu Haus gehen. Ab 19.30 Uhr steht er in der Gaststätte „Ohly” für A nre qungen, Fragen und zur Diskussion zur Verfügung. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.
Jahrgangstreffen 1961
Lust?
Lust auf Jahrgangstreffen?
Wenn ihr Lust habt, treffen wir uns am 03.11.2001 in Niedererbach in Gasthaus Edelbrenner.
Bitte meldet euch rasch, da der Raum gemietet werden muss.
MGV “Eintracht”
Jahreshauptversammlung
Der MGV “Eintracht” Nentershausen lädt alle aktiven und passiven Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Sie findet am Montag, 21.05.2001, um 20.15 Uhr im Saal des Vereinslokals statt.
Tagesordnung
1 . Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Ehrungen, 4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Kassierers, 6. Bericht des Vorsitzenden, 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes, 8. Ergänzungswahlen zum Vorstand, 9. Beitragsanpassung wegen Einführung “Euro”, 10. Verschiedenes
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag, 11.05.2001,19.00 Uhr, statt.
Sportfreunde Eisbachtal e.V.
ALTE HERREN >-
Am Samstag, 12.05.2001, tragen wir unser nächstes Spiel gegen die Ata Herren aus Wilsenroth aus. Angepfiffen wird die Auswärtsbegegnungum 17.00 Uhr auf dem Sportplatz in Wilsenroth.
Abfahrt: 16.10 Uhr Stadionklause.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Telefon: 06485/224
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niedererbach vom 20.08.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) am 23.03.2001 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§1
§ 4 Ziff. 6 der Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen.
§2
Die Satzung tritt an Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kreit 56412 Niedererbach, 23.03.2001 (Siegel) Ortseifen, OrtsbürgermeisW
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Ge^jj in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt gean® durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes nmg . wiesen: !
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsch#J dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zu Stande 9 ek ° „ J sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang a 9 j zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn . - ^ ;
1- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die i migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der I verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Besc* 1 , U r nr m# standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ode aI
Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,
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