Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
P5S
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschlage für die Wahl des Stadtbürgermeisters der Stadt Montabaur
am 10.06.2001 Clt ,,, nf1
Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung a 03.05.2001 die folgenden eingereichten und nachstehend ai J 9
Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtbürgermeisters der Stadt Montabaur
am 10.06.2001 zugelassen, die hiermit gemäß § 62 Abs. 5 des Komm nalwahlgesetzes öffentlich bekanntgemacht werden:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Bewerber:
Familienname, Vorname: Dr. Hütte. Paul
geboren am: 23.12.1937
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Abteilungsdirektor
Straße. Hausnummer: Rheinstraße 53
Postleitzahl. Ort: 56410 Montabaur
2. Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Bewerber:
Familienname, Vorname: Häußler, Peter
geboren am: 31.05.1948
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Straße, Hausnummer: Nordstraße 10
Postleitzahl, Ort: 56410 Montabaur
3. Freie Wählergruppe Montabaur e. V. FWG Bewerber:
Familienname, Vorname: Stark, Gerhard
geboren am: 22.10.1937
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Versicherungsmakler
Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 38
Postleitzahl, Ort 56410 Montabaur
56410 Montabaur, 07.05.2001 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur
für das Haushaltsjahr 2001
vom 07.05.2001
I.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.04.2001 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.28.348.000,00 DM
in der Ausgabe auf.28.348.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.10.860.000,00 DM
in der Ausgabe auf.10.860.000,00 DM
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.4.024.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.643.000,00 DM
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite
in 2001 rd. — DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) .270 v H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). .^..320 v H
2. Gewerbesteuer .".".'.".".""."330 v H
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindeqe- bietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung vom 09.02.1988)'
für den ersten Hund. i nn nn nM
für den zweiten Hund .DM
für jeden weiteren Hund. 160i00 dm
§ 4
Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im Haushaltsjahr 2001 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruheaehalts fähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Arbeitern e n Zahl der bewilligbaren Fälle: 3.
-643.000,011 Du
Auftrsji i
hat de^Stadtrat am 03^04^001 das Investitions^ogSRff 1 * 2001beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab: d ^
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
2000. 7
2001 .. ..
2002 . 1 6 - 777 . 000 . 00 ^
..6. 83 o.ooo Ä ,;;
2004. 6 -383.00o,ooo3
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-pw,'* derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der HaushaltssatzunnÜ' Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 wird hiermit erteilt: ^
I Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.....4.024.000^)0n«
II Zu dem Gesamtbetrag der UUN
Verpflichtungsermächtigungen, für
den voraussichtlich Kredite
aufgenommen werden müssen.
Montabaur, 26.04.2001 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 IV.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.05.2001 -23052u bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung i] mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, währendderk®] arbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 UhrundvoniJ Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von id Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich» Montabaur, 07.05.2001 (S) Dr. Possel-Döfaj
Stadt Montabaur Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvoischnf^ dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekomräl sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangangi)^ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehl
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derSaW verletzt worden sind, oder I
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehördeta| Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfall oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltungu®| Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen» schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,s auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dieseVeig zung geltend machen. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlan' Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Ri Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung lim Montabaur am Dienstag, 22.05.2001, um 19.30 Uhr im großenSaalhJ Haus Mons Tabor statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Bürgermeisters über die allgemeine Situation derSi (u. a. Haushaltsplan 2001)
2. Bericht und Vorstellung der Bebauung Tiefgarage Süd/ehem.f Decker
3. Sachstandsbericht zum Stand der Entwicklungsmaßnahme 1 Bahnhof”
4. Bericht zum Umbau des Altenheimes
5. Bericht über allgemeine Angelegenheiten der Verbandsge
durch den Ersten Beigeordneten Herrn Schaaf '
6. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und & ,
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme ander nerversammlung eingeladen. m
56410 Montabaur, 03.05.2001 Dr.PosseW g
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur ^ r 9 e ■
Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” der Stadt Montabaur
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunter ag § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) . 0
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung a Hl hönnnosf' Beschluss gefasst, den Entwurf zur 1. Änderung des Bet» w* “Fanggartenhohl” erneut für zwei Wochen öffentlich aUSZ ^ R 3 U G0i Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. : 3 Zeit vom 21.05.2001 -01.06.2001 (einschließlich) bei de meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, w*
Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden ( ^
tags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.UU □

