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Wochenblatt VG Montabaur

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach 100 polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden

2. Beseitigung des Erdaushubes

Auf Wunsch des Unterhaltungsverpflichteten wird der überflüssige Itra- aushub durch den von der Ortsgemeinde beauftragten Unterne beseitigt. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Gebührenpflichtigen zu erstatten.

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Welschneudorf, 21.04.2001 (S.) Schwarz. Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf Folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Welschneudorf. (S.) Schwarz,

21.04.2001 Ortsbürgermeister

SV Welschneudorf

Tanz in den Mai

In den Wonnemonat Mai will getanzt werden. Auch und vor allem bei uns in Welschneudorf. Deshalb veranstaltet der SV Welschneudorf am Mon­tag, 30.04.2001, ab 20.00 Uhr im GasthausZum Hannes einen klassi­schen Tanz in den Mai. Gutes Essen und Maibowle sind Ehrensache. Zudem hat sich Hexenbesuch angesagt.

VdK-Ortsverein Welschneudorf

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des VdK-Ortsvereins findet am 28.04.2001, um 15.30 Uhr im Cafe Pension Waldesruh statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich bei Kaffee und Kuchen ein.

Es wäre schön, wenn möglichst viele Mitglieder sich dort einfinden würden.

Seniorengymnastik-Gruppe Welschneudorf

Unser nächstes Treffen ist am 30.04.2001 um 15.00 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf

Übungs- und Veranstaltungsplan für den Monat Mai

Vorstandssitzung am 04.05.2001 um 20.00 Uhr Übung am 05.05.2001 um 16.00 Uhr Übung am 15.05.2001 um 19.00 Uhr

Am 20.05.2001 um 10.30 Uhr fahren wir zum 75-jährigen Gründunasiu- biläum der FF Winden.

Einsatzübung, zusammen mit der FF Oberelbert, am 26.05.2001 um 16.00 Uhr Am 27.05.2001 um 12.45 Uhr treffen wir uns in Ausgehuniform am Geräte­haus. Anschließend fahren wir zum 100-jährigen Gründungsfest der FF Goddert.

GELBACHHOHEN

Einladung zur Rentenveranstaltung am 03.05.2001

SPD bietet Mitfahrgelegenheit zu Sozialminister Gerster

Um die Zukunft unserer Rente geht es bei einer öffentlichen Veransfc tung mit dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landi Rheinland-Pfalz, Florian Gerster. Am Donnerstag, 03.05.2001 19 001 if

^h 6r v!f / ? b w C i lh .r le ^ M1 i', Eschelbach spricht er auf Einladung von l Schmidt, Kandidat für die Urwahl des Bürgermeisters der VG Montabai

zum ThemaGenerationengerechtigkeit - soziale Frage unserer Zeit D

SP P: 0r ) svere '" b,etet allen Interessenten eine Mitfahrgelegenheit Bit

02602^1869i e den W ' rgeS TeL 02602/2152 oder Uli Neurath T

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen

Ortsvereinssitzung

Unsere nächste öffentliche Sitzung findet am 19.30 Uhr im GasthausZum Grünen Baum

Dienstag, 08.05.2001, um in Horbach statt. Interes-

Nr

cjprte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind wie immer herzlich Wehere Informationen: Jörg Harle, Tel.: 02602/947759.

Kneipp-Wassertretbecken

Am Samstag. 19.05.2001.11.00 Uhr.treffen wir uns am Kneipp tretbecken zwischen Gackenbach und Hubingen. Das Areal soff tuellem Unrat gesäubert und die Anlage überprüft werden. BitJÜi chendes Arbeitsmaterial mitbringen.

Nähkurs im Pfarrheim Gackenbach

Der für den 30.04.2001 angekündigte Nähkurs verschiebt sichJ tag, 07.04.2001,20.00 Uhr. Es ist noch 1 Platz frei. at ^

Wer interessiert ist, kann sich mit Marita Becker-Sporer in Horbach J 06439/6877. in Verbindung setzen. #

Lust am Denken - heiteres Gedächtnisspiel

Unter diesem Motto steht ein Abend unter der Leitung von Ritafe, fer aus Salz. Wer an diesem Abend sein Gedächtnis prüfen oderd ren möchte, ist herzlich am Mittwoch, 09.05.2001, von 19.30|j Uhr, ins Pfarrheim Gackenbach eingeladen.

Bitte melden Sie sich für diesen Vortrag an bei Hildegard Schaafii gen, Tel.: 57131 oder im Pfarramt Gackenbach, Tel.: 900040.

Die Teilnehmergebühr beträgt 4,00 DM.

Träger ist das Kath. Bildungswerk Montabaur.

KÖB Stahlhofen

Die Kath. öffentliche Bücherei Stahlhofen lädt wieder herzlichzurM nausleihe am Mittwoch, 02.05.2001, 10.00 bis 11.00 Uhr, in dasp haus ein.

Die Abendausleihe von 17.00 bis 18.00 Uhr entfällt an diesem Tag, J an einer Info-Veranstaltung der Stadtbücherei teilnehmen. 09.05.2001, sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie da.

Es entstehen keine Unkosten für Sie, wenn der 02.05.2001 als Ri betermine bei den ausgeliehenen Medien eingetragen ist, und Sie j erst am 09.05.2001 abgeben.

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 11.08.1999

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeord, (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführunj! Gemeindeordnung (GemODVO) am 09.04.2001 die folgendeSatzaj Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

§1

§ 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen.

§2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung»! Daubach, 22.04.2001 (S)

Ortsbürgen

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz(G in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletztg® durch Gesetz vom 22. Dezember 1999 (GVBI. S. 470) wird aufFc des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsdi dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gak® 1 sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, mi f|urig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den ße ! beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahren Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeven* Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezei m^icht aCdVerba ' teS der b ' e Verletzung begründen soll,

anri e nTh d Au l ne x Verletzun 9 nach Satz 2 Nr - 2 geltend gemacht

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56412 Daubach, 22.04.2001

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