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Nr. 17/2001

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Görgeshausen

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Vs ta 9 s .rHon durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben.

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^Sfweqnahme der Entscheidung vom 21.03.2001 für das Jie Erste vu ?, N wjese der Ortsgemeinde Görgeshausen ist am

*S5lfur die Ordnungsnummern 2, 4, 5, 7, 10, 11.1, 11.2, 13 und

vom 8. Dezember 1986 in der Fas- ltr !ror Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141) wird

na der dcmjmmi nQnQhsn

e, kann -;r ld am Kirmes

^Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

0 liirhpn Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach ?' e uorAffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der

« her'ge Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen , en Rechtszustand ersetzt.

norirhtiauna des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird beiden zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, nach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der 'anntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden 'htsbehelfsbelehrung

inen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem tasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der meinde Görgeshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, lerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­igen ist.

mbaur. 24.04.2001 (S.) Der Vorsitzende

des Umlegungsaussschusses Reichling

sn. lerholten Mi

chtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Gör­hausen aus Anlass des Kirmesfestes am 29.04.2001

[grund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom ltsprecWf^n -|956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Ver­ödung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf Xsbörgeis® dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14.05.1996 (GVBI. I, S. 219) wird mit Zustimmung der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord öegionalstelle Gewerbeaufsicht - folgende Rechtsverordnung erlassen: § 1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus ®lass des Kirmesfestes 2001 am 29.04.2001 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

(2) Vl/ird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufs- "lenam Samstag, 28.04.2001, (dem verkaufsoffenen Sonntag voraus-

lender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.

§2(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben ehe ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nach­tag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr _rahrt werden. a »

der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein Ji s. darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

Örden 6ndliChe werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt

§3

^Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Sima,R sadund ' dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh- '$4 ^ er die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

"Telle aus 7 iuiÜ^ e I r °rdn u ng ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs-

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^nq h wemon 9e i n die §§ 1 2 Abs. 1 und 2 . 3 und 4 dieser Ver­endet S u Qi rdnua gswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz

(endlich» rhaadlun 9 en gegen das Beschäftigungsverbot für J^darbeitscrh'^ 3 S 0rdnun 9swidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 geltenden ir a hutz 9esetz vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Bder Mütter cf Un ^ 9eahndet. Die Beschäftigung werdender und stil- NzesindPr p* nntag wird nach § 21 Ab s- 1 Nr. 3 des Mutterschutz- fenden Fa^,,nl ? n R vom 1 8-04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit JNe Recht»,, _^ as 0rdn ungswidrigkeit verfolgt.

3 eshaU5e ! la,1ds 9 em e/ndeverw ^ 3m Ta9e nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Kirmes in Görgeshausen vom 28.04. bis 30.04.2001

Wie im letzten Jahr, wollen wir die Kirmes mit einem zünftigen Fassbier­anstich im Anschluss an das Stellen des Kirmesbaumes beginnen. Hierzu treffen wir uns am Samstag, dem 28.04., um 14.00 Uhr an der Löwensteinhalle.

Alle Görgeshäusersind zur tatkräftigen Mithilfe recht herzlich eingeladen. Die Patenschaft für den Kirmesbaum hat, wie schon in den letzten Jah­ren, die freiwillige Feurerwehr übernommen.

Es freut mich ganz besonders, dass sich nach langjähriger Pause in diesem Jahr einige Mädchen und Jungen aus unserem Ort zusam­mengefunden haben und die Tradition der Kirmesgesellschaft weiter­führen.

Ich bitte Sie alle, die Kirmesgesellschaft tatkräftig zu unterstützen und darf Sie zu allen Veranstaltungen in der Löwensteinhalle recht herzlich einladen. Das Programm wird an allen drei Tagen von der Kirmesgesellschaft und den Ortsvereinen gestaltet.

Allen Gästen und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Görgeshau­sen wünsche ich ein paar schöne, gesellige und hoffentlich auch sonni­ge Stunden auf unserer Kirmes.

Hui Wäller!

Burkard, Ortsbürgermeister Wer noch keine Gemeindefahne besitzt, um sein Haus an Kirmes zu schmücken, kann sie bei mir für 50,00 DM erwerben.

SV Grün-Weiß Görgeshausen

ALTE HERREN

Unser nächstes Spiel findet am Freitag, 27.04.2001 um 18.30 Uhr gegen die AH aus Girod statt. Platzaufbau und Thekendienst: B. Brühl und P. Schwarz

SENIOREN

Am Samstag, 28.04.2001, spielen wir gegen die SV Thalhausen. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

FitnFun - Sporttreff für Jugendliche

Alle Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, die schon lange mal wie­der Sport treiben wollen, gerne neue Leute kennen lernen und sich sams­tags mittags nicht langweilen möchten, sind herzlich eingeladen, mal bei uns reinzuschauen.

Wir werden verschiedene Aktivitäten, wie Aerobic, Seilspringen, Ausdau­er- und Krafttraining, Tanzen, Spiele und noch vieles mehr ausprobieren. Bei uns steht der Spaß am Sport im Vordergrund.

Also, packt eure Sportsachen (feste Turnschuhe und Handtuch) und macht mit, dann seht ihr, der Trimm-Treff hält euch fit.

Beginn: 19.05.2001.

Kursdauer: 6 Samstage, jeweils von 15.30 bis 17.00 Uhr, Mehrzweckraum imHaus Erlenbach, Niedererbach.

Info und Anmeldung, Elke Schuy, Tel.: 06485/8561.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang vom Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/ 970867.

Alte Herren, Eisbachtal

Am Samstag, 28.04.2001, haben wir ein Heimspiel gegen unsere Sport­kameraden aus Heiligenroth. Anstoß: 16.00 Uhr, Platzaufbau usw. Homm- rich, Thomas und Hommrich, Peter.

Anläßlich des Waldfestes am 01.05.2001 der Gymnastikgruppe Großhol­bach spielen wir um 12.30 Uhr gegen den Dieter-Eilts-Grätsch-Club. Zuschauer sind zu beiden Spielen herzlich willkommen.

Heilberscheid

wntabaur, 11.04.2001

i. V. Edmund Schaaf I. Beigeordneter

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags von.18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel. und Fax 06485/4455