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fienblatt
VG Montabaur
Nr. 17/2001
Horbach
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hctunde des Ortsbürgermeisters
nsiu .von 18.00 bis 19.30 Uhr
Stags.. .Telefon: 06439/7435
** indeVe p!stör privat”^.Telefon: 06439/7404
’^ngenwerden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
jsteramt Westerburg anstelle Montabaur
^RfiTund 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der 1 der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141)
„ Lasteramt Westerburg hat infolge der Übertragung der Umle- DaS h fiianisse gemäß § 46 Abs. 4 BauGB durch Beschluss des Gemein- Ler Ortsgemeinde Horbach vom 27.12.2000 als Umlegungsstelle ^Umlegungsplan “Im Boden”, Gemarkung Horbach, aufgestellt.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umle-
Mnsverzeichnis.
Sllmleaungsplan kann bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle i^tabaur Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, Zimmer 138, rend der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein »chtigtes Interesse darlegt.
Umlegungsplan j m Boden” für das Umlegungsgebiet „Im Boden” der ■nemde Horbach ist durch Rechtsmittelverzicht der Beteiligten am *04,2001 unanfechtbar geworden.
. F .... f «näß§71 BauGB wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
' rC? me Rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach lauort in 'der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der G Hn Menge Rechtszustand durch den vorgesehenen neuen Rechtszustand ™" ea Retzi Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.
BlockIIiMe’Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen ■fcntiimer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
I Dieberichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird ■ befden zuständigen Behörden veranlasst.
Khtsbehelfsbelehrung
-^jen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
■anntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem *f| Bisteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, "■ j56410 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
DiiViderspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vorpauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Katasteramt einlangen ist.
itabaur, 23.04.2001 ln Vertretung
(Siegel) Reichling stellv. Leiter des Katasteramtes
rchenin I-in Oben Koblenz«]
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3 bis 2011
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Herzlichen Glückwunsch zur Kommunion
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ardinand, i-^ en in unserer Gemeinde folgende Kin-
r Ortsge'fl-^ 0mmenden Sonnta 9> 29.04.2001
'eyanä, i er / urersten heiligen Kommunion:
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las Born, Christian Buch, Nina Fisch-
nderenri|£! ln 9 aGir mann, Jennifer Hartenstein,
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■ wenigen! >r Kirmes^ srweise i zurück^
Imilian Kolb, Julia Reimann, Michelle
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pamen der Ortsgemeinde Horbach i des Gemeinderates gratuliere ich herzlich zu Eurer ersten heiligen Jfmunion. Wir wünschen Euch und
■wen Eltern eine schöne Feier und Gottes Segen für den weiteren ■nsweg.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Cacilia ....
tftnnnh^' 2T.04.2001 , beginnt die Probe für alle Sänger bereits um alten^t'i Uhr - Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
' ,acilla Horbach e.V.
^9,27.04.2001 en
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Hübingen
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jststunden der Gemeindeverwaltung
Mtenstraße 5
> .von 18.30 bis 19.30 Uhr
j n Gemein deverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784
Fa *.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466
Vermietung Grillhütte.06439/7414
Verlegung der Dienststunde
Aufgrund anderer terminlicher Verpflichtungen wird die Dienststunde in der kommenden Woche von Donnerstag, 03.05.2001, auf Freitag, 04.05.2001, 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, verlegt.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Die besten Wünsche zur 1. heiligen Kommunion
Am Sonntag ist in unserer Pfarrei „Weißer Sonntag”. An diesem Tag nehmen die Kommunionkinder erstmals nach intensiver Vorbereitungszeit am Mahl des Herrn teil. Aus unserer Gemeinde freuen sich auf diesen Tag Simone Richter, Pierre Kaspar, Mario Schaaf und Andre Meffert. Unsere Gemeinde wünscht Euch, liebe Kommunionkinder, Euren Eltern und allen die an diesem Fest teilhaben und mit Euch feiern, dass sie noch lange an diesen Festtag und das besondere Ereignis zurückdenken.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Angst vor großen Hunden
Ob Hunde an die Leine müssen oder einen Maulkorb tragen müssen, regeln Gesetze und Verordnungen, die bekanntlich aufgrund schwerwiegender Vorfälle mit gefährlichen Hunden erst kürzlich entsprechend angepasst wurden. Ich habe allerdings den Eindruck, daß bei aller Eindeutigkeit der Regeln, wann ein Hund anzuleinen ist oder einen Maulkorb zu tragen hat, viele Probleme und auch ernsthafte Vorfälle auch mit Vernunft und etwas Nachsicht so einiger Hundehalter zu lösen bzw. zu vermeiden sind.
In den vergangenen Wochen bin ich wiederholt auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden. Es mehren sich z.Zt. wieder einmal die Beschwerden über freilaufende Hunde innerhalb und außerhalb unseres Dorfes. Spaziergängern und Joggern und den meisten Kindern fährt es nur so durch die Glieder, wenn plötzlich ausgewachsene große Hunde in freier Wildbahn auftauchen. Ich appelliere an alle Hundehalter um Einhaltung der Vorschriften, vor allem aber auch um freiwillige Rücksichtnahme. Die Angst vieler Kinder und Erwachsener vor großen Hunden ist nun einfach einmal da. Und wer will bestreiten, dass es doch auch schon zu schwerwiegenden Zwischenfällen mit so vertraulichen und bisher für ungefährlich gehaltenen Hunden gekommen ist. Aber dann ist es meist für die Betroffenen zu spät. Zur eigenen Sicherheit und unter dem Gesichtspunkt der Rücksichtnahme ist Anleinen sicherlich die bessere Lösung.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Die Straßenreinigung lässt zu wünschen übrig
Nachdem der Frühling Einzug gehalten hat, haben viele Haus- und Grundstückseigentümer ihre Anwesen von den Resten des Winters befreit und auch die Straßen und Bürgersteigsflächen gereinigt. Trotz mehrfacher Bekanntmachungen und auch persönlicher Ansprache scheint allerdings eine Reihe von Haus- und Grundstückseigentümern keinen „Vertrag” mit der Straßenreinigung zu haben. Daher sei nochmals der Hinweis erlaubt, dass es den Grundstückseigentümern im Rahmen der Straßenreinigungssatzung obliegt, eine regelmäßige Reinigung der angrenzenden Bürgersteigsflächen und der Straße (bis zur Mitte) durchzuführen Dies gilt für alle Straßen im Ortsbereich, auch für gepflasterte Straßen und Bürgersteige wie z.B. im Neubaugebiet „Ober dem Dorf’. Auch für die Eigentümer von unbebauten Baugrundstücken in der Ortslage und von Straßen- und Gehwegsflächen hinter einem Grundstück besteht diese Reinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung kann gerne während der Dienststunden eingesehen werden.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Familienferiendorf setzt bei seinen Plänen auf Zusammenarbeit
Kürzlich hatte der Ortsgemeinderat die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Pläne des Familienferiendorfes zu informieren. Neben dem Vorsitzenden des Familienferiendorfes e.V., Hanno Heil, der in seiner Hauptfunktion das Dezernat Kirche und Gesellschaft im Bistum Limburg leitet, standen der Geschäftsführer der Einrichtung, Manfred Hilger und weitere Vorstandsmitglieder als Gesprächspartner zur Verfügung. Nach der Besichtigung verschiedener Ferien-Einrichtungen und der Erstellung eines Gutachtens hat der Vorstand zwischenzeitlich eine Vielzahl von Ideen zusammengetragen, die künftig zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des Familienferiendorfes führen sollen. Kleinere Modernisierungsmaßnahmen sowie verschiedene neue Angebote will man bereits in diesem Jahr realisieren. Für das nächste Jahr stehen umfangreichere Pläne zur Schaffung attraktiver Freizeit- und Versorgungseinrichtungen, neuer Tagungsräume und Spielstätten auf dem Programm der Verantwortlichen. Spätestens bis zum Jahresende sollen alle Vorschläge auf Ihre Machbarkeit untersucht werden. Für die Gemeindevertreter gab es besonders wichtige und für die Zukunft wertvolle Mitteilungen: Die Einrichtung mit all ihren positiven Auswirkungen auf die Gemeinde und die Region bleibt auch für die Zukunft unter dem Dach des Bistums erhalten.
Das Familienferiendorf soll auch künftig im Bistum Limburg seiner Aufgabenstellung als Familienerholungsstätte gerecht werden. Daneben will die Einrichtung auch weiterhin die Trägerschaft des Kindergartens am

