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der Verkehrsanlage “vorderer” Kapellenweg in Formelle Wia ™ Hp y Gjroc j für den öffentlichen Verkehr im Sinne des fcK der ° rtS SÄ Rheinland-Pfalz (LStrG)
‘ § 36 Lana ®^ Beschlussfassung über einen Straßennutzungsplan
g Verschiedenes
„Ptlichtöffentliche i Njederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- 1t BekanntgaDe 2001 ^ njchtöf fe nt li C he Sitzung)
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5 . Verschiedsnes^^ ^ Fend, Ortsbürgermeister
, entliehe Bekanntmachung
nfl Z nr Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Girod vom 27.08.1999
nrtcnpmeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung ni Hör 66 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der ßpordnunn (GemODVO) am 13.03.2001 die folgende Satzung zur
tng Ser Hauptsatzung beschlossen:
1ra9(Er iJriff 7 der Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen. ttebiszi-.s 4
t n- 2 qatzuna tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wrod 0504 2001 (Siegel) Fend, Ortsbürgermeister
24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) Ser Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch .setz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf Folgendes hingewiesen: ungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ises Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen d. gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig dande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- dp q ,1 i Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
° e ’ üpi6 ]Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ich nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
er Rufnyi
tzenspieli Eisbad ■ 2 - nlandinli- :htalerS:' en, 15.15'
5ßbach,S irbrücken a Siidweäl rrshaus?"
Itend machen.
W2 Girod, 05.04.2001
Indsache
(Siegel) Fend, Ortsbürgermeister
;Ein einzelner Schlüssel an einem Mäppchen wurde an der Bushaltestel- , 'gefunden. Der Eigentümer kann diesen während der Sprechstunden ald-De't ; beimir abholen.
Fend, Ortsbürgermeister
-jTuS Girod/Kleinholbach e.V.
Äioren-Spielgemeinschaft:
jwflannschaft: Sonntag, 22.04.2001, um 14.30 Uhr in Herschbach; 2. Änschaft: Sonntag, 22.04.2001, um 12.30 Uhr in Sessenbach -■Bendspielgemeinschaft:
■ugend: Samstag, 21.04.2001, um 17.00 Uhr in Herschbach; C-Jugend: ■erbach 21 04 2001 ’ Um 15-15 ^ in Ruppach-Goldhausen gegen Nie-
lis 20.00i | AL J E HERREN
,is I9.30djj Samstag, 21.04.2001, empfangen wir um 16.30 Uhr die AH aus 06485iÄ serbur 9 - Platzaufbau durch Eid/Hölzel.
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Görgeshausen
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L,~ ...von 18.00 bis 19.00 Uhr
06485/222 fden durch Aushan 9 am Rathaus bekannt gegeben.
■entliehe Bekanntmachung
Di enächstes> S 0rts 9emeinderates Görgeshausen
ätag 26 tu onm ^ 9 rtsgemeinderates Görgeshausen findet am Don- ^ordnung ] ’ 9 30 Uhr im Sitzun 9 ssaal ( 1 ■ Stock im Rathaus) statt.
gliche Sitzung
Aufstellunn h! S Bedauur >gsplanes “In der Neuwiese”
Novellierunn h S Bedauun 9splanes “Auf den Gärten”
Montabaur- 7 e 4 S Flach ®nnutzungsplanes der Verbandsgemeinde ’ ^Stimmung der Ortsgemeinden nach § 67 II GemO
Nr. 16/2001
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2000
5. Umbau der ehemaligen Schule
5.1 Auftragsvergaben
5.2 Benutzungsordnung
5.3 Benutzungsgebühren
6. Verschiedenes
7. Einwohnerfragestunde il. Nichtöffentliche Sitzung
1. Personalangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Görgeshausen, 17.04.2001 Burkard, Ortsbürgermeister
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen
aus Anlass des Kirmesfestes am am 29. April 2001
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. IS. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 (GVBI. I S. 219) wird mit Zustimmung der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord - Regionalstelle Gewerbeaufsicht - folgende Rechtsverordnung erlassen: §1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des Kirmesfestes 2001 am 29. April 2001 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 28. April 2001 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56410 Montabaur, 11.04.2001 (S) /'. V. Edmund Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1. Beigeordneter
Grün-Weiß Görgeshausen
Unser, schon fast traditionelles Dorfturnier findet in diesem Jahr am 02. und 03.06.2001 statt.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werdeb alle Gemeindemitglieder und ortsansässigen Firmenbelegschaften der Ortsgemeinde Görgeshausen gebeten, ihre Mannschaftsmeldungen bis spätestens 07.05.2001 bei Ralf Dörr, Tel.: 06485/4320 oder Bernd Meuer, Tel.: 06485/1754 abzugeben.
SENIOREN
Am Sonntag, 22.04.2001, spielen wir gegen den VfR Nomborn.
Anstoß ist um 14.30 Uhr in Nomborn.
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
FIT ‘n’ FUN - Sporttreff für Jugendliche
Alle Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, die schon lange mal wieder Sport treiben wollen, gerne neue Leute kennen lernen und sich samstags mittags nicht langweilen möchten, sind herzlich eingeladen, mal bei uns reinzuschauen.
Wir werden verschiedene Aktivitäten, wie Aerobic, Seilspringen, Ausdauer- und Krafttraining, Tanzen, Spiele und noch vieles mehr ausprobieren.
Bei uns steht der Spaß am Sport im Vordergrund.
Also packt eure Sportsachen (feste Turnschuhe und Handtuch) und macht mit, dann seht ihr, der Trimm-Treff hält euch FIT.
Beginn: 19.05.2001
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