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Wochenblatt VG Montabaur
SV “Olympia” Eschelbach
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Mittwoch. 25.04.2001. gegen die SG Horressen.
Anstoß: 19.00 Uhr, Kunstrasenplatz in Horressen
AH Eschelbach
nächstes Spiel. 21.04.2001, 16.00 Uhr, in Langenhahn.
Abfahrt ab Brücke: 15.00 Uhr
Bürgermeisterkandidat besucht den Stadtteil Ettersdorf
Der Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, besucht am Donnerstag, 19.04.2001, den Stadtteil Ettersdorf.
Von 18.00 bis 19.00 Uhr wird er von Haus zu Haus gehen. Ab 19.30 Uhr steht er in der Gelbachtalhalle für Anregungen. Fragen und Diskussionen
zur Verfügung.
Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner von Ettersdorf sind herzlich eingeladen.
Alte Herren Ettersdorf
Am Samstag. 21.04.2001. spielen wir gegen die AH aus Stahlhofen Spielplatz: Stahlhofen, Spielbeginn: 16.30 Uhr Platzdienst: Ralf Nink. Thorsten Schmidt Am Mittwoch. 25.04.2001, spielen wir gegen die AH Dreikirchen
Spielplatz: Stahlhofen Spielbeginn: 19.30 Uhr
Platzdienst: Günter Stendebach, Michael Haberstock
“AHRBACHGEMEINDEN”
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Inkrafttreten gemäß §§ 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat die Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” am 23.01.2001 als Satzung beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 10.04.2001 (Az. 6/60-610/4.64.4) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangende in den §§ 39 bis 42 bezeichneten- Vermögensnachteile Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass! Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsp gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb vor die ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 1 neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Ans herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)(Au Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvon dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande geko sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an) zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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