Einzelbild herunterladen

ät

Nt*

Wochenblatt VG Montabaur

SVOlympia Eschelbach

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Mittwoch. 25.04.2001. gegen die SG Horressen.

Anstoß: 19.00 Uhr, Kunstrasenplatz in Horressen

AH Eschelbach

nächstes Spiel. 21.04.2001, 16.00 Uhr, in Langenhahn.

Abfahrt ab Brücke: 15.00 Uhr

Bürgermeisterkandidat besucht den Stadtteil Ettersdorf

Der Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, besucht am Donnerstag, 19.04.2001, den Stadtteil Ettersdorf.

Von 18.00 bis 19.00 Uhr wird er von Haus zu Haus gehen. Ab 19.30 Uhr steht er in der Gelbachtalhalle für Anregungen. Fragen und Diskussionen

zur Verfügung.

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner von Ettersdorf sind herzlich eingeladen.

Alte Herren Ettersdorf

Am Samstag. 21.04.2001. spielen wir gegen die AH aus Stahlhofen Spielplatz: Stahlhofen, Spielbeginn: 16.30 Uhr Platzdienst: Ralf Nink. Thorsten Schmidt Am Mittwoch. 25.04.2001, spielen wir gegen die AH Dreikirchen

Spielplatz: Stahlhofen Spielbeginn: 19.30 Uhr

Platzdienst: Günter Stendebach, Michael Haberstock

AHRBACHGEMEINDEN

f

^ /

/

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon: 02602/16606, Fax 02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet der Ortsgemein­de Heiligenroth

hier: Inkrafttreten gemäß §§ 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat die Änderung des Bebau­ungsplanesIndustriegebiet am 23.01.2001 als Satzung beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 10.04.2001 (Az. 6/60-610/4.64.4) genehmigt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mr.ift

chenbla'

V

v

i\

i v

mm

Söi'iSt

cnss

Ä -

USSBALL lBe 2 . Mant pmschafi irahrbenc Jgepeilte! Die 1 . Martr "irschbach fähnensi ^igendfuß AmSamsta

" A

jf 30 Uhr E

15.15 Uhr C

$nz in del Am Montag

mroth dir terhaltun irtverein

u

. 1 ":

V-X

/ \

X

jrechs

jgs vi hnerstag: Beton: 021

03°

X

kv

T

L

Bürgern »sucht

Kandid hntabaur, Jmeinde F !aus zu Ha tanke _ msierti ßüd herzlicl

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangende in den §§ 39 bis 42 bezeichneten- Vermögensnachteile Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass! Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsp gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb vor die ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 1 neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Ans herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)(Au Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvon dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande geko sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an) zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

2 .

Turn- un

IANDBALI

och, 2!

menman )0 Uhr: I laidt

iffpunkt:! ißball am stag, 2 erbach intag, 21 iderkirchi Und ander: JD4.2001: ich; 17.00 [ch-H.-G. 1.04.2001:

F.-SC iVU Sesse 25,04.2001: wort I

mM

mm un<

Ho liebe

mfaunn Sti 3irT 9 ? n i ber die Öffentlichkeit der Sitzung.die

vetowordeS'S? ^ Bekann t"iachun 0 der

Beschiß hfl in t Sa !f 1 Scannten Frist die Aufsichtsbehi oder Fofffffc h a f detoder j emand die Verletzung der Verfe Bezeichnungfffo 6 ? gegenüber der Gemeindeverwaltung

u ,

auÄcMbKS sXT 11 Salz 2 Nn 2 9el,9nd semachl r~

zung geltend machen S Qenannten Frist jedermann dieser^; ^

)2M2m Pau,-Günter Zerias, MilCS

D« KalSfr l ® rkandidat besucht Heiligenroth jpäo?

Montabaur Edmundfsrh* d i 6 k Bür 9 erme isters der Verband$g# err 9esehl gemeinde Heiliaenmth S \/o aa !o t X Sucht am Freita 9- 20.04.2001 » gehen. Ab 19 30 1 ihr c/h? 8-00 bls 19 00 Uhr wird er von Hair ^

9en, Fragen undDisf Sl^ 10 der GaststätteZur Linde für

wohnerinnen und ÄSf"®" Z L u , r Ved ügung. Alle intet#" ohner von Heiligenroth sind herzlich

SV Heiligenroth

TISCHTENNIS

Lund

Versammlung der Abt. Tischtennis findet am

no ncbnnn o- . u,, y UCI «ui. MsuMieimiö ~ . -rfii h A r -.

21-00 Uhr, im Vereinsheim statt. Bitte den TerminWgr kath. Pi

und (zahlreich) teilnehmen

ALTE HERREN aH HaiderW*

Freitag, 20.04.2001,19.15 Uhr, AH Heiligenroth - auf bau: Jösch, Kofler, Kohlhaas

nsch» Ang

.den wir Derökumer

|ema die l Noch, 2 nanbiolc