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Wochenblatt VG Montabaur

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer .. 17

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). '

2. Gewerbesteuer.... ..

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinaege

bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.

für den zweiten Hund.... für jeden weiteren Hund

..50,00 DM ..75,00 DM 100,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 26.03.2001

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Tr

Abt. I Az. 029/901.10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2001 bis 20.04.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur. 02.04.2001 (Siegel) Burkard

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister

Bürgermeistersprechstunde fällt aus

Die Bürgermeistersprechstunde am Dienstag, 10.04.2001, fällt aus. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Verbandsge­meindeverwaltung in Montabaur.

Burkard. Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 15.03.2001

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.079.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.827.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt fest­gelegt:

Grundsteuer A.269 v. H.

Grundsteuer B.317 v. H.

Gewerbesteuer.330 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 DM

für.jeden weiteren Hund.100,00 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Neben den Vorgaben des Haushaltes 2000 sollten 316.187,00 DM aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, um die Finanzierung der Investitionen vornehmen zu können und zwar ausgehend von einem tatsächlichen Rücklagenbestand zum 31.12.1999 von 520.115,07 DM. Die Rücklagenentnahme kann so reduziert werden, dass die Ortsge­meinde voraussichtlich über ein Guthaben zum 31.12.2000 von rd. 480.000,00 DM verfügen wird. Diese positive Entwicklung wurde insbe­sondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie durch Einsparungen bei Investitionen (Grunderwerb) hervorgerufen. Die Ortsgemeinde bleibt auch zum Jahresende 2000 schuldenfrei.

Für die Aufstellung des Haushaltes 2001 bilden erneut solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.

Haushalt 2001

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.906.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.079.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 827.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite Genötigt werden noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erü­brigt sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 1.213.000,00 DM um 134.000,00 DM auf nunmehr 1.079.000,00 DM. Während im Haushalts­jahr 2000 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von

Nr -14/2001

20 T?,esVeIÄ

DN1 zu^efanschlagen^EinlTergeher^d mi^dem^Rückgang der Zuführung

, ' deVe Serung des Volumens zu sehen, ist auui uic » _ Drviin Har Finnahmer

Die nach wie vor dominierende Rolfe de^Einnahmwüterrtmmt das Steu

Diö Emen Der Anteil an den Gesamteinnahmen beziffert sich auf eraufkommen. uer «r. 834.502,00 DM - 77,33 v H

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden BereL

chen erwartet:

Erstattungen, Zuweisungen.2,59 v. H.

Gebühren... 38v - H.

Einnahmen aus Verkauf, Mietet,

Pachten und sonst. Verwaltungs-

und Betriebseinnahmen._b,30 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen.5,65 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Zuführung vom Vermögenshaushalt.............--6,75 v.H.

nie Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru- hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech- nunnen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor- naben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolqend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben.

a Prozentanteil 2001

1. Personalausgaben..7,13 v. H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.22,78 v. H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke

oder ähnliche Einrichtungen.4,72 v. H.

4. Umlagen.....65,37 v. H.

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt....-v.H.

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Görgeshausen errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkonten für Umlegungsverfahren mit einem Fehlbedarf von 33.000,00 DM. Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 13.06.2000 beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen daher auch das Volumen.

Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Aus­gaben sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen:

1. Umbau der alten Schule -

Restfinanzierung.127.000,00 DM

2. Ausgleichszahlungen

an Beteiligte der Umlegungsverfahren.180.000,00 DM

3. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen.1.000,00 DM

4. ErschließungIm Weidenfeld.40.000,00 DM

5. ErschließungIn der Neuwiese

einschließlich Straßenoberflächen­entwässerungsanteil .277.000,00 DM

6. ErschließungAuf den Gärten.15.000,00 DM

7. Bauausgaben Löwensteinhalle.40.000,00 DM

8. Anschaffungen für den Bauhof.20.000,00 DM

9. Wirtschaftswegebau.4.000,00 DM

10. Erwerb von Grundstücken.20.000,00 DM

11. Haus- und Kanalanschlusskosten

für gemeindeeigene Grundstücke.30.000,00 DM

12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.73.000,00 DM

Zur Finanzierung aller Vorhaben und Ausgaben erwartet man Einnahmen aus folgenden Bereichen:

1. Ausgleichszahlungen von

Beteiligten der Umlegungsverfahren.20.000,00 DM

2. ErschließungsbeiträgeIn der Neuwiese.100.000,00 DM

3. Zuweisung der Verbandsgemeinde

für den Umbau der Heizungsanlage.16.000,00 DM

4. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken.350.000,00 DM

5. Investitionsschlüsselzuweisungen.10.813,00 DM

6. Entnahme aus der allgemeinen

Rücklage.330.187,00 DM

Ausblick 2002 - 2004

Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die ErschließungIm Wei­denfeld, die ErschließungVerlängerte Westerwaldstraße, ®e ErschließungIn der Neuwiese, die ErschließungAuf den Gärten,.die Friedhofserweiterung, der Wirtschaftswegebau, die Erneuerung des Hal­lenfußbodens, der Bau eines Bolzplatzes/Freizeitanlage sowie Bauaus­gaben für eine Grillhütte bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.

Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist zu entnehmen, dass die Finanzierung dieser Investitionen die Ortsgemeinde vor keine Probleme stellen wird.

Aufstellung des BebauungsplanesIn der Neuwiese

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebau- ungsp'an^ Neuwiese einschließlich Begründung sowie textlichen und nunnS " Festsetzungen sowie dem landespflegerischen PJ

vornpipnelrfh Th' er Form zu wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitz J Vorgelegen hat bzw. vorgestellt wurde. Zusätzlich wurde eine gering^ ge Änderung beschlossen.

?owip e Sh n9Spla u entwurf einschließlich Begründung und den textftJJ sowie zeichnerischen Festsetzungen wird für die Dauer von 2 Woche"

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