Wochenblatt VG Montabaur
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer ..„ 17
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). ' ’
2. Gewerbesteuer.■... ..
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinaege
bietes gehalten werden:
für den ersten Hund.
für den zweiten Hund.... für jeden weiteren Hund
..50,00 DM ..75,00 DM 100,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 26.03.2001
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Tr
Abt. I Az. 029/901.10 Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2001 bis 20.04.2001 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur. 02.04.2001 (Siegel) Burkard
Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister
Bürgermeistersprechstunde fällt aus
Die Bürgermeistersprechstunde am Dienstag, 10.04.2001, fällt aus. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.
Burkard. Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 15.03.2001
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2001 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.079.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.827.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.269 v. H.
Grundsteuer B.317 v. H.
Gewerbesteuer.330 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 DM
für.jeden weiteren Hund.100,00 DM.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Neben den Vorgaben des Haushaltes 2000 sollten 316.187,00 DM aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, um die Finanzierung der Investitionen vornehmen zu können und zwar ausgehend von einem tatsächlichen Rücklagenbestand zum 31.12.1999 von 520.115,07 DM. Die Rücklagenentnahme kann so reduziert werden, dass die Ortsgemeinde voraussichtlich über ein Guthaben zum 31.12.2000 von rd. 480.000,00 DM verfügen wird. Diese positive Entwicklung wurde insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie durch Einsparungen bei Investitionen (Grunderwerb) hervorgerufen. Die Ortsgemeinde bleibt auch zum Jahresende 2000 schuldenfrei.
Für die Aufstellung des Haushaltes 2001 bilden erneut solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2001
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.906.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.079.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 827.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite Genötigt werden noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 1.213.000,00 DM um 134.000,00 DM auf nunmehr 1.079.000,00 DM. Während im Haushaltsjahr 2000 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von
Nr -14/2001
20 T?,esVeIÄ
DN1 zu^efanschlagen^EinlTergeher^d mi^dem^Rückgang der Zuführung
, ' deVe Serung des Volumens zu sehen, ist auui uic » _ Drviin Har Finnahmer
Die nach wie vor dominierende Rolfe de^Einnahmwüterrtmmt das Steu
Diö Emen Der Anteil an den Gesamteinnahmen beziffert sich auf eraufkommen. uer «r. 834.502,00 DM - 77,33 v H
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden BereL
chen erwartet:
Erstattungen, Zuweisungen.2,59 v. H.
Gebühren.•.. ’ 38v - H.
Einnahmen aus Verkauf, Mietet,
Pachten und sonst. Verwaltungs-
und Betriebseinnahmen._b,30 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen.5,65 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Zuführung vom Vermögenshaushalt............••.--6,75 v.H.
nie Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru- hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech- nunnen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor- naben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolqend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
a Prozentanteil 2001
1. Personalausgaben..7,13 v. H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.22,78 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen.4,72 v. H.
4. Umlagen.....65,37 v. H.
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt....-v.H.
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Görgeshausen errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkonten für Umlegungsverfahren mit einem Fehlbedarf von 33.000,00 DM. Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 13.06.2000 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen daher auch das Volumen.
Für folgende Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Umbau der alten Schule -
Restfinanzierung.127.000,00 DM
2. Ausgleichszahlungen
an Beteiligte der Umlegungsverfahren.180.000,00 DM
3. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen.1.000,00 DM
4. Erschließung “Im Weidenfeld”.40.000,00 DM
5. Erschließung “In der Neuwiese”
einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil .277.000,00 DM
6. Erschließung “Auf den Gärten”.15.000,00 DM
7. Bauausgaben Löwensteinhalle.40.000,00 DM
8. Anschaffungen für den Bauhof.20.000,00 DM
9. Wirtschaftswegebau.4.000,00 DM
10. Erwerb von Grundstücken.20.000,00 DM
11. Haus- und Kanalanschlusskosten
für gemeindeeigene Grundstücke.30.000,00 DM
12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.73.000,00 DM
Zur Finanzierung aller Vorhaben und Ausgaben erwartet man Einnahmen aus folgenden Bereichen:
1. Ausgleichszahlungen von
Beteiligten der Umlegungsverfahren.20.000,00 DM
2. Erschließungsbeiträge “In der Neuwiese”.100.000,00 DM
3. Zuweisung der Verbandsgemeinde
für den Umbau der Heizungsanlage.16.000,00 DM
4. Einnahmen aus der Veräußerung
von Grundstücken.350.000,00 DM
5. Investitionsschlüsselzuweisungen.10.813,00 DM
6. Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.330.187,00 DM
Ausblick 2002 - 2004
Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die Erschließung “Im Weidenfeld”, die Erschließung “Verlängerte Westerwaldstraße”, ®e Erschließung “In der Neuwiese”, die Erschließung “Auf den Gärten,.die Friedhofserweiterung, der Wirtschaftswegebau, die Erneuerung des Hallenfußbodens, der Bau eines Bolzplatzes/Freizeitanlage sowie Bauausgaben für eine Grillhütte bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.
Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist zu entnehmen, dass die Finanzierung dieser Investitionen die Ortsgemeinde vor keine Probleme stellen wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Neuwiese”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebau- ungsp'an^ Neuwiese” einschließlich Begründung sowie textlichen und nunnS " Festsetzungen sowie dem landespflegerischen PJ
vornpipnelrfh Th' er Form zu ’ wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitz J Vorgelegen hat bzw. vorgestellt wurde. Zusätzlich wurde eine gering^ ge Änderung beschlossen.
?owip e Sh n9Spla u entwurf einschließlich Begründung und den textftJJ sowie zeichnerischen Festsetzungen wird für die Dauer von 2 Woche"
Woc
erne
1 W
das:
Best
den
Inge
Der 1
vertr
Bes
fahr
Für
land
Mit <
rend
Spi
dien
Änd<
ben.
Alt!
Am l kami
Spr
monl im D'
Uri;
ln de den! Beck tung<
Aus im I
Erric
Auf d Tisch eseir anste Sollte Lage Umg In de Insge den I gang steht die D ange zusäl Ich w beeir Auss FürE Da di tionäi direkl Dami se Ai zungi

