Wochenblatt VG Montabaur ____
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 21.03.2001
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratungi una Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzu g
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mjl der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nacn Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat s Zustimmung zum Haushaltsplan und zu der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.) e 783.000,00
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben...je 708.000,
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer ..2o9 v.m.
Grundsteuer .. ^17 v.H.
Gewerbesteuer.330 V,H -
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.40,00 DM
für den zweiten Hund.120,00 DM
für jeden weiteren Hund.200,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die
Ortsgemeinde zum Abschluss des Haushaltsjahres 2000 Rücklagenmittel in Höhe von rd. 625.000,00 DM Vorhalten kann. Ausgehend von einem tatsächlichen Rücklagenbestand zum 31.12.1999 in Höhe von 559.794,05 DM sollten im Laufe des Haushaltsjahres 2000 369.000,00 DM zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes entnommen werden. Aufgrund von Ausgabeverlagerungen im abgelaufenen Haushaltsjahr wurde eine Rücklagenentnahme jedoch nicht erforderlich, vielmehr konnten der allgemeinen Rücklage noch Haushaltsmittel in Höhe von 66.289,54 DM zugeführt werden.
Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde über eine hohe allgemeine Rücklage verfügt und dass im Laufe des Haushaltsjahres 2001 Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet “Im Boden” erwartet werden können, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Etats 2001 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004.
Haushalt 2001
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2001 beläuft sich auf stattliche 1.491.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 783.000,00 DM und auf den ebenfalls ausgeglichenen Vermögenshaushalt 708.000,00 DM.
Zur Finanzierung der Maßnahmen sind keine Kredite erforderlich, lediglich eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 275.000,00 DM war zu veranschlagen.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem Vorjahr von 730.000,00 DM um 53.000,00 DM auf 783.000,00 DM an. Ursächlich für diesen deutlichen Anstieg des Haushaltsvolumens sind erhebliche Mehreinnahmen in den Unterabschnitten Forstwirtschaftliche Unternehmen, Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen und sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.
Wie schon in den Vorjahren wird der Bereich der Einnahmen geprägt von dem Steueraufkommen im Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Dieses Aufkommen erbringt 75,16 % aller Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Weitere Einnahmen der Ortsgemeinde ergeben sich aus:
Erstattungen; Zuweisungen .1,84 v.H.
Gebühren.0,53 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.18,63 v.H.
sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 3,84 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2001
1. Personalausgaben. 1130 v.H
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben. 21 [40 v.H
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen. 8 87 v H
4. Umlagen.ZZ"52^9 wH
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt. 5,64 v H
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 04.05.2000 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Nr.
14/2001
Wc
1 Sanierung und Umbau des Bürgermeisteramtes .350.000,000«
2 _ ZuweTsungen an den Kindergartenzweckverband.3.000.00 dH
Gackenbach/Horbach
o Sanierung des Sportierheimes... 1 °.000,00 DM
4 Vermessung des Baugebietes “Im Boden .35.000,00 OM
5 Forlscbreibung des Dorferneuerungskenzeptes. 25 . 000,00 H
6 Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen . .... 5 . 000 , 00 0«
7 Erschließung “Im Boden” incl. Regenruckhaltebecken260.000,OODM
8 Sanierung Brunnenweg.10.000,00 DM
q Erwerb von Grundstücken. 10.000,00 DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen:
TLandeszuweisungen zur Fortschreibung des
Dorferneuerungskonzeptes.•• • ■ • • .15.000,00 DM
2. Erschließungsbeiträge “Im Boden .83.000,00 DM
3. Grundstückserlöse..124.000,00 DM
4 Zuführung vom Verwaltungshaushalt.44.000,00 DM
5.' Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.442.000,00 DM
Ausblick 2002 - 2004
Fertigstellung Umbau/Sanierung Bürgermeisteramt Erschließung Neubaugebiet “Im Boden”
Erwerb von Grundstücken Ausbau “Roter Weg”
Ausbau „Waldstraße”
Ausbau “Rebstock” i
Umgestaltung des alten Kinderspielplatzes und der ehern. Dreschhalte Umgestaltung des Friedhofes und Sanierung der Friedhofskapelle Die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung signalisiert eine Ausführbarkeit aller Maßnahmen. Gesichert ist die Finanzierung derI Maßnahmen für die Jahre 2002 bis 2004 nur dann, wenn entsprechende Einnahmen aus Grundstückserlösen - Baugebiet “Im Boden” - fließen. Es zeichnet sich bei dem jetzigen Investitionsvolumen für die kommenden Jahre ab, dass die allgemeine Rücklage spätestens im Haushaltsjahr2004 aufgebraucht sein wird.
Umbau, Sanierung alte Schule, Bürgermeisteramt
Zunächst sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
1. Die Treppe vom Keller in das Erdgeschoss wird erneuert.
2. Vom Architekten soll folgendes geklärt werden: Kostenermittlung für I das Entfernen der Wand im Obergeschoss unter Berücksichtigung! eines evtl, aus Gründen der Statik notwendig werdenden Einbaus eines Stützpfostens und evtl. Verstärkung durch Anbringen Unterzügen im Erdgeschoss.
3. Ermitteln der Kosten für den Einbau einer Außentür.
4. Ermitteln der Kosten für den Einbau eines Lastenaufzuges.
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Orts-1 gemeinde Horbach aufgrund der Einführung des Euro zuml 01.01.2002
Zum 01.01.2002 wird der EURO (EUR) alleiniges Zahlungsmittel i Bereich der EU. Deshalb war es erforderlich, die in den Richtlinien zuil Förderung der Jugendarbeit aufgeführten glatten DM-Beträge in gla Euro-Beträge umzurechnen.
Der Ortsgemeinderat beschloss daher die Änderung der Richtlinien zurl Förderung der Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Horbach in der| vorliegenden Fassung.
Verloren - gefunden
ln unserer Gemeinde wurden folgende Gegenstände gefunden:
1. ein Taschenmesser
2. eine Videocassette - Leihausgabe -
3. Brillenetui mit Brille
Die Eigentümer können sich die Gegenstände bei mir abholen.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeiste 1
Bürgermeisterkandidat
besucht Ortsgemeinde Horbach ,
Der Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeindfil Montabaur, Edmund Schaat, besucht am Dienstag, 10.04.2001, dieOrts-I gemeinde Horbach. Von 18.00 bis 19.00 Uhr wird er von Haus zu Haißl gehen. Ab 19.30 Uhr steht er in der Gaststätte “Zum Grünen Baum'löl Anregungen, Fragen und zur Diskussion zur Verfügung. Alle interessierf ten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.
Häbingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags. von 18.30 bis 19.30 UJ|
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5 .06439/9017JI
Fax. 06439/901801
Telefon Ortsbürgermeister . I
(dienstlich und privat). 06439/901^1
Telefon Buchfinkenlandhalle . ..06439/6121
Vermietung Buchfinkenlandhälle .Z'.. 06439^1
Vermietung Grillhütte 06439/7^1
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