Nr. 13/2001
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VG Montabaur
7 uweisung an die Ortsgemeinde weuhäusel zur Errichtung
eines ÖPNV-Verknüpf ungspunktes. 1 3 .000,00 DM
Renovierung gemeindeeigener
Räumlichkeiten ....30.000,00 DM
Sanierung des ehemaligen
Schulgebäudes . ..20.000,00 DM
Erwerb von Grundstücken .. .525.000,00 DM
Zuführung zum Verwaltungshaushalt.44.000 00 DM
;; Zuführung zur allgemeinen Rücklage.956.394,00 DM
' Tilgung von Krediten... . 4.106^00 DM
nie Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen: Zuweisung des Naturpark Nassau zur Errichtung eines Biotops am
Binnbachtal. 4.000,00 DM
Ausgleichsleistungen im Umlegungsverfahren “Auf der Höh - 3
Erweiterung” von Beteiligten...150.000,00 DM
, Erschließungsbeiträge “Auf der Höh - 3. Erweiterung” (1. Voraus-
leistung).•••.■••••.1.200.000,00 DM
Zuweisung des Naturpark Nassau zur
Obstbaumpflege.500,00 DM
r Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.2.160.000 00 DM
' | nV estitionsschlüsselzuweisungen.8.000 00 DM
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt.4.106,00 DM
a Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Planabrundunqsbetraal
394.00 DM
Ausblick 2002 - 2004
OerErwerb von Einrichtungsgegenständen für das Bürgermeisteramt, die Sanierung des Gemeindehauses, die Gewährung von Zuweisungen an Vereine, die Errichtung eines Kinderspielplatzes, der Kauf von Spiel- Gräten für die Kinderspielplätze, Bauausgaben im Bereich des Kinderlos. die Ortsdurchgrünung, Aufwendungen für den Naturlehrpfad binnbachtal". Aufwendungen für die Dorferneuerung, die Erschließung Baugebietes "Auf der Höh - 3. Erweiterung", die Sanierung von Ortsstraßen, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung, die Sanierung und Erweiterung des Friedhofes, der Wirtschaftswegebau, die Anschaffung von Geräten für den Bauhof, die Pflanzung und Pflege von Obstbäumen, Je Renovierung gemeindeeigener Räume und des alten Schulgebäudes, der Grunderwerb, die Aufstellung von Schaukästen und Straßenplänen, die Sanierung der Schutzhütte, der Ausbau der Straße “Hinter der Schule', die Sondertilgung des Kredites nebst Zinsen aus dem Jahre 1999 und die regelmäßigen Tilgungen für einen längerfristig laufenden Kredit stel- die Ausgabenschwerpunkte für die kommenden Jahre dar.
Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Realisierbarkeit aller Maßnahmen ohne eine Neuverschuldung, wenngleich die Finanzierung aller Maßnahmen in Abhängigkeit von der Vermarktung der gemeindlichen Baugrundstücke zu sehen ist. Bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes sollte sich daher auf die unbedingt notwendigen Maßnahbeschränkt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - 3, Erweiterung” Ortsgemeinde Kadenbach
liier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) DerOrtsgemeinderat von Kadenbach hat die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes am 22.01.2001 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 38.03.2001 (Az. 6/60-610/4.68.10) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur. während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein- gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes J| Auskunft verlangen.
1 dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, swird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 wd2BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- i ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriftenoder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Wdie Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB todie Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- Jögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
W Abs. 3 BauGB (Auszug):
“hf Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die dsn §§ 39 bj s 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. [Kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die sistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-
Sen beantragt.
^ Abs. 4 BauGB:
^Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- Mon w 1 Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- ^ Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kadenbach, 13.03.2001 Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Abholung der bestellten Obstbäume
Ich möchte nochmals daran erinnern, dass am kommenden Samstag, 31.03.2001,9.00 Uhr die bestellten Obstbäume am Kirmesplatz abgeholt werden können.
Regelungen zur Friedhofsordnung
ln den kommenden Tagen werden viele von Ihnen die Frühlingsbepflanzung auf den Grabstätten vornehmen und für Ostern herrichten. Daher möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Wasserzapfstelle am Friedhof wieder in Betrieb genommen wurde. Ich bitte Sie jedoch, die bereitgestellten Gießkannen nach Gebrauch wieder an der Zapfstelle zu deponieren. Außerdem darf ich auch noch einmal an die bestehende Friedhofsordnung erinnern, die an den Friedhofseingängen ausgehängt ist. Insbesondere möchte ich Sie bitten, den angefallenen Grababraum nach den verschiedenen Müllarten zu trennen und in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Sie entlasten damit unsere Bediensteten und tragen somit dazu bei, unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden, die wir letztendlich über die Friedhofsgebühren an Sie weitergeben müssten.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Bücherei-Info
Während der Schulferien über Ostern findet keine Ausleihe statt. Ansonsten ist die Bücherei immer sonntags von 10.00 bis 11.00 Uhr und dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Am Dienstag, 03.04.2001, besteht somit die letzte Gelegenheit sich mit Lesestoff für die Ferien einzudecken. Die erste Ausleihe nach den Ferien findet am Dienstag, 24.04.2001, statt. Das Bücherei-Team freut sich auf regen Besuch.
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