snblatt VG Montabaur
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
£ 03 . 04 . 2001 '"im SitzifngssTa^des^^u^es^^^^^ 3 ' 11 Di
Tagesordnung: ' n ’
öffentliche Sitzung
Saginn: 18.00 Uhr
j Bericht des Bürgermeisters
2 Eigenjagdbezirke der Stadt
2.1 Gestaltung der Jagdbezirke
2.2 Bewirtschaftung des Eigenjagdbezirks
3 Neufestsetzung der Friedhofsgebühren
i Änderung der Satzung über die Erhebunn » m «-'„u-u
dernutzungen an öffentlichen Straßen Wegen und' ptT fur - Sorv Stadt Montabaur vom 25.05.1993 sowip h oc t2en .! n der Gebührenverzeichnisses des dazugehörigen
5 , Änderung des Bebauungsplanes “Vor der Miimot c , feldchen", Montabaur-Reckenthal Milmet - Schiefer-
‘ Äaöh " eS Beba ^ s ^ "Fanggartenhohr, Montabaur-
7 . Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich Hoc rr . ... ,
Flur 4 , Parzelle 137/t, Krrchweg 9 Monfabaur-EhefÄort S '“ CkS '
Nr. 13/2001
Ab Mitte April 2001
werden in Eigendorf die Gas - und Öl-Heizungen gemessen .
Aribert Lange, Bezirksschornsteinfegermeister,
Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz, Telefon: 02 61 / 5 12 19
Öffentliche Bekanntmachung
Eichfällige Wasserzähler im Bereich
der Verbandsgemeinde Montabaur werden
ausgetauscht
Wir weisen unsere Abnehmer darauf hin, dass die eichfälligen Wasserzähler auf Grund der Eichgültigkeitsverordnung turnusgemäß zu folgenden Terminen ausgewechselt werden: vom 02.04. bis 20.04.2001: Montabaur und Stadtteile Der Austausch in den Ortsgemeinden erfolgt im Anschluss. Der genaue Zeitpunkt wird noch gesondert bekannt gegeben. Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung - durch die Firma Schenk, Bitzen, durchgeführt. Den Monteuren dieser Firma bitten wir, ungehinderten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Des Weiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind. Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.
56410 Montabaur, 26.03.2001 Wirnseer
Verbandsgemeindewerke Montabaur Kaufm. Werkleiterin
j Nivellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Montabaur ;
Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 III GemO 5 . Haushaltssatzung und Haushaltssatzung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2001
10 . Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 2000 bis 2004
11 . Einwohnerfragestunde
12 . Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Montabaur. 26.03.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 30.04.2001 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 02.04.2001,18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel. 02602/126.244
SPD: Montag, 02.04.2001, 18.30 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel. 02602/126.121 FWG: Montag, 02.04.2001,18.30 Uhr im Besprechungszimmer II (Submissionsraum des Bauamtes) des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zim- mer-Nr. 218
BIM: Montag, 02.04.2001,20.00 Uhr bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70,56410 Montabaur-Elgendorf
DSM: Montag, 02.04.2001,19.00 Uhr, bei Heike Hatzmann, Judengasse 6,56410 Montabaur
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur
aus Anlass der Westerwälder Aktivtage am Sonntag, 08.04.2001
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956 (BGBl. I, S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14.05.1996 (GVBI. IS. 219), zuletzt geändert durch Art. 255 § 2 Nr. 3 Buchstabe b des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12.10.2000 (GVBI. S. 325) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der Westerwälder Aktivtage 2001 am 08.04.2001 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 07.04.2001 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. §3
ZUSTELLER/IN
Wir, die Verlag + Druck Linus Wittich KG, geben die Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde
I Montabaur
heraus und suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/Zustellerin
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (BGBl. IS. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56410 Montabaur, 26.03.2001 (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
als Urlaubsvertretung
für den Bezirk Montabaur / Teilbezirk
Diese Tätigkeit ist nur einmal wöchentlich durchzuführen. Wer sein Taschengeld durch eigenen Verdienst aufbessern will, melde sich bitte bei Frau Gilles, Telefon (0 26 24) 911 -156
Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Montabaur II
Am Donnerstag, 19.04.2001, findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses (Neubau, Ebene 3) in Montabaur eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft „Montabaur II” in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
2. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
3. Gestaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „Montabaur II”
4. Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „Montabaur II”
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