Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - 3. Erweiterung” Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes am 22.01.2000 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 08.03.2001 (Az. 6/60-610/4.68.10) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei.dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn 1.
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunq die r migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der c * ^ verletzt worden sind oder Satzung
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörn Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung <jerVerfah e " oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung s ' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung bearfin! Unter schriftlich geltend gemacht hat. y aen soll,
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht cm, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese! i zung geltend machen. 6r| et-
Kadenbach, 13.03.2001 hielmut Marx, Ortsbürgermei^,
Rückblick: Aktion “Saubere Landschaft”
Erfreulich groß war die Anzahl derer, die die diesjährige Aktion “Sanh Landschaft” des Verkehrsvereins durch ihre Teilnahme tatkräftin m stützten. Über vierzig Teilnehmer hatten sich am vergangenen Sam?' eingefunden, um unsere Feldflur von Unrat und Abfällen zu bef? Erfreulicherweise waren neben den Aktiven des VVK auch viele anri Mitbürger, insbesondere viele Jugendliche bereit, ihre Freizeit in h 6 Dienst einer guten Sache zu stellen. aen
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Die Organisatoren werteten dies als Beweis eines geschärften Uitiwpii bewusstseins, aber auch der Bereitschaft, gemeinnützige Aufqaben übernehmen. Im Namen der Organisatoren vom VVK möchte ich *
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mich aber auch an dieser Stelle ganz herzlich beim VVK bedanken tiw in gewohnter Weise für einen reibungslosen Verlauf der VeranstaC sorgte und zudem wieder alle Teilnehmer mit einem herzhaften Mittag
essen beköstigte.
Helmut Marx, Ortsbürgemiste,
Hinweis auf Straßenreinigungspflicht
Zu Beginn des Frühjahres möchte ich wieder einmal an die Straßenreini- gungspflicht erinnern.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Satzung verweisen, wonach jeder Grundstückseigentümer entlang seines Grundstückes, ob bebaut oder unbebaut, der wöchentlichen Straßenreinigungspflicht nachzukommen hat.
Die Erhaltung eines gepflegten und sauberen Ortsbildes ist sicherlich ein unumstrittenes Ziel aller Einwohner. Um dies zu gewährleisten ist es jedoch erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer sich der wöchentlichen Straßenreinigung verpflichtet fühlen und diese Aufgabe, die sicherlich nicht sehr viel Mühe erfordert, auch regelmäßig erfüllen. Außerdem darf ich auch darauf hinweisen, dass nicht gereinigte Straßenabschnitte oftmals auch zu Problemen bei der Straßenoberflächenent- Wässerung führen können.
Der nicht entfernte Straßenschmutz wird in die Einlaufschächte der Straßenentwässerung gespült und verstopft dabei die Schmutzfangi- be in den Schächten. Dies führt dazu, dass bei starken Regenfällen das anfallende Oberflächenwasser nicht in ausreichendem Maße abfließtund es in der Folge zu Überflutungen kommen kann. Aus dem gleichen Grund sollte auch der bei der Reinigung angefallene Schmutz und Abfall nickt einfach in die Straßeneinlaufschächte gefegt werden.
Wer sich den genauen Wortlaut der Straßenreinigungssatzung nochmals in Erinnerung rufen möchte, kann die entsprechende Satzung während der Dienststunden bei mir einsehen.
Helmut Marx, Ortsbürgermäs
Fahnen gesucht
Die Kapellengemeinschaft, die die Pflege unserer Feldkapelle übernom-1 men hat, möchte im Frühjahr wieder zwei Fahnen auf dem Vorplatz der I Kapelle aufhängen. Wer von Ihnen eine rot-weiße oder gelb-weiße Fall- [ ne besitzt, die er zu diesem Zwecke zur Verfügung stellen möchte, dr bitte ich, sich mit Michael Lenz oder mit mir in Verbindung zu setzen.
Helmut Marx, Ortsbürgermeislii I
Eltern-Kind-Spielkreis Kadenbach
Am Montag, 26.03.2001, findet um 20.00 Uhr ein thematischer Art I unseres Spielkreises in der Unterkirche statt. Thema: Grenzen setzemtl der Erziehung 1
Als Referentin konnten wir die Familientherapeutin Frau Scherer-PräM gewinnen. Alle interessierten Eltern und Erzieher sind herzlich dazueif| geladen. Der Unkostenbeitrag beträgt 4,00 DM.
Tennisclub 1986 Kadenbach e.V.
Zur Vorbereitung auf die neue Tennissaison sind folgende Maßnanro, geplant: Am Freitag, 23.03.2001, ab 16.00 Uhr werden die Plätze aw fräst. Je nach Arbeitsfortschritt werden die Fräsarbeiten am Sam ü 24.03.2001, abgeschlossen. .. .
Am Samstag, 31.03.2001, um 9.30 Uhr werden die Tennisplatz j besandet. Zu diesen Arbeitseinsätzen werden zahlreiche Helfer De J Wir bitten die Mitglieder um tatkräftige Mithilfe. Die Arbeitsstunde i den als Pflichtstunden angerechnet. .
Am 31.03.2001 gegen 14.00 Uhr findet dann ein gemütliches Bei mensein statt. (
Dazu sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen. Diese Vera" tung ersetzt die aus Termingründen ausgefallenen Winterwanae j
Bei starkem Regen müssen die Arbeiten evtl, kurzfristig versi yy den. In diesem Fall informieren Sie sich bitte bei den Vorstandsmi y
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Aktiven für ihren Einsatz danken, dennjdasJSammelergebnis’’ zeigteauc^
in diesem Jahr wieder die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Ich'mfwT
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