Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

24

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Höh - 3. Erweiterung Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat die Aufstellung des o. a. Bebau­ungsplanes am 22.01.2000 als Satzung beschlossen. Der Bebauungs­plan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 08.03.2001 (Az. 6/60-610/4.68.10) genehmigt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebau­ungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Aüyiferr>v X

2.BA

' If

Auf der Hoh

1.. ,

(sberg i

-- *

'EWBAHCHQEmEINOE UOXTA8AU"

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei.dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn 1.

2.

yill i hoi il, vvci u i

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunq die r migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der c * ^ verletzt worden sind oder Satzung

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörn Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung <jerVerfah e " oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung s ' Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung bearfin! Unter schriftlich geltend gemacht hat. y aen soll,

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht cm, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese! i zung geltend machen. 6r| et-

Kadenbach, 13.03.2001 hielmut Marx, Ortsbürgermei^,

Rückblick: AktionSaubere Landschaft

Erfreulich groß war die Anzahl derer, die die diesjährige AktionSanh Landschaft des Verkehrsvereins durch ihre Teilnahme tatkräftin m stützten. Über vierzig Teilnehmer hatten sich am vergangenen Sam?' eingefunden, um unsere Feldflur von Unrat und Abfällen zu bef? Erfreulicherweise waren neben den Aktiven des VVK auch viele anri Mitbürger, insbesondere viele Jugendliche bereit, ihre Freizeit in h 6 Dienst einer guten Sache zu stellen. aen

Spo

FUSS

I.Ma

Am ist um Althe Die A geger

Die Organisatoren werteten dies als Beweis eines geschärften Uitiwpii bewusstseins, aber auch der Bereitschaft, gemeinnützige Aufqaben übernehmen. Im Namen der Organisatoren vom VVK möchte ich *

a i,ti,(üf ihmrt Pincat7 rlankpn rlpnn da«;f^ammolarnöhn;«n . dl

IIMJICOCMI UUIU ~ ----....C, »Ul niO

mich aber auch an dieser Stelle ganz herzlich beim VVK bedanken tiw in gewohnter Weise für einen reibungslosen Verlauf der VeranstaC sorgte und zudem wieder alle Teilnehmer mit einem herzhaften Mittag

essen beköstigte.

Helmut Marx, Ortsbürgemiste,

Hinweis auf Straßenreinigungspflicht

Zu Beginn des Frühjahres möchte ich wieder einmal an die Straßenreini- gungspflicht erinnern.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Sat­zung verweisen, wonach jeder Grundstückseigentümer entlang seines Grundstückes, ob bebaut oder unbebaut, der wöchentlichen Straßenrei­nigungspflicht nachzukommen hat.

Die Erhaltung eines gepflegten und sauberen Ortsbildes ist sicherlich ein unumstrittenes Ziel aller Einwohner. Um dies zu gewährleisten ist es jedoch erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer sich der wöchent­lichen Straßenreinigung verpflichtet fühlen und diese Aufgabe, die sicher­lich nicht sehr viel Mühe erfordert, auch regelmäßig erfüllen. Außerdem darf ich auch darauf hinweisen, dass nicht gereinigte Straßen­abschnitte oftmals auch zu Problemen bei der Straßenoberflächenent- Wässerung führen können.

Der nicht entfernte Straßenschmutz wird in die Einlaufschächte der Straßenentwässerung gespült und verstopft dabei die Schmutzfangi- be in den Schächten. Dies führt dazu, dass bei starken Regenfällen das anfallende Oberflächenwasser nicht in ausreichendem Maße abfließtund es in der Folge zu Überflutungen kommen kann. Aus dem gleichen Grund sollte auch der bei der Reinigung angefallene Schmutz und Abfall nickt einfach in die Straßeneinlaufschächte gefegt werden.

Wer sich den genauen Wortlaut der Straßenreinigungssatzung nochmals in Erinnerung rufen möchte, kann die entsprechende Satzung während der Dienststunden bei mir einsehen.

Helmut Marx, Ortsbürgermäs

Fahnen gesucht

Die Kapellengemeinschaft, die die Pflege unserer Feldkapelle übernom-1 men hat, möchte im Frühjahr wieder zwei Fahnen auf dem Vorplatz der I Kapelle aufhängen. Wer von Ihnen eine rot-weiße oder gelb-weiße Fall- [ ne besitzt, die er zu diesem Zwecke zur Verfügung stellen möchte, dr bitte ich, sich mit Michael Lenz oder mit mir in Verbindung zu setzen.

Helmut Marx, Ortsbürgermeislii I

Eltern-Kind-Spielkreis Kadenbach

Am Montag, 26.03.2001, findet um 20.00 Uhr ein thematischer Art I unseres Spielkreises in der Unterkirche statt. Thema: Grenzen setzemtl der Erziehung 1

Als Referentin konnten wir die Familientherapeutin Frau Scherer-PräM gewinnen. Alle interessierten Eltern und Erzieher sind herzlich dazueif| geladen. Der Unkostenbeitrag beträgt 4,00 DM.

Tennisclub 1986 Kadenbach e.V.

Zur Vorbereitung auf die neue Tennissaison sind folgende Maßnanro, geplant: Am Freitag, 23.03.2001, ab 16.00 Uhr werden die Plätze aw fräst. Je nach Arbeitsfortschritt werden die Fräsarbeiten am Sam ü 24.03.2001, abgeschlossen. .. .

Am Samstag, 31.03.2001, um 9.30 Uhr werden die Tennisplatz j besandet. Zu diesen Arbeitseinsätzen werden zahlreiche Helfer De J Wir bitten die Mitglieder um tatkräftige Mithilfe. Die Arbeitsstunde i den als Pflichtstunden angerechnet. .

Am 31.03.2001 gegen 14.00 Uhr findet dann ein gemütliches Bei mensein statt. (

Dazu sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen. Diese Vera" tung ersetzt die aus Termingründen ausgefallenen Winterwanae j

Bei starkem Regen müssen die Arbeiten evtl, kurzfristig versi yy den. In diesem Fall informieren Sie sich bitte bei den Vorstandsmi y

«hoben«*

Sprc

mont£ donne im Ge

Aktiven für ihren Einsatz danken, dennjdasJSammelergebnis zeigteauc^

in diesem Jahr wieder die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Ich'mfwT

:-u _-i r-\ Cföllö nor»7 \/\/u ^

Firtr

Einge zur Ei

Inforrr

Pfar

Famil

Nach detwi seit ei der F< geger lottine die ai Projel schlin undZ denS die Sc könne

I Spo Jahri

Died

fUhrir

Igend 1-Eri [führe | Beric fsenpi ge ai [wähl [12. V [Antra [zung |5633 [ein d