Einzelbild herunterladen

Nr. 11/2001

_

r

Antrag auf Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2000/2001

An

Verbandsgemeindeverwaltung Fachbereich 5 - Sozialverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8

13

-,

Eingangsstempel

oder an Ihre(n)

Ortsbürgermeister(in)

(zur Weiterleitung an die Verbandsgemeindeverwaltung)

56410 Montabaur

Zur Gewährung des Heizkostenzuschusses ist eine Übermittlung und Verwertung von Daten unter den Voraussetzungen des § 69 Absatz 1 Nr. 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch zu­lässig. Die Angaben werden mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls für statistische Zwecke verwertet.

Betragsangaben bitte in Deutsche Mark

I. Persönliche Verhältnisse des/der Antragstellers/in

Name, Vorname

Geburtsname, wenn abweichend

Geburtsdatum

Geburtsort

Kreis

Familienstand

Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Haus-Nr.)

II. Weitere im Haushalt lebende Personen

1

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

2

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

3

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

4

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

5

Name, Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsverhältnis z. Antragsteller/in

)ie weiteren Personen bitte auf besonderem Blatt auffuhren!

I

1

I

1

I

I

I

I

I

1

1

1

1

I

I

I

III. Wurde Wohngeld für mindestens drei aufeinander folgende Monate in der Zeit

vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 bewilligt? Oja O nein

IV. Ich erhalte Ausbildungsförderung nach BAföG tt nein Ä ja, wohne bei den Eltern O nein Oja

Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld O nein O ja, wohne bei den Eltern O nein Oja

V. Ich/Wir haben bereits Heizkostenzuschuss bei einer anderen Stelle beantragt bzw. von

einer anderen Stelle erhalten Onein Oja

Wo bzw. von wem?

Hinweis : Die nachstehenden Angaben zu den Einkommensverhältnissen sind nicht erforderlich bei Empfängern von Ausbildungsförderung j nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III (Ausbildungsförderung nach dem |

BAföG oder SGB III) die allein stehen oder ausschließlich ebenfalls Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder SGB III |

beziehenden Familienmitgliedern zusammenwohnen, soweit in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2000 bis zum 31. März 2001 Aus- |

_ bildunusförderum* nach dem RAfnfi oder SGB III für mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate bezogen wird. _ : _ ,

__I

L