Nr. 11/2001
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Pflegedienste
Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf
rvnndoflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505
Funktelefon 0171/4945275
Praxis für ambulante Dienste, Esther C. Seldenrijk
Niedererbach, Telefon.06485/911774
Wir pflegen Sie zu festen Zeiten. - Beraten, versorgen, pflegen -
Hauskrankenpflegedienst “ANNE“
Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24Stunden Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus, 56235 Ransbach-Baumbach. 02623/807241
Caritas-Sozialstationen (AHZ)
Wir leisten:
Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.
Sozialstation (AHZ) Montabaur
phiiipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur
Telefon:.02602/1606-21
Mobilfunk:.0171/9723348
E-Mail:.SSt_MT @ caritas-westerwald.de
Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:
Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nomborn, Nentershausen, Heilberscheid, Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinholbach), Boden
Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod
Telefon:.06435/961255
Mobilfunk:.0171/9723349
E-Mail:. SSt_Wd@caritas-westerwald.de
PFLEGE-MOBIL Birgit Koch
ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681
SENIORENCENTRUM KATZENELNBOGEN
Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegende Angehörige, Aarstraße 15, 56368 Katzenelnbogen, Telefon 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.
Theodor-Fliedner-Stiftung
Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter
Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirtschaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um die Uhr, Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Fax: 06486/918-123.
e-mail: info@seniorenstift.fliedner.de Interet: http://www.seniorenstift.fliedner.de
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur
Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich.
Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos, Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.
Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/10183 oder 101841.
Praxis für Ernährungsberatung
Petra Malm-Hannappel,
Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
www.mh-ernaehrungsberatung.de .Tel. 06435/548503
... Ihr Weg zu mehr Lebensqualität!
“Öffentl. Bekanntmachungen”
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Bekanntmachung
I. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Landespla- nungsbehörde - hat mit Entscheid vom 01.02.2000 - Az.: 41-433-12-14/S ■das Raumordnungsverfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 08.02.1977 (GVBI. S. 5 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 142 des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325 ff.), für die Errichtung eines OBI Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter in Montabaur, Westerwaldkreis, abgeschlossen.
Das Raumordnungsverfahren hat folgendes Ergebnis:
Die von der Firma HISAG, Projektentwicklung und -Steuerung, Wermelskirchen, im Auftrag der OBI Heimwerkermarkt AG zur raumordnerischen Abstimmung vorgelegte Planung für die Errichtung eines OBI Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter in Montabaur entspricht unter folgenden Maßgaben den Erfordernissen, d. h. den Zielen und Grundsätzen, der Raumordnung und Landesplanung:
L Der Standort des Vorhabens ist in den Bauleitplänen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau- und Heimwerkermarkt/Gartencenter gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung auszuweisen. Der Anteil der innenstadtrelevanten Randsortimente ist auf 10 % der Verkaufsfläche (einschließlich Ausstellungsfläche), maximal 800 qm, zu beschränken. Dies ist durch entsprechende Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung sicherzustellen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der verkehrlichen Anbindung des Sondergebietes an die Zufahrt über den “Alten Galgen” (Staudter Straße, K 82) gutachterlich als Bestandteil der Abwägungsunterlagen zu belegen. Von dem Vorhaben wird eine Altablagerungsstätte tangiert. Hier wird vom Vorhabenträger mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Montabaur, im Vorfeld der Bauleitpla- nung der Umfang und Inhalt des notwendigen Gutachtens geklärt, “je sonstigen in Teil B 3. genannten Aspekte sind bei der weiteren Planung in die Abwägung einzubeziehen.
Durch den raumordnerischen Entscheid werden erforderliche Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstige behördliche Entscheidungen nicht ersetzt.
7. Der raumordnerische Entscheid ist nach einem Zeitraum von 5 Jahren von der zuständigen Landesplanungsbehörde zu überprüfen, wenn bis dahin die qualifizierte Bauleitplanung nicht eingeleitet worden ist.
8. Dieser raumordnerische Entscheid wird als landesplanerische Stellungnahme für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur umgesetzt, die in die laufende Neuaufstellung einfließen kann.
Eines separaten Verfahrens gemäß § 20 LPIG bedarf es nicht mehr. Diese Entscheidung wird von der oberen Landesplanungsbehörde damit begründet, dass die Investitionen der OBI Heimwerkermarkt AG der Stärkung der mittelzentralen Funktion der Stadt Montabaur dienen und das Vorhaben daher im Sinne der einschlägigen Zielaussagen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) III zu befürworten ist.
So wird auch keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion benachbarter zentraler Orte und ihrer Versorgungsbereiche erwartet, was allerdings eine Begrenzung der innenstadtrelevanten Randsortimente erfordert.
II. Dieser raumordnerische Entscheid wird gemäß § 18 Abs. 7 Landesplanungsgesetz in der Zeit vom 05.03.2001 bis 06.04.2001, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags u. mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und kann während dieses Zeitraumes von den Einwohnern und den ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen eingesehen werden.
19.02.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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