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Nr. 11/2001

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Pflegedienste

Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf

rvnndoflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505

Funktelefon 0171/4945275

Praxis für ambulante Dienste, Esther C. Seldenrijk

Niedererbach, Telefon.06485/911774

Wir pflegen Sie zu festen Zeiten. - Beraten, versorgen, pflegen -

HauskrankenpflegedienstANNE

Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24Stunden Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus, 56235 Ransbach-Baumbach. 02623/807241

Caritas-Sozialstationen (AHZ)

Wir leisten:

Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirt­schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste.

Sozialstation (AHZ) Montabaur

phiiipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur

Telefon:.02602/1606-21

Mobilfunk:.0171/9723348

E-Mail:.SSt_MT @ caritas-westerwald.de

Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:

Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nomborn, Nenters­hausen, Heilberscheid, Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinhol­bach), Boden

Molsberger Straße 3 a, 56414 Wallmerod

Telefon:.06435/961255

Mobilfunk:.0171/9723349

E-Mail:. SSt_Wd@caritas-westerwald.de

PFLEGE-MOBIL Birgit Koch

ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681

SENIORENCENTRUM KATZENELNBOGEN

Langzeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen­de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 Katzenelnbogen, Telefon 06486/7006 oder 7007, Fax 06486/6321.

Theodor-Fliedner-Stiftung

Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter

Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirt­schaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um die Uhr, Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Fax: 06486/918-123.

e-mail: info@seniorenstift.fliedner.de Interet: http://www.seniorenstift.fliedner.de

Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur

Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich.

Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos, Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.

Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/10183 oder 101841.

Praxis für Ernährungsberatung

Petra Malm-Hannappel,

Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deut­schen Gesellschaft für Ernährung

www.mh-ernaehrungsberatung.de .Tel. 06435/548503

... Ihr Weg zu mehr Lebensqualität!

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Bekanntmachung

I. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Landespla- nungsbehörde - hat mit Entscheid vom 01.02.2000 - Az.: 41-433-12-14/S das Raumordnungsverfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 08.02.1977 (GVBI. S. 5 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 142 des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landes­verwaltung vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325 ff.), für die Errichtung eines OBI Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter in Montabaur, Wester­waldkreis, abgeschlossen.

Das Raumordnungsverfahren hat folgendes Ergebnis:

Die von der Firma HISAG, Projektentwicklung und -Steuerung, Wermels­kirchen, im Auftrag der OBI Heimwerkermarkt AG zur raumordnerischen Abstimmung vorgelegte Planung für die Errichtung eines OBI Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter in Montabaur entspricht unter fol­genden Maßgaben den Erfordernissen, d. h. den Zielen und Grundsät­zen, der Raumordnung und Landesplanung:

L Der Standort des Vorhabens ist in den Bauleitplänen als Sonderge­biet mit der Zweckbestimmung Bau- und Heimwerkermarkt/Garten­center gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung auszuweisen. Der Anteil der innenstadtrelevanten Randsortimente ist auf 10 % der Verkaufsfläche (einschließlich Ausstellungsfläche), maximal 800 qm, zu beschränken. Dies ist durch entsprechende Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung sicherzustellen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Leistungsfähig­keit und Sicherheit der verkehrlichen Anbindung des Sondergebie­tes an die Zufahrt über denAlten Galgen (Staudter Straße, K 82) gutachterlich als Bestandteil der Abwägungsunterlagen zu belegen. Von dem Vorhaben wird eine Altablagerungsstätte tangiert. Hier wird vom Vorhabenträger mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall­wirtschaft und Bodenschutz, Montabaur, im Vorfeld der Bauleitpla- nung der Umfang und Inhalt des notwendigen Gutachtens geklärt, je sonstigen in Teil B 3. genannten Aspekte sind bei der weiteren Planung in die Abwägung einzubeziehen.

Durch den raumordnerischen Entscheid werden erforderliche Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstige behördliche Ent­scheidungen nicht ersetzt.

7. Der raumordnerische Entscheid ist nach einem Zeitraum von 5 Jah­ren von der zuständigen Landesplanungsbehörde zu überprüfen, wenn bis dahin die qualifizierte Bauleitplanung nicht eingeleitet wor­den ist.

8. Dieser raumordnerische Entscheid wird als landesplanerische Stel­lungnahme für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur umgesetzt, die in die laufende Neuauf­stellung einfließen kann.

Eines separaten Verfahrens gemäß § 20 LPIG bedarf es nicht mehr. Diese Entscheidung wird von der oberen Landesplanungsbehörde damit begründet, dass die Investitionen der OBI Heimwerkermarkt AG der Stär­kung der mittelzentralen Funktion der Stadt Montabaur dienen und das Vorhaben daher im Sinne der einschlägigen Zielaussagen des Landes­entwicklungsprogramms (LEP) III zu befürworten ist.

So wird auch keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion benach­barter zentraler Orte und ihrer Versorgungsbereiche erwartet, was allerdings eine Begrenzung der innenstadtrelevanten Randsortimen­te erfordert.

II. Dieser raumordnerische Entscheid wird gemäß § 18 Abs. 7 Landes­planungsgesetz in der Zeit vom 05.03.2001 bis 06.04.2001, bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (mon­tags, dienstags u. mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, frei­tags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und kann während dieses Zeitraumes von den Einwohnern und den ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen eingesehen werden.

19.02.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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