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Wochenblatt VG Montabaur

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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 14.02.2001

Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Umlegung für das Baugebiet Im Boden

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Eilentscheidung über die Umlegung für das BaugebietIm Boden vom 22.12.2000.

Im Boden

Aufstellung des Bebauungsplanes

Der Ortsgemeinderatstimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungs­planesIm Boden einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeich­nerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat die Auf­stellung des BebauungsplanesIm Boden" einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als Satzung.

Erschließung des Buchenweges

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Buchenweg in der in dem Vermerk der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom 26.01.2001 beschrie­benen Form wie folgt zu erschließen:

Vom Kreuzungsbereich Rebstock/Buchenweg erfolgt die Erschließung im Bereich der beiden bebauten Grundstücke im Fertigausbau. Dabei wird der Gehweg mit 1,50 m Breite (Richtung Friedhof gesehen) linksseitig ange­ordnet. Der Gehweg wird mit der Pflasterart befestigt, welche bereits im Buchenweg verlegt wurde. Gehweg und Straße sollen höhengleich aus­gebaut werden. Der Fahrbereich der Straße wird asphaltiert. Im Bereich der noch unbebauten Grundstücke wird folgende Vorgehensweise gewählt:

Im linken Gehwegbereich wird nur der Unterbau eingebaut, die spätere Pflasterung erfolgt z. B. mit Fertigausbau des Neubaugebietes in einigen Jahren. Der Fahrbahnbereich wird als Baustraße ausgebaut, entspre­chend den Vorgaben im Neubaugebiet mit einer bituminösen Tragschicht. Diese Tragschicht soll an den vorhandenen Asphalt im Bereich der Park­plätze angebaut werden. Die bestehenden Parkplätze verbleiben vorerst in ihrem jetzigen Ausbauzustand. Unterbau und Befestigung werden im Rahmen des späteren Fertigausbaus vorgesehen.

Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2001 auf 330 % erhöht.

Umbau und Sanierung der alten Schule/ Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 42; Information zum Bewilligungsbescheid der Lan­deszuwendung und weiteres Vorgehen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde beantragt, 1. das bisherige Kon­zept mit der Sanierung des Gebäudes wird weiter verfolgt bzw. 2. ein neu­es Gebäude wird erstellt und damit die bisherigen Maßnahmen eingestellt.

Der Ortsgemeinderat entschied sich für die Beibehaltung des bisherigen Konzeptes. Da sich der Ortsgemeinderat nicht ausschließlich über das vorgelegte Konzept einigen konnte, wurde festgelegt, einen Ausschuss bilden, der folgendes zu klären hat:

a) Ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, die im Obergeschoss vorgesehene Wohnung überhaupt auszubauen bzw. zu renovieren.

b) Die Gestaltung der unteren Etage soll so ausgeführt werden, dass bei Bedarf später die Möglichkeit besteht, eine Erweiterung dieses Gebäu­des (evtl. Anbau eines Saales) zu gewährleisten.

MGVCäcilia Horbach e.V.

Am Freitag, 09.03.2001, beginnt die Probe um 18.30 Uhr für die Bässe und um 19.15 Uhr für die Tenöre.

Mitteilung!

Am Freitag, 06.04.2001, veranstaltet der MGVCäcilia Horbach e.V. ein Bene­fizkonzert für die Krebsstation in Freiburg. Das Konzert findet in der Pfarrkir­che in Gackenbach statt. Wir hoffen auf ein großes Interesse und weil wir kei­nen Eintritt erheben werden, bitten wir nach dem Konzert um eine Spende.

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Kapellenstraße 5

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784

Fax .06439/901807

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466

Vermietung Grillhütte.06439/7414

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderat aB Hübingen vom 13.02.2001 s

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschied

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Berattm ** Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushalt^ Ul 2001 an. SSa S

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmunn Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgeleat ki E rläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zir mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. 4Ustmi '

Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: 9öes

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.j e 640.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 598.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folqt fest gelegt:

Grundsteuer A.269 vH

Grundsteuer B.317vH

Gewerbesteuer.330 vH

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 DM

für jeden weiteren Hund.100,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Ortsgemeinde Hübingen zum 31.12.2000 über Rücklagenmittel in Höhe von rd. 600.000.00 DM verfügen kann. Entgegen der ursprüngli­chen Planung, die eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Haushaltsausgleichs vorsah, führten Einsparungen quer durch alle Sparten des Haushaltes, der Verkauf von mehreren Bau­grundstücken im BaugebietOberm Görgengarten sowie des Anwesens Kapellenstraße 9 zu dieser überaus erfreulichen finanziellen Entwicklung, die letztlich eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 260.000.00 DM zur Folge hat.

Die Ortsgemeinde Hübingen bleibt auch weiterhin schuldenfrei.

Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde Hübingen schuldenfrei ist und der Umstand, dass zusätzlich erhebliche Rücklagenmittel vorgehalten wer­den können, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Haushaltes 2001 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre.

Haushalt 2001

Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 1.238.000,00 DM. Hier­von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 640.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 598.000,00 DM.Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 ist somit ein Anstieg des Haushalts­volumens um 362.000,00 DM zu verzeichnen. Im Haushaltsplan 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000,00 DM ver­anschlagt. Eine Kreditermächtigung wurde wie in den Vorjahren nichtvor­gesehen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 619.000,00 DM um 21.000,00 DM auf 640.000,00 DM. Ursächlich hierfür sind Ausgabesteigerungen in diesem Haushaltsteil. Insbesondere wirken sich die Mehrbelastungen durch Umlagen im Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen nachteilig auf den Haushalt der Ortsgemeinde aus. Die Einnahmeausfälle im Bereich dieses Unterabschnittes sind deutlich niedriger als bei vergleichbaren Ortsgemeinden.Das Gesamteinnahmesoll des erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 419.860,00 DM bildet mit 65,60 v. H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einnahmen resultieren aus

Erstattungen; Zuweisungen.1,72 v.H.

Gebühren.1,56 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.17,26 v.H.

sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen .9,56 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Zuführung vom Vermögenshaushalt.4,30 v.H.

Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnunge ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgabe und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verw tungshaushaltes haben.

Prozentanteil 2001

1. Personalausgaben.14,99 v.H-

2. Verwaltungs- und

Betriebsausgaben.28,74 V,H '

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