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Wochenblatt VG Montabaur
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 14.02.2001
Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Umlegung für das Baugebiet “Im Boden”
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Eilentscheidung über die Umlegung für das Baugebiet “Im Boden” vom 22.12.2000.
‘Im Boden”
Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Ortsgemeinderatstimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden” einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Boden" einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als Satzung.
Erschließung des Buchenweges
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Buchenweg in der in dem Vermerk der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom 26.01.2001 beschriebenen Form wie folgt zu erschließen:
Vom Kreuzungsbereich Rebstock/Buchenweg erfolgt die Erschließung im Bereich der beiden bebauten Grundstücke im Fertigausbau. Dabei wird der Gehweg mit 1,50 m Breite (Richtung Friedhof gesehen) linksseitig angeordnet. Der Gehweg wird mit der Pflasterart befestigt, welche bereits im Buchenweg verlegt wurde. Gehweg und Straße sollen höhengleich ausgebaut werden. Der Fahrbereich der Straße wird asphaltiert. Im Bereich der noch unbebauten Grundstücke wird folgende Vorgehensweise gewählt:
Im linken Gehwegbereich wird nur der Unterbau eingebaut, die spätere Pflasterung erfolgt z. B. mit Fertigausbau des Neubaugebietes in einigen Jahren. Der Fahrbahnbereich wird als Baustraße ausgebaut, entsprechend den Vorgaben im Neubaugebiet mit einer bituminösen Tragschicht. Diese Tragschicht soll an den vorhandenen Asphalt im Bereich der Parkplätze angebaut werden. Die bestehenden Parkplätze verbleiben vorerst in ihrem jetzigen Ausbauzustand. Unterbau und Befestigung werden im Rahmen des späteren Fertigausbaus vorgesehen.
Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2001 auf 330 % erhöht.
Umbau und Sanierung der alten Schule/ Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 42; Information zum Bewilligungsbescheid der Landeszuwendung und weiteres Vorgehen
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde beantragt, 1. das bisherige Konzept mit der Sanierung des Gebäudes wird weiter verfolgt bzw. 2. ein neues Gebäude wird erstellt und damit die bisherigen Maßnahmen eingestellt.
Der Ortsgemeinderat entschied sich für die Beibehaltung des bisherigen Konzeptes. Da sich der Ortsgemeinderat nicht ausschließlich über das vorgelegte Konzept einigen konnte, wurde festgelegt, einen Ausschuss bilden, der folgendes zu klären hat:
a) Ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, die im Obergeschoss vorgesehene Wohnung überhaupt auszubauen bzw. zu renovieren.
b) Die Gestaltung der unteren Etage soll so ausgeführt werden, dass bei Bedarf später die Möglichkeit besteht, eine Erweiterung dieses Gebäudes (evtl. Anbau eines Saales) zu gewährleisten.
MGV “Cäcilia” Horbach e.V.
Am Freitag, 09.03.2001, beginnt die Probe um 18.30 Uhr für die Bässe und um 19.15 Uhr für die Tenöre.
Mitteilung!
Am Freitag, 06.04.2001, veranstaltet der MGV “Cäcilia” Horbach e.V. ein Benefizkonzert für die Krebsstation in Freiburg. Das Konzert findet in der Pfarrkirche in Gackenbach statt. Wir hoffen auf ein großes Interesse und weil wir keinen Eintritt erheben werden, bitten wir nach dem Konzert um eine Spende.
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784
Fax .06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466
Vermietung Grillhütte.06439/7414
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderat aB Hübingen vom 13.02.2001 s
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2001 einstimmig verabschied
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Berattm ** Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushalt^ Ul 2001 an. SSa S
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmunn Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgeleat ki E rläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zir mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. 4Ustmi '
Die Haushaltssatzung 2001, die die summarische Zusammenfassung Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: 9öes
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.j e 640.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 598.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2001 wie folqt fest gelegt:
Grundsteuer A.269 vH
Grundsteuer B.317vH
Gewerbesteuer.330 vH
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 DM
für jeden weiteren Hund.100,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2001 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Ortsgemeinde Hübingen zum 31.12.2000 über Rücklagenmittel in Höhe von rd. 600.000.00 DM verfügen kann. Entgegen der ursprünglichen Planung, die eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Haushaltsausgleichs vorsah, führten Einsparungen quer durch alle Sparten des Haushaltes, der Verkauf von mehreren Baugrundstücken im Baugebiet “Oberm Görgengarten” sowie des Anwesens Kapellenstraße 9 zu dieser überaus erfreulichen finanziellen Entwicklung, die letztlich eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 260.000.00 DM zur Folge hat.
Die Ortsgemeinde Hübingen bleibt auch weiterhin schuldenfrei.
Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde Hübingen schuldenfrei ist und der Umstand, dass zusätzlich erhebliche Rücklagenmittel vorgehalten werden können, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Haushaltes 2001 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre.
Haushalt 2001
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 1.238.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 640.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 598.000,00 DM.Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 ist somit ein Anstieg des Haushaltsvolumens um 362.000,00 DM zu verzeichnen. Im Haushaltsplan 2001 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000,00 DM veranschlagt. Eine Kreditermächtigung wurde wie in den Vorjahren nichtvorgesehen.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 619.000,00 DM um 21.000,00 DM auf 640.000,00 DM. Ursächlich hierfür sind Ausgabesteigerungen in diesem Haushaltsteil. Insbesondere wirken sich die Mehrbelastungen durch Umlagen im Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen nachteilig auf den Haushalt der Ortsgemeinde aus. Die Einnahmeausfälle im Bereich dieses Unterabschnittes sind deutlich niedriger als bei vergleichbaren Ortsgemeinden.Das Gesamteinnahmesoll des erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 419.860,00 DM bildet mit 65,60 v. H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Weitere Einnahmen resultieren aus
Erstattungen; Zuweisungen.1,72 v.H.
Gebühren.1,56 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.17,26 v.H.
sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen .9,56 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Zuführung vom Vermögenshaushalt.4,30 v.H.
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnunge ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgabe und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verw tungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2001
1. Personalausgaben.14,99 v.H-
2. Verwaltungs- und
Betriebsausgaben.28,74 V,H '
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