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VG Montabaur

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Nr. 9/2001

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f nnnnerstag. 08.03.2001 findet um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des SöeWses Gackenbach eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

KSlhSassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen- I c , haf t Gackenbach in Anlehnung an die Mustersatzung für Jaqd- nenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUFV Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der yncchlaqserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand qem. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung;

Verschiedenes

Ulrich Weidenfeiler, Jagdvorsteher c neladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer fin Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Ermächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd- nosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Kandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­einen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft Uehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos- clnschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd- nossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- Lossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben.

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nie Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbands- nemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher Ulrich Weidenfeiler, Halfterweg 16, 56412 Gackenbach während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

Wo ist das Gemeindehaus?

Die Dienststunden des Ortsbürgermeisters und die Sitzungen des Orts­gemeinderates finden im Gemeindehaus statt.Ja, wo ist denn das, das Gemeindehaus? So oder ähnlich fragen des öfteren Neubürgerinnen und Neubürger. Also hier noch einmal die Auflösung des Rätsels:

Das Gemeindehaus befindet sich im Unterdorf, Im Wiesengrund 1, in dem schönen Fachwerkhaus unmittelbar vor dem GasthausZum Wiesen- grund. Den Ortsbürgermeister erreichen Sie dort während der Dienst­stunden freitags von 19.00 bis 20.00 Uhr.

Und noch etwas: Im Gemeindehaus liegt für alle Neubürgerinnen und Neubür­gereine Informationsschrift bereit, in der alles Wissenswerte über Gacken­bach, Dies und Kirchähr, die Vereine, die sozialen, kirchlichen und kulturel­len Einrichtungen usw. enthalten ist. Schauen Sie einfach einmal herein!

Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Jagdgenossenschaft Horbach

Am Montag, 12.03.2001, findet um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt in Hor­bach eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Tagesordnung:

1 Wahl des Jagdvorstandes

2. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen­schaft Horbach in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenos­senschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)

3. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung

4. Verschiedenes

Winfried Wilhelmi, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben. Hinweis

Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während den Öffnungszeiten der Ver­bandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und Jagdvor­steher Winfried Wilhelmi, Auf der Heide 5, 56412 Horbach während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.

Baumschnitt kann gelagert werden

Ich weise darauf hin, dass Baumschnitt auf derKoppel gelagert werden kann. Der Lagerplatz ist an jedem 1. Samstag im Monat von 13.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Größere Mengen können nur nach Rücksprache mit unserem Gemeindearbeiter Heribert Wilhelmi abgegeben werden. Ich bit­te die Öffnungszeiten einzuhalten, denn nur so kann sichergestellt wer­den, dass keine unrechtmäßigen Ablagerungen erfolgen.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

MGVCacilia Horbach

Am Freitag, 02.03.2001, beginnt die Probe für die Tenöre um 18.30 Uhr und für die Bässe um 19.15 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

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Kinderspielplätze in Gackenbach bald wieder spitze

Nachdem bereits im letzten Herbst mit der Umgestaltung des Kinderspielplat­zes in Gackenbach in einen natumahen Erlebnisspielraum begonnen wurde, steht nunmehr auch für den Kinderspielplatz in Dies eine Neugestaltung an. Sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen wird die bauausführende Fir­ma und das Planungsbüro mit Nachdruck die Fertigstellung des naturnahen Erlebnisraumes in Gackenbach vorantreiben. Die anstehenden Erd- und Fundamentierungsarbeiten konnten leider in den letzten Wochen wetterbe­dingt nicht ausgeführt werden. Nachdem die Spielgeräte dann montiert sind, wäre es wünschenswert, dass die Eltern und Kinder - natürlich mit Unter­stützung des Gemeinderates - sich an den Pflanzarbeiten beteiligen. Auf die entsprechenden Termine werde ich rechtzeitig im Wochenblatt hinweisen. DerOrtsgemeinderat hatte für die Erneuerung des Spielplatzes in Dies einen finanziellen Rahmen in Höhe von 15.000 DM vorgegeben. Bei einem Tref­fen der Gemeindespitze - Ortsbeigeordnete und Ortsbürgermeister - mit inter­essierten Eltern wurde eine Spielanlage ausgesucht, die kurzfristig bestellt und nach Auslieferung aufgebaut worden soll. Allerdings wird die Lieferzeit <&6 Wochen betragen. Einige vorbereitende Maßnahmen - Abbau der noch vorhandenen Spielgeräte, Vorbereitung des Unterbodens etc. - sollen auch vorab in Eigenleistung mit den Eltern vorgenommen werden. Auch auf diese Termine werde ich rechtzeitig im Wochenblatt hinweisen. feb bin zuversichtlich, dass die Dieser und Gackenbacher Kinder sich schon bald wieder auf den neuen Spielanlagen austoben können.

Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

rechstunde des Ortsbürgermeisters

Jjenstags. 3 i-VOn 1 8.00 bis 19.30 Uhr

«emeindeverwaltunq ...Z...Telefon: 06439/7435

Jtsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404

9egeben 9en werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Kapellenstraße 5

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784

Fax.06439/901807

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle. 06439/6128

Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466

Vermietung Grillhütte.06439/7414

Freizeitmannschaft Hübingen

Ausflug zum Altstadtfest nach Speyer vom 08. bis 09.09.2001. Anmel­dungen bis 03.03.2001 bei Klaus Hahn, Im Grund 2, Tel. 06439/6831.

Einmal im Jahr sind die Kleinsten ganz groß

Unsere Kinderfastnacht in Hübingen entwickelt sich mehr und mehr zu einem besonderen karnevalistischen Höhepunkt während der tollen Tage. Es ist schon beeindruckend, wie sich, angefangen von unseren Kinder- qartenkindern, unsere Kids einem von Jahr zu Jahr größeren Publikum in unserer Buchfinkenlandhalle mit ihrem zweistündigen Programm prä­sentieren. Also ihr jungen Fastnächten Vielen Dank für eure tollen Tän­ze die vielen life gesungenen Lieder, die professionell präsentierten Sket­che und die fernsehreife Moderation. Das war einfach spitze! Mit solch einem karnevalistischen Nachwuchs brauchen wir uns um die Hübinger Fastnacht keine Zukunftssorgen zu machen. Da hat Euer Schlusslied so richtig gepasst: Es war so schön und auch so toll, die Halle war mal wie­der voll Es hat uns viel Spaß gemacht und wir haben viel gelacht, dieser Tag der war doch megastark. In unserm Dorf da ist was los, wir feiern