VG Montabaur
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f Haenossenschaft Gackenbach
f nnnnerstag. 08.03.2001 findet um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des SöeWses Gackenbach eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
KSlhSassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossen- I c , haf t Gackenbach in Anlehnung an die Mustersatzung für Jaqd- nenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUFV Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der yncchlaqserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand qem. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung;
Verschiedenes
Ulrich Weidenfeiler, Jagdvorsteher c neladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer fin Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken’ mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Ermächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd- nosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Kandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vereinen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft Uehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos- clnschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd- nossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- Lossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben.
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nie Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 1 ) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während der Öffnungszeiten der Verbands- nemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher Ulrich Weidenfeiler, Halfterweg 16, 56412 Gackenbach während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.
Wo ist das Gemeindehaus?
Die Dienststunden des Ortsbürgermeisters und die Sitzungen des Ortsgemeinderates finden im Gemeindehaus statt. “Ja, wo ist denn das, das Gemeindehaus?” So oder ähnlich fragen des öfteren Neubürgerinnen und Neubürger. Also hier noch einmal die Auflösung des Rätsels:
Das Gemeindehaus befindet sich im Unterdorf, Im Wiesengrund 1, in dem schönen Fachwerkhaus unmittelbar vor dem Gasthaus “Zum Wiesen- grund”. Den Ortsbürgermeister erreichen Sie dort während der Dienststunden freitags von 19.00 bis 20.00 Uhr.
Und noch etwas: Im Gemeindehaus liegt für alle Neubürgerinnen und Neubürgereine Informationsschrift bereit, in der alles Wissenswerte über Gackenbach, Dies und Kirchähr, die Vereine, die sozialen, kirchlichen und kulturellen Einrichtungen usw. enthalten ist. Schauen Sie einfach einmal herein!
Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Jagdgenossenschaft Horbach
Am Montag, 12.03.2001, findet um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt in Horbach eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
1 ■ Wahl des Jagdvorstandes
2. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Horbach in Anlehnung an die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (MUF)
3. Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand, gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
4. Verschiedenes
Winfried Wilhelmi, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben. Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 2) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während den Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher Winfried Wilhelmi, Auf der Heide 5, 56412 Horbach während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Ferner können die Unterlagen zu TOP 1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126-134, oder per E- Mail unter der Adresse MWeisser@Montabaur.de angefordert werden.
Baumschnitt kann gelagert werden
Ich weise darauf hin, dass Baumschnitt auf der “Koppel” gelagert werden kann. Der Lagerplatz ist an jedem 1. Samstag im Monat von 13.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Größere Mengen können nur nach Rücksprache mit unserem Gemeindearbeiter Heribert Wilhelmi abgegeben werden. Ich bitte die Öffnungszeiten einzuhalten, denn nur so kann sichergestellt werden, dass keine unrechtmäßigen Ablagerungen erfolgen.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
MGV “Cacilia” Horbach
Am Freitag, 02.03.2001, beginnt die Probe für die Tenöre um 18.30 Uhr und für die Bässe um 19.15 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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Kinderspielplätze in Gackenbach bald wieder spitze
Nachdem bereits im letzten Herbst mit der Umgestaltung des Kinderspielplatzes in Gackenbach in einen natumahen Erlebnisspielraum begonnen wurde, steht nunmehr auch für den Kinderspielplatz in Dies eine Neugestaltung an. Sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen wird die bauausführende Firma und das Planungsbüro mit Nachdruck die Fertigstellung des naturnahen Erlebnisraumes in Gackenbach vorantreiben. Die anstehenden Erd- und Fundamentierungsarbeiten konnten leider in den letzten Wochen wetterbedingt nicht ausgeführt werden. Nachdem die Spielgeräte dann montiert sind, wäre es wünschenswert, dass die Eltern und Kinder - natürlich mit Unterstützung des Gemeinderates - sich an den Pflanzarbeiten beteiligen. Auf die entsprechenden Termine werde ich rechtzeitig im Wochenblatt hinweisen. DerOrtsgemeinderat hatte für die Erneuerung des Spielplatzes in Dies einen finanziellen Rahmen in Höhe von 15.000 DM vorgegeben. Bei einem Treffen der Gemeindespitze - Ortsbeigeordnete und Ortsbürgermeister - mit interessierten Eltern wurde eine Spielanlage ausgesucht, die kurzfristig bestellt und nach Auslieferung aufgebaut worden soll. Allerdings wird die Lieferzeit <&6 Wochen betragen. Einige vorbereitende Maßnahmen - Abbau der noch vorhandenen Spielgeräte, Vorbereitung des Unterbodens etc. - sollen auch ™ vorab in Eigenleistung mit den Eltern vorgenommen werden. Auch auf diese Termine werde ich rechtzeitig im Wochenblatt hinweisen. feb bin zuversichtlich, dass die Dieser und Gackenbacher Kinder sich schon bald wieder auf den neuen Spielanlagen austoben können.
Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
“rechstunde des Ortsbürgermeisters
Jjenstags. 3 i-VOn 1 8.00 bis 19.30 Uhr
«emeindeverwaltunq .’.’.Z’.’..Telefon: 06439/7435
Jtsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404
9egeben 9en werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784
Fax.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle. 06439/6128
Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439/1466
Vermietung Grillhütte.06439/7414
Freizeitmannschaft Hübingen
Ausflug zum Altstadtfest nach Speyer vom 08. bis 09.09.2001. Anmeldungen bis 03.03.2001 bei Klaus Hahn, Im Grund 2, Tel. 06439/6831.
Einmal im Jahr sind die Kleinsten ganz groß
Unsere Kinderfastnacht in Hübingen entwickelt sich mehr und mehr zu einem besonderen karnevalistischen Höhepunkt während der tollen Tage. Es ist schon beeindruckend, wie sich, angefangen von unseren Kinder- qartenkindern, unsere Kids einem von Jahr zu Jahr größeren Publikum in unserer Buchfinkenlandhalle mit ihrem zweistündigen Programm präsentieren. Also ihr jungen Fastnächten Vielen Dank für eure tollen Tänze die vielen life gesungenen Lieder, die professionell präsentierten Sketche und die fernsehreife Moderation. Das war einfach spitze! Mit solch einem karnevalistischen Nachwuchs brauchen wir uns um die Hübinger Fastnacht keine Zukunftssorgen zu machen. Da hat Euer Schlusslied so richtig gepasst: Es war so schön und auch so toll, die Halle war mal wieder voll Es hat uns viel Spaß gemacht und wir haben viel gelacht, dieser Tag der war doch megastark. In unserm Dorf da ist was los, wir feiern

