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Wochenblatt VG Montabaur

Discofox-Tanzkurs

Ab Donnerstag, 01,03.2001, 20.30 Uhr veranstaltet der Tanzclub Höhn- Oellingen wieder einen Discofox-Kurs im Tanzlokal Korallenriff in Höhn- Oellingen.

Qinnioc i mri Paprp <?ind herzlichst willkommen. Infos unter Tel. 02630/966166.

Montabaur

Kulturamt Westerburg 56452 Westerburg

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Flurbereinigungsverfahren Holler Az.: VV2474H-HA.1.1 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigungsverfahren Holler Klärung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse Durch Beschluß vom 26.07.1999 wurde die Einleitung des o.a. Flurbe­reinigungsverfahrens angeordnet.

Wie jetzt festgestellt werden konnte, stimmen in zahlreichen Fällen die tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr mit dem Inhalt des Grundbuches überein, insbesondere sind noch Grundstücke auf den Namen Verstor­bener eingetragen, andere Grundstücksübertragungen durch Kauf, Tausch oder unentgeltliche Abtretung (Schenkung) sind noch nicht im Grundbuch übernommen. Ferner sind noch Grundpfandrechte und Bela­stungen im Grundbuch verzeichnet, die nur noch grundbuchmäßig beste­hen, in Wirklichkeit aber schon längst getilgt bzw. gegenstandslos gewor­den sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es die Aufgabe der Betei­ligten selbst ist, für eine Berichtigung dieser Abweichungen zu sorgen, damit ihre Rechte im Flurbereinigungsverfahren berücksichtigt, werden können.

Wir weisen weiterhin darauf hin, daß nach der Neuregelung des Kosten­rechts auf dem Gebiet des Grundbuchwesens die Berichtigung des Grund­buches durch Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers dann gebührenfrei ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erb­fall gestellt wird. Soweit für das Berichtigungsverfahren Erbscheine benötigt werden, können die Beteiligten diese zu einer ermäßigten Gebühr erhalten. Es wird empfohlen, von diesen Vergünstigungen weitgehend Gebrauch zu machen.

Wir bitten daher alle an obigem Verfahren Beteiligten, die Rechtsverhält­nisse bezüglich der dem Verfahren unterliegenden Grundstücke unver­züglich einer sorgfältigen Nachprüfung anhand von Grundbuchauszügen, Umschreibungsnachrichten und dergleichen zu unterziehen und sich hier­bei nötigenfalls bei dem Amtsgericht Montabaur - Grundbuchamt - von der Übereinstimmung der Grundbucheintragung von den tatsächlichen Verhältnissen zu überzeugen.

Wir weisen dabei auf Folgendes hin:

Es wird gebeten, eventuell notwendig werdende Erbauseinanderset­zungsverträge, ebenso Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, vor einem Notar zu tätigen. Die Löschung von nicht mehr bestehenden Bela­stungen und Grundpfandrechten bitten wir ebenfalls zu veranlassen.

Um einen Überblick über Art und Umfang der notariellen Verträge zu erhal­ten, bitten wir die Beteiligten, den beurkundenden Notar darauf hinzu­weisen. daß er eine Abschrift der Urkunde dem hiesigen Kulturamt über­senden möge.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß jeder Teilnehmer am o. a. Ver­fahren nur Abfindungen für diejenigen alten Grundstücke beanspruchen kann, die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen stehen.

Norbert Jung

Bekanntmachung

1. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Obere Landespla­nungsbehörde - hat mit Entscheid vom 01.02.2000 - Az.: 41-433-12-14/S - das Raumordnungsverfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 08.02.1977 (GVBI. S. 5 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 142 des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landes­verwaltung vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325 ff.), für die Errichtung eines OBI Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter in Montabaur, Wester­waldkreis, abgeschlossen.

Das Raumordnungsverfahren hat folgendes Ergebnis:

Die von der Firma HISAG, Projektentwicklung und -Steuerung, Wermels­kirchen, im Auftrag der OBI Heimwerkermarkt AG zur raumordnerischen Abstimmung vorgelegte Planung für die Errichtung eines OBI Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter in Montabaur entspricht unter fol­genden Maßgaben den Erfordernissen, d. h. den Zielen und Grundsät­zen, der Raumordnung und Landesplanung:

1 . Der Standort des Vorhabens ist in den Bauleitplänen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau- und Heimwerkermarkt/Gartencenter gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung auszuweisen.

2. Der Anteil der innenstadtrelevanten Randsortimente ist auf 10 % der Verkaufsfläche (einschließlich Ausstellungsfläche), maximal 800 qm, zu

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h^rhränken. Dies ist durch entsprechende Festsetz Sichen Bauleitplanung sicherzustellen.

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3. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die l und Sicherheit der verkehrlichen Anbindung des Sonrw L 9sfäl ^ Zufahrt über denAlten Galgen (Staudter Straße K 821 ^ bie,es a Bestandteil der Abwägungsunterlagen zu belegen. 9 utac hterii C | 1

4. Von dem Vorhaben wird eine Altablagerungsstätte tan vom Vorhabenträger mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft' 11 ^ schaff und Bodenschutz, Montabaur, im Vorfeld der Baul» / Umfang und Inhalt des notwendigen Gutachtens geklärt 61 Pani %

5. Die sonstigen in Teil B 3 genannten Aspekte sind beider«,

nung in die Abwägung einzubeziehen. weiterenF

6. Durch den raumordnerischen Entscheid werden erforde r h migungen, Planfeststellungen und sonstige behördliche Fnto k e " nicht ersetzt.

7. Der raumordnerische Entscheid ist nach einem Zeitraum v i von der zuständigen Landesplanungsbehörde zu überprüfen i dahin die qualifizierte Bauleitplanung nicht eingeleitet worden ist' 1

8. Dieser raumordnerische Entscheid wird als landesplanerische5 I

gnahme für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Veto" meinde Montabaur umgesetzt, die in die laufende NeuaufstellunapVr kann. Eines separaten Verfahrens gemäß § 20 LPIG bedarf es nicht Diese Entscheidung wird von der oberen Landeplanungsbehörffcü begründet, dass die Investitionen der OBI Heimwerkermarkt AG dp kung der mittelzentralen Funktion der Stadt Montabaur dienen und Vorhaben daher im Sinne der einschlägigen Zielaussagen des S entwicklungsprogramms (LEP) III zu befürworten ist. So wirdauchS wesentliche Beeinträchtigung der Funktion benachbarter zentraler ^ und ihrer Versorgungsbereiche erwartet, was allerdings eine Beqrenzu der innenstadtrelevanten Randsortimente erfordert. a

II. Dieser raumordnerische Entscheid wird gemäß § 18 Abs. 7 Land! Planungsgesetz in derzeit vom 05.03.2001 bis 06.04.2001 beider (Beh de, Straße, Zimmer, Bürostunden) öffentlich ausgelegt und kann währe dieses Zeitraumes von den Einwohnern und den ihnen nach § 14Abs und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Person* Vereinigungen eingesehen werden.

19.02.2001 Dr. Possel-Dölken, Bürgern^

Friedhof Montabaur

Es wurden auf dem Friedhof der Stadt Montabaur Blumensträußebzj Gestecke von den Grabstätten entwendet.

Wir bitten Besucher des Friedhofes, auffällige Personen den Friedhoj arbeiten sowie der Friedhofsverwaltung Montabaur zu melden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Friedhofsamt

Schusterjungen Volkssportclub

Am kommenden Wochenende, 24725.02.2001, beteiligen sich dieScftj sterjungen" an folgenden Volkswanderungen:

Villmar mit Start ab 7.00 Uhr an der Schule zur Wanderung über5km,| km und 20 km.

Tiefenbach/Hunsrück mit Wanderstrecken von 10 km und 20 km.

Nur am 25.02.2001 in Bad Laasphe-Banfe mit Start ab 8.00 Uhrind Turnhalle der Grundschule mit Strecken von 5 km und 10 km. Weitere Informationen unter Telefon 02602/2522.

Westerwald-Verein e.V.,

Zweigverein Montabaur 1888 e.V.

Der Westerwald-Verein Montabaur wandert am Sonntag, 25.02.2001, «j Montabaur - Dommertal - Ahrbach - Bildches Eich - Wirzenborn- Mora baur, der Wanderführer ist Hans Zühlke, Telefon 02602/120580, dieWaij derstrecke beträgt 12 km, Treffpunkt: 13.00 Uhr Rathaus, Fußgängerzooj Gäste sind herzlich willkommen.

TG Montabaur

Trainingsausfälle am Karnevalswochenende ,

Von Freitag, 23.02.2001, bis einschließlich Mittwoch, 28.02.2001 (Asm mittwoch), fällt wegen einer Schulveranstaltung und wegen des valswochenendes das gesamte TG-Training aus. Mädchen-Turntraining geändert .rj

Das Fortgeschrittenen-Turntraining der Mädchen am 9i en ^9 u L tag ist in Zukunft anderhalbstündig, und zwar dienstags 1 d.v 1 17.30 Uhr und freitags 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Vereinsmeisterschaften . ^

Vorankündigung: Am Samstag, 17.03.2001, werden in cler Mallen-V^ Sporthalle im Montabaurer Schulzentrum die di^jähngen j m Trant einsmeisterschaften im Geräteturnen, in der Leichtathletik u ^ ^ polinspringen stattfinden. Bitte die genaueren Ausschreibu g eher Stelle hier beachten.

Kinderfastnacht beim TSV it0te

Der TSV Eigendorf lädt alle Kinder aus Eigendorf und Umgang Großeltern u.ä. ein zur Kinderfastnacht beim TSV.

Wann? Fastnachtssonntag, 25.02.2001, 14.30 Uhr Wo? Festhalle Eigendorf