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Gemarkung : Niedererbach
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Nr. 7/2001
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Vergrößerung im Maßstab 1.10.000 ous Oer 7;>p Karte V25.C00
lAm 18.08.2000 hat der örtsgemeinderat von N ed A u f ^ Hahn » als Enderung und Erweiterung des Beba n ^"?®5’ rana wurde von der Kreis-
[Satzung beschlossen. Die Bebauungsplananderungwroa ß Q/4 J3 2)
Verwaltung des Westerwaidkreises am 29.12.2000 (Az. o/o
genehmigt. hp : dpr verbandsgemeinde Mon-
Die Bebauungsplanunterlagen können bei d 56410 Monta-
iabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-A(teroue^^.^ mjttw ^ baur, während der Kernarbeitszeit (montags, ? as n 8 qo bis
■ 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 uh ; Uhr) von
12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags ^°" 8 £ 0b de n Inhalt Bebau- jedermann eingesehen werden. Jedermann kann ungsplanes Auskunft verlangen. .
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in • Nr 1
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der ^' f iften dann un be- und2BauGB bezeichneten Verfahrens- und F° r / l ^5 ,ra ^. b r’j!|gg r . a gg^ ann t. achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines dabre ® . nemac ht worden machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemaent wo ist
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie n|ch^^^ def halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachu 9 9 9 Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind. c „ rm ,. nr erhrif- Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- un ^
ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, rauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 tretenden Ver- uber die Entschädigung von durch den Bebauungspla entspre-
mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erloschen emsp ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ A4 Abs. 3 BauGB (Auszug): . „ n .., pn ndie
J^^hädigung^erechtigte kann Entschädigung ve r ang^- e te n sinc |.
!^ en §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachtei 9 daß er die Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch h ® rb ®^ äriin ü naS nflichti- Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entsc 9 Qen beantragt.
U A4 Abs. 4 BauGB: , • i a h.
^Htschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von bezejch .
l herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Niedererbach, 13.02.2001 Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister
Straßenbeleuchtung Gartenstraße
Im vorderen Bereich der Gartenstraße musste auf Grund mutwilliger Zerstörung in den letzten drei Wochen bei der gleichen Lampe dreimal Birne und Glas gewechselt werden. Die Kosten für Anfahrt der Firma aus Selters, für Material und Arbeitslohn sind so hoch, dass sich die Gemeinde außer Stande sieht, diese Woche für Woche zu bezahlen.
Ich bitte daher alle Anlieger, Beobachtungen, die zur Ergreifung der Täter führen, bei mir oder der Polizei zu melden, damit diesem Treiben endlich Einhalt geboten werden kann.
Die Unverbesserlichen müssen umgehend der gerechten Strafe zugeführt und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
An den Verstand derjenigen zu appellieren, die ständig die betroffenen Straßenlaterne durch Tritte und Würfe traktieren, dürfte in diesem Fall vergebene Liebesmühe sein.
Fastnachtszug
Unser diesjähriger Fastnachtszug findet am Sonnntag, 25.02.2001, statt. Die Aufstellung erfolgt ab 13.30 Uhr in der Waldstraße.
Zugbeginn um 14.11 Uhr.
Alle Vereine, Gruppen und Gruppierungen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Nach Möglichkeit sollten die Anmeldungen bei Uli Claßen, Tel.: 1729, erfolgen.
Im Anschluss an den Zug großes Faschingstreiben im Haus Erlenbach.
Vereinsring Niedererbach
Kreppei kaff ee
Am Rosenmontag, 26.02.2001, findet ab 11.00 Uhr im Sportheim Niedererbach der traditionelle Kreppeikaffee statt.
Hierzu sind alle herzlich eingeladen.
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Heringsessen in Niedererbach
Zum diesjährigen Heringsesen des Trimm-Treff Niedererbach e.V. laden wir alle Niedererbacher Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Für diejenigen, die keinen Fisch mögen, halten wir auch belegte Brötchen bereit. Wann: 02.03.2001 um 19.00 Uhr Wo: im Pfarrheim Niedererbach
Anmeldung bitte bis zum 26.02.2001 bei Rita Rosenbauer, Tel.: 8615 und Beate Diedert, Tel.: 264.
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Kurs: Body - Conditionstraining - Männer
Termin: Dienstag, 21.00 bis 22.00 Uhr Beginn: 06.03.2001 - Ende Mai Info: Reinhard Schnabel, Tel. 323 Vitalität für Senioren Termin: Dienstag, 19.00 bis 20.00 Uhr Beginn: 06.03.2001 - Ende Mai Infos: Agnes Egenolf, Tel.: 767 Fit in den Frühling Termin: Dienstag, 20.00 bis 21.00 Uhr Beginn: 06.03.2001 - Ende Mai Info: Ria Theis, Tel. 1376 Alle Kurse auch für Neueinsteiger
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Nombom
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags...von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228

