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Gemarkung : Niedererbach

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Nr. 7/2001

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Vergrößerung im Maßstab 1.10.000 ous Oer 7;>p Karte V25.C00

lAm 18.08.2000 hat der örtsgemeinderat von N ed A u f ^ Hahn » als Enderung und Erweiterung des Beba n ^"?®5 rana wurde von der Kreis-

[Satzung beschlossen. Die Bebauungsplananderungwroa ß Q/4 J3 2)

Verwaltung des Westerwaidkreises am 29.12.2000 (Az. o/o

genehmigt. hp : dpr verbandsgemeinde Mon-

Die Bebauungsplanunterlagen können bei d 56410 Monta-

iabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-A(teroue^^.^ mjttw ^ baur, während der Kernarbeitszeit (montags, ? as n 8 qo bis

8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 uh ; Uhr) von

12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags ^°" 8 £ 0b de n Inhalt Bebau- jedermann eingesehen werden. Jedermann kann ungsplanes Auskunft verlangen. .

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Nr 1

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der ^' f iften dann un be- und2BauGB bezeichneten Verfahrens- und F° r / l ^5 ,ra ^. b rj!|gg r . a gg^ ann t. achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines dabre ® . nemac ht worden machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemaent wo ist

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie n|ch^^^ def halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachu 9 9 9 Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind. c rm ,. nr erhrif- Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- un ^

ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, rauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 tretenden Ver- uber die Entschädigung von durch den Bebauungspla entspre-

mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erloschen emsp ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ A4 Abs. 3 BauGB (Auszug): . n .., pn ndie

J^^hädigung^erechtigte kann Entschädigung ve r ang^- e te n sinc |.

!^ en §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachtei 9 daß er die Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch h ® rb ®^ äriin ü naS nflichti- Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entsc 9 Qen beantragt.

U A4 Abs. 4 BauGB: , i a h.

^Htschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von bezejch .

l herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Niedererbach, 13.02.2001 Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Straßenbeleuchtung Gartenstraße

Im vorderen Bereich der Gartenstraße musste auf Grund mutwilliger Zer­störung in den letzten drei Wochen bei der gleichen Lampe dreimal Bir­ne und Glas gewechselt werden. Die Kosten für Anfahrt der Firma aus Selters, für Material und Arbeitslohn sind so hoch, dass sich die Gemein­de außer Stande sieht, diese Woche für Woche zu bezahlen.

Ich bitte daher alle Anlieger, Beobachtungen, die zur Ergreifung der Täter führen, bei mir oder der Polizei zu melden, damit diesem Treiben endlich Einhalt geboten werden kann.

Die Unverbesserlichen müssen umgehend der gerechten Strafe zugeführt und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

An den Verstand derjenigen zu appellieren, die ständig die betroffenen Straßenlaterne durch Tritte und Würfe traktieren, dürfte in diesem Fall ver­gebene Liebesmühe sein.

Fastnachtszug

Unser diesjähriger Fastnachtszug findet am Sonnntag, 25.02.2001, statt. Die Aufstellung erfolgt ab 13.30 Uhr in der Waldstraße.

Zugbeginn um 14.11 Uhr.

Alle Vereine, Gruppen und Gruppierungen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Nach Möglichkeit sollten die Anmeldungen bei Uli Claßen, Tel.: 1729, erfolgen.

Im Anschluss an den Zug großes Faschingstreiben im Haus Erlenbach.

Vereinsring Niedererbach

Kreppei kaff ee

Am Rosenmontag, 26.02.2001, findet ab 11.00 Uhr im Sportheim Nie­dererbach der traditionelle Kreppeikaffee statt.

Hierzu sind alle herzlich eingeladen.

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

Heringsessen in Niedererbach

Zum diesjährigen Heringsesen des Trimm-Treff Niedererbach e.V. laden wir alle Niedererbacher Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Für diejeni­gen, die keinen Fisch mögen, halten wir auch belegte Brötchen bereit. Wann: 02.03.2001 um 19.00 Uhr Wo: im Pfarrheim Niedererbach

Anmeldung bitte bis zum 26.02.2001 bei Rita Rosenbauer, Tel.: 8615 und Beate Diedert, Tel.: 264.

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

Kurs: Body - Conditionstraining - Männer

Termin: Dienstag, 21.00 bis 22.00 Uhr Beginn: 06.03.2001 - Ende Mai Info: Reinhard Schnabel, Tel. 323 Vitalität für Senioren Termin: Dienstag, 19.00 bis 20.00 Uhr Beginn: 06.03.2001 - Ende Mai Infos: Agnes Egenolf, Tel.: 767 Fit in den Frühling Termin: Dienstag, 20.00 bis 21.00 Uhr Beginn: 06.03.2001 - Ende Mai Info: Ria Theis, Tel. 1376 Alle Kurse auch für Neueinsteiger

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Nombom

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags...von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 06485/228